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Energie & Management > Stromnetz - Kein
Quelle: Bayernwerk AG / Christian Poppe
Stromnetz

Kein "Plan B" für Netzausbau in Österreich

Ohne angemessene Verzinsung der Investitionen sowie "sachlicheres" Vorgehen bezüglich Naturschutz und Erdverkabelung drohen Verzögerungen, warnen die Netzbetreiber.
Die österreichischen Verteilernetzbetreiber (DSOs) bekennen sich zum Ausbau der erneuerbaren Energien und sind bereit, diesen mit entsprechender Ertüchtigung sowie Erweiterung ihrer Infrastruktur zu unterstützen. Sie brauchen dafür allerdings geeignete Rahmenbedingungen, betonte der Geschäftsführer der Netz Oberösterreich, Manfred Hofer, bei einem Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit, am 13. Januar. In dem Forum arbeiten die DSOs Oberösterreichs, Niederösterreichs, des Burgenlands und Wiens zusammen.

Zu den nötigen Rahmenbedingungen zählt laut Hofer vor allem eine angemessene Verzinsung der Investitionen in die Netze. Er verweis auf internationalen Vergleiche, laut derer die Verzinsung bei etwa 4,3 bis 5,2 % liegen sollten. Auf die Frage der Redaktion, ob dieses Thema bereits mit der für die Festlegung der Verzinsung zuständigen Regulierungsbehörde E-Control diskutiert wird, beschied Hofer, die Debatten würden noch heuer beginnen.
 
 
Derzeit liefen die Verhandlungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die nächste Regulierungsperiode im Gasbereich, die am 1. Januar 2023 beginnt. Die gegenwärtige (vierte) Regulierungsperiode für den Stromsektor läuft noch bis Ende 2023. Hofer ergänzte, laut einer Studie des Beratungsunternehmens Frontier Economics im Auftrag des Elektrizitätswirtschaftsverbands Oesterreichs Energie müssten die österreichischen Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber bis 2030 insgesamt rund 18 Mrd. Euro in ihre Anlagen investieren. Nur so lasse sich die geplante Steigerung der Stromproduktion mittels erneuerbarer Energien um 27 Mrd. kWh beziehungsweise um etwa 50 % bis 2030 netztechnisch bewältigen. Sei dies nicht möglich, werde sich der Ökostromausbau nahezu zwangsläufig verzögern. "Einen 'Plan B' gibt es nicht", warnte Hofer.

Bei Naturschutz sorgfältig abwägen

Einmal mehr forderte Hofer ein "sorgfältiges Abwägen" des öffentlichen Interesses am Ausbau der Energieinfrastruktur mit jenem des Naturschutzes. Wo es schützenswerte Populationen im Bereich der Fauna gebe, sei dies selbstverständlich zu berücksichtigen. Es könne aber nicht sein, Leitungstrassen wegen eines einzelnen Vogelnestes oder eines Ameisenbaus umplanen zu müssen. Letzteres sei bei einem laufenden Vorhaben seines Unternehmens tatsächlich der Fall.

Auch die immer wieder auftretenden Debatten, ob statt einer Freileitung ein Erdkabel installiert werden sollte, gelte es zu "versachlichen", konstatierte Hofer. In den Niederspannungsnetzen liege der Kabelanteil vor allem im städtischen Bereich bereits bei bis zu 80 %, in den Mittelspannungsnetzen bei bis zu 50 %. Deutlich niedriger sei er mit etwa 3 bis 4 % auf der Höchstspannungsebene. Aber das habe technische sowie wirtschaftliche Gründe: "Wo es sinnvoll ist, etwa in Städten und Naturschutzgebieten, installieren wir gerne Erdkabel." Doch auch dabei stießen die DSOs bisweilen auf Widerstand: Bei einem Leitungsvorhaben vor 15 Jahren habe die Netz Oberösterreich in ihrer damaligen Form nicht weniger als 18 Projektvarianten für die Verkabelung vorgelegt, bis sich endlich ein konsensfähiger Vorschlag gefunden habe.

Indessen gibt es auch positive Entwicklungen, stellte Hofer fest. Als wesentlichen Schritt betrachten die DSOs ihm zufolge eine neue Bestimmung im Starkstromwegerecht, die im Zuge des Pakets um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eingeführt wurde. Dieser zufolge bedarf die Errichtung von elektrischen Leitungsanlagen sowie Trafostationen mit einer Leistung von bis zu 45 kV keiner behördlichen Genehmigung mehr. Es genügt, diese der Behörde bekannt zu geben. Ausgenommen von dieser Freistellung sind allerdings Freileitungen mit mehr als 1 kV Leistung. Laut Hofer erleichtert diese Bestimmung insbesondere des Anschluss von Photovoltaikanlagen sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge an die Verteilernetze. Gleichzeitig sei sichergestellt, dass es zu keinem "unkontrollierten Ausbau" der Infrastruktur kommt.

Donnerstag, 13.01.2022, 11:40 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Stromnetz - Kein
Quelle: Bayernwerk AG / Christian Poppe
Stromnetz
Kein "Plan B" für Netzausbau in Österreich
Ohne angemessene Verzinsung der Investitionen sowie "sachlicheres" Vorgehen bezüglich Naturschutz und Erdverkabelung drohen Verzögerungen, warnen die Netzbetreiber.
Die österreichischen Verteilernetzbetreiber (DSOs) bekennen sich zum Ausbau der erneuerbaren Energien und sind bereit, diesen mit entsprechender Ertüchtigung sowie Erweiterung ihrer Infrastruktur zu unterstützen. Sie brauchen dafür allerdings geeignete Rahmenbedingungen, betonte der Geschäftsführer der Netz Oberösterreich, Manfred Hofer, bei einem Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit, am 13. Januar. In dem Forum arbeiten die DSOs Oberösterreichs, Niederösterreichs, des Burgenlands und Wiens zusammen.

Zu den nötigen Rahmenbedingungen zählt laut Hofer vor allem eine angemessene Verzinsung der Investitionen in die Netze. Er verweis auf internationalen Vergleiche, laut derer die Verzinsung bei etwa 4,3 bis 5,2 % liegen sollten. Auf die Frage der Redaktion, ob dieses Thema bereits mit der für die Festlegung der Verzinsung zuständigen Regulierungsbehörde E-Control diskutiert wird, beschied Hofer, die Debatten würden noch heuer beginnen.
 
 
Derzeit liefen die Verhandlungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die nächste Regulierungsperiode im Gasbereich, die am 1. Januar 2023 beginnt. Die gegenwärtige (vierte) Regulierungsperiode für den Stromsektor läuft noch bis Ende 2023. Hofer ergänzte, laut einer Studie des Beratungsunternehmens Frontier Economics im Auftrag des Elektrizitätswirtschaftsverbands Oesterreichs Energie müssten die österreichischen Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber bis 2030 insgesamt rund 18 Mrd. Euro in ihre Anlagen investieren. Nur so lasse sich die geplante Steigerung der Stromproduktion mittels erneuerbarer Energien um 27 Mrd. kWh beziehungsweise um etwa 50 % bis 2030 netztechnisch bewältigen. Sei dies nicht möglich, werde sich der Ökostromausbau nahezu zwangsläufig verzögern. "Einen 'Plan B' gibt es nicht", warnte Hofer.

Bei Naturschutz sorgfältig abwägen

Einmal mehr forderte Hofer ein "sorgfältiges Abwägen" des öffentlichen Interesses am Ausbau der Energieinfrastruktur mit jenem des Naturschutzes. Wo es schützenswerte Populationen im Bereich der Fauna gebe, sei dies selbstverständlich zu berücksichtigen. Es könne aber nicht sein, Leitungstrassen wegen eines einzelnen Vogelnestes oder eines Ameisenbaus umplanen zu müssen. Letzteres sei bei einem laufenden Vorhaben seines Unternehmens tatsächlich der Fall.

Auch die immer wieder auftretenden Debatten, ob statt einer Freileitung ein Erdkabel installiert werden sollte, gelte es zu "versachlichen", konstatierte Hofer. In den Niederspannungsnetzen liege der Kabelanteil vor allem im städtischen Bereich bereits bei bis zu 80 %, in den Mittelspannungsnetzen bei bis zu 50 %. Deutlich niedriger sei er mit etwa 3 bis 4 % auf der Höchstspannungsebene. Aber das habe technische sowie wirtschaftliche Gründe: "Wo es sinnvoll ist, etwa in Städten und Naturschutzgebieten, installieren wir gerne Erdkabel." Doch auch dabei stießen die DSOs bisweilen auf Widerstand: Bei einem Leitungsvorhaben vor 15 Jahren habe die Netz Oberösterreich in ihrer damaligen Form nicht weniger als 18 Projektvarianten für die Verkabelung vorgelegt, bis sich endlich ein konsensfähiger Vorschlag gefunden habe.

Indessen gibt es auch positive Entwicklungen, stellte Hofer fest. Als wesentlichen Schritt betrachten die DSOs ihm zufolge eine neue Bestimmung im Starkstromwegerecht, die im Zuge des Pakets um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eingeführt wurde. Dieser zufolge bedarf die Errichtung von elektrischen Leitungsanlagen sowie Trafostationen mit einer Leistung von bis zu 45 kV keiner behördlichen Genehmigung mehr. Es genügt, diese der Behörde bekannt zu geben. Ausgenommen von dieser Freistellung sind allerdings Freileitungen mit mehr als 1 kV Leistung. Laut Hofer erleichtert diese Bestimmung insbesondere des Anschluss von Photovoltaikanlagen sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge an die Verteilernetze. Gleichzeitig sei sichergestellt, dass es zu keinem "unkontrollierten Ausbau" der Infrastruktur kommt.

Donnerstag, 13.01.2022, 11:40 Uhr
Klaus Fischer

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