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Neue Musterverträge sollen Kommunen den Aufbau und Betrieb von Wärmenetzen erleichtern. Sie regeln Flächennutzung sowie Verträge mit Gewerbe- und Privatkunden.
Für den Aufbau und die Erweiterung von Wärmenetzen brauchen Kommunen klare vertragliche Regeln, erklärt die Landesenergieagentur KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW). Sie stellt dafür drei kostenlose Musterverträge bereit. Das Angebot umfasst einen Gestattungsvertrag sowie zwei Wärmeversorgungsverträge für Gewerbe- und Privatkunden. Mit ergänzenden Erläuterungen will sie die Anwendung erleichtern.
Die KEA-BW mit Sitz in Karlsruhe (Baden-Württemberg) berät unter anderem Kommunen und Unternehmen zu Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Klimaschutz. Mit den neuen Vorlagen will sie vor allem wiederkehrende rechtliche Fragen bei Wärmenetzprojekten abdecken und den Abstimmungsaufwand zwischen Kommunen, Energieversorgern und Kunden verringern.
Kommunale Flächen vertraglich regelnDer Muster-Gestattungsvertrag richtet sich an Kommunen, die einem Wärmenetzbetreiber die Nutzung öffentlicher Flächen erlauben. Darin können die Vertragspartner unter anderem festlegen, welche Flächen der Betreiber für Leitungen nutzen darf, wie er einen Zugang zu den Leitungen erhält und welche Gestattungsentgelte anfallen. Kommunen können das Muster laut KEA-BW an die Bedingungen des jeweiligen Projekts anpassen. Ein ergänzender Erläuterungskatalog behandelt rechtliche und technische Fragen.
Für die spätere Belieferung stellt die Landesenergieagentur zwei weitere Vertragsmuster bereit. Eines richtet sich an Gewerbekunden, das andere an Privat- beziehungsweise Tarifkunden. Die Verträge behandeln unter anderem Anschlussbedingungen, Wärmelieferung, Preise, Laufzeiten, Anschlussleistung, Abrechnung und Kündigung.
Damit decken die Vorlagen zwei unterschiedliche Vertragsbeziehungen eines Wärmenetzprojekts ab: die Nutzung kommunaler Flächen durch den Betreiber und die Wärmeversorgung der angeschlossenen Kunden.
Auf der Internetseite der KEA-BW können Interessierte die
Vertragsmuster und die zugehörigen Erläuterungen anfordern.
(ds)
Montag, 17.08.2026, 11:36 Uhr
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