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Die Förderbank KfW startet zwei Kreditprogramme für Energieinfrastruktur. Sie sollen Versorgern und Projektgesellschaften mehr Spielraum für Wärme-, Kälte- und Stromnetze geben.
Seit dem 3. August können Energieversorger die beiden neuen Finanzierungsangebote nutzen. Die Programme richten sich an kommunale und gewerbliche Versorgungsunternehmen sowie deren Projektgesellschaften. Sie sollen Investitionen in Wärme- und Kältenetze sowie in Stromverteilnetze erleichtern.
Die KfW hat den „Investitionskredit Energieversorgung“ und den „KfW-Konsortialkredit Energieversorgung“ im Auftrag des Bundeswirtschafts- und des Bundesfinanzministeriums entwickelt. Beide Programme gehören zum Deutschlandfonds. Sie sollen zusätzliche Finanzierungsspielräume schaffen, weil viele regionale Versorger bei größeren Infrastrukturvorhaben an die Grenzen ihrer eigenen Bilanzen und der Kreditspielräume ihrer Hausbanken stoßen.
KfW-Vorstandschef Stefan Wintels erklärte, der Bund übernehme über Garantien einen Teil der Risiken. Zugleich setze die KfW ihre eigene Bilanz ein. Dadurch könnten Banken zusätzliche Kredite vergeben.
KfW übernimmt die Hälfte des Risikos
Der „Investitionskredit Energieversorgung“ mit der Programmnummer 548 läuft über Banken und Sparkassen. Sie reichen die KfW-Mittel an die Unternehmen weiter. Die KfW übernimmt dabei 50 Prozent des Kreditrisikos.
Pro Projekt können Unternehmen bis zu 100 Millionen Euro erhalten. Der Kredit kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Möglich sind Laufzeiten von bis zu 25 Jahren und bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre. Den Antrag müssen Unternehmen vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner stellen.
Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) begrüßt vor allem die 50-prozentige Haftungsfreistellung für die finanzierenden Banken. Der in Berlin ansässige Verband vertritt genossenschaftlich organisierte Unternehmen. Nach Einschätzung seiner Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften erkennen Banken Wärmenetze häufig nicht als ausreichende Kreditsicherheit an.
DGRV-Vertreter Andreas Wieg erwartet deshalb bessere Finanzierungschancen für genossenschaftlich getragene Wärmeprojekte. Laut Verband versorgen derzeit rund 300 Wärmegenossenschaften ihre Mitglieder mit klimafreundlicher Wärme. Vor allem in ländlichen Regionen übernehmen sie Projekte, die andere Akteure wirtschaftlich nicht umsetzen.
Neben Wärmenetzen fördert das Programm nach Angaben des DGRV unter anderem Geothermieanlagen, Großwärmepumpen, Solarthermie- und Biomasseanlagen, Wärmespeicher sowie die Nutzung von Abwärme. Ein vom Verband angeführtes Kurzgutachten des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) sieht in Deutschland Potenzial für rund 8.000 genossenschaftliche Wärmenetze.
Konsortialkredit für größere Vorhaben
Für größere Projekte bietet die KfW zusätzlich den „Konsortialkredit Energieversorgung“ mit der Programmnummer 549 an. Dabei beteiligt sich die Förderbank auf Einladung einer Bank direkt an einer gemeinsam strukturierten Finanzierung. Ihr Anteil kann bis zu 50 Prozent des Kreditvolumens betragen, ist aber auf 100 Millionen Euro je Vorhaben begrenzt.
Zusätzlich kann die KfW weitere Banken im Konsortium refinanzieren. Dafür stehen pro Projekt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Das Angebot richtet sich vor allem an Vorhaben, bei denen einzelne Banken wegen der Kredithöhe oder eigener Limitgrenzen weitere Partner benötigen. Förderfähig sind laut KfW unter anderem die Modernisierung von Stromverteilnetzen sowie Geothermieanlagen, Wärme- und Kältespeicher und Wärmeübergabestationen. Einen Gesamtumfang für beide Programme nennt die Förderbank nicht. (ds)
Montag, 3.08.2026, 15:05 Uhr
Davina Spohn
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