Der Ende Juli vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Novellierung des Energierechts enthält mit der Pflicht zur Kennzeichnung von Strom ein innovatives Instrument zur Differenzierung von Stromprodukten. Der Vorschlag der Bundesregierung geht zwar über die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie hinaus, die Nutzbarkeit des Instruments hängt aber wesentlich von der Umsetzung im Detail ab, die der Gesetzesentwurf noch offen lässt. Eine Betrachtung von Veit Bürger und Christof Timpe*.
Grundlage der Kennzeichnung sind die Vorgaben der EU-Richtlinie zum Strombinnenmarkt (2003/54/EG). Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die gesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen, dass alle Stromversorger künftig ihren Kunden die Anteile der Energieträger offenlegen, aus denen der vom jeweiligen Unternehmen insgesamt gelieferte Strom erzeugt wurde (Kennzeichnung des Unternehmen
Mittwoch, 11.08.2004, 08:38 Uhr
Redaktion
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