E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Gasnetz - Kartellamt gibt grünes Licht für Wasserstoff-Kooperation
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
Gasnetz

Kartellamt gibt grünes Licht für Wasserstoff-Kooperation "Get H2"

Gegen die Zusammenarbeit dreier Ferngasnetzbetreiber beim Aufbau eines großflächigen Wasserstoffnetzes gibt es keine kartellrechtlichen Bedenken.
Von Lingen (Niedersachsen) bis ins Ruhrgebiet und von der niederländischen Grenze bis nach Salzgitter soll das Wasserstoffnetz „Get H2“ reichen, das die Ferngasnetzbetreiber Nowega GmbH, Open Grid Europe GmbH und Thyssengas GmbH gemeinsam aufbauen und betreiben wollen. Nun hat das Kartellamt grünes Licht für das Projekt gegeben.

Besonders habe man dabei im Blick gehabt, dass beim konkreten Aufbau eines Wasserstoffnetzes auch alternative Infrastrukturbetreiber die Möglichkeit haben, in das Netz integriert zu werden, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Die Beurteilung des Vorhabens habe aber keine Hinweise darauf ergeben, dass dieser Infrastrukturwettbewerb in unzulässiger Weise beschränkt werde. Angesichts der dynamischen und nicht sicher vorhersehbaren Entwicklungen der Marktverhältnisse im Bereich Wasserstoff könne aber eine Neubewertung erforderlich werden.

Das geplante Netz besteht sowohl aus umzustellenden Erdgasleitungen als auch aus neu zu errichtenden Leitungen. Die Erzeugung des über das Netz zu transportierenden Wasserstoffs soll durch die RWE Generation SE in Lingen erfolgen. Abnehmer des Wasserstoffs sollen unter anderem BP Europa SE und die Salzgitter Flachstahl GmbH sein. Das geplante Zugangs- und Nutzungsmodell sieht vor, dass Erzeuger und Abnehmer an beliebigen Punkten im Netz Wasserstoff einspeisen beziehungsweise abnehmen können. Unabhängig vom konkreten Transportweg fallen dabei sowohl Einspeise- als auch Entnahmeentgelte an („Entry-Exit“- oder „Zweivertrags“-Modell). Gegenstand der Kooperation sind unter anderem auch Regelungen zur Berechnung der Netzentgelte und zur Laufzeit der Verträge mit den in das Projekt eingebundenen Erzeugern und Abnehmern von Wasserstoff.

Dieses Zugangsmodell, heißt es in der Mitteilung des Kartellamtes, sei bereits als effizientes Nutzungs- und Abrechnungssystem im Gasbereich etabliert. Es sichere den diskriminierungsfreien Zugang zum Netz und vermeide mögliche Wettbewerbsschäden im Bereich der Erzeugung und des Vertriebs von Wasserstoff.

Donnerstag, 27.04.2023, 17:02 Uhr
Katia Meyer-Tien
Energie & Management > Gasnetz - Kartellamt gibt grünes Licht für Wasserstoff-Kooperation
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
Gasnetz
Kartellamt gibt grünes Licht für Wasserstoff-Kooperation "Get H2"
Gegen die Zusammenarbeit dreier Ferngasnetzbetreiber beim Aufbau eines großflächigen Wasserstoffnetzes gibt es keine kartellrechtlichen Bedenken.
Von Lingen (Niedersachsen) bis ins Ruhrgebiet und von der niederländischen Grenze bis nach Salzgitter soll das Wasserstoffnetz „Get H2“ reichen, das die Ferngasnetzbetreiber Nowega GmbH, Open Grid Europe GmbH und Thyssengas GmbH gemeinsam aufbauen und betreiben wollen. Nun hat das Kartellamt grünes Licht für das Projekt gegeben.

Besonders habe man dabei im Blick gehabt, dass beim konkreten Aufbau eines Wasserstoffnetzes auch alternative Infrastrukturbetreiber die Möglichkeit haben, in das Netz integriert zu werden, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Die Beurteilung des Vorhabens habe aber keine Hinweise darauf ergeben, dass dieser Infrastrukturwettbewerb in unzulässiger Weise beschränkt werde. Angesichts der dynamischen und nicht sicher vorhersehbaren Entwicklungen der Marktverhältnisse im Bereich Wasserstoff könne aber eine Neubewertung erforderlich werden.

Das geplante Netz besteht sowohl aus umzustellenden Erdgasleitungen als auch aus neu zu errichtenden Leitungen. Die Erzeugung des über das Netz zu transportierenden Wasserstoffs soll durch die RWE Generation SE in Lingen erfolgen. Abnehmer des Wasserstoffs sollen unter anderem BP Europa SE und die Salzgitter Flachstahl GmbH sein. Das geplante Zugangs- und Nutzungsmodell sieht vor, dass Erzeuger und Abnehmer an beliebigen Punkten im Netz Wasserstoff einspeisen beziehungsweise abnehmen können. Unabhängig vom konkreten Transportweg fallen dabei sowohl Einspeise- als auch Entnahmeentgelte an („Entry-Exit“- oder „Zweivertrags“-Modell). Gegenstand der Kooperation sind unter anderem auch Regelungen zur Berechnung der Netzentgelte und zur Laufzeit der Verträge mit den in das Projekt eingebundenen Erzeugern und Abnehmern von Wasserstoff.

Dieses Zugangsmodell, heißt es in der Mitteilung des Kartellamtes, sei bereits als effizientes Nutzungs- und Abrechnungssystem im Gasbereich etabliert. Es sichere den diskriminierungsfreien Zugang zum Netz und vermeide mögliche Wettbewerbsschäden im Bereich der Erzeugung und des Vertriebs von Wasserstoff.

Donnerstag, 27.04.2023, 17:02 Uhr
Katia Meyer-Tien

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.