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Energie & Management > Gas - Ines veröffentlicht Leitfaden zum Gasspeichergesetz
Gasspeicher Uelsen, Quelle: Storeng
Gas

Ines veröffentlicht Leitfaden zum Gasspeichergesetz

Die Initiative Energien Speichern (Ines) hat einen Leitfaden zur Umsetzung des neuen Gasspeichergesetzes veröffentlicht. Dabei geht es vor allem um die festgelegten Mindestfüllstände.
Der Gasspeicherverband Ines hat einen Leitfaden zur Umsetzung des Gasspeichergesetzes erarbeitet, mit dem die Speicherbetreiber bei der Umsetzung ihrer neuen gesetzlichen Pflichten unterstützt werden sollen. Der Leitfaden enthalte keine verpflichtenden Vorgaben für die Marktakteure, sondern ausschließlich unverbindliche Umsetzungshilfen für die betriebliche Praxis, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Er basiere auf der zum Zeitpunkt der Bearbeitung geltenden Gesetzeslage und werde bei Bedarf oder auf Basis neuer Erkenntnisse weiterentwickelt.

Der Leitfaden solle, wie es weiter heißt, dazu beitragen, dass die von der Bundesregierung vorgegebenen Speicherfüllstände noch möglichst lange von den Speichernutzern erreicht werden können, damit der Marktgebietsverantwortliche den Markt ergänzen, aber nicht ersetzen muss. Ziel der Bundesregierung ist es, folgende Mindestfüllstände zu erreichen:
  • 80 % am 1. Oktober
  • 90 % am 1. November
  • 40 % am 1. Februar
Vor dem Hintergrund, dass das Gasspeichergesetz im Bundestag am 25. März und im Bundesrat am 8. April 2022 verabschiedet worden ist, kommentierte Indes-Geschäftsführer Sebastian Bleschke: „In weniger als zehn Wochen unterbreitet die Gasspeicherwirtschaft mit dem vorliegenden Leitfaden einen praxistauglichen und rechtlich durchgeprüften Vorschlag zur Umsetzung des Gasspeichergesetzes. Mit dem Leitfaden ermöglichen die Speicherbetreiber eine sichere Erreichung der vorgegebenen Speicherfüllstände.“

Der Leitfaden zum Gasspeichergesetz kann auf der Ines-Homepage heruntergeladen werden.

Donnerstag, 16.06.2022, 12:49 Uhr
Günter Drewnitzky
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Gasspeicher Uelsen, Quelle: Storeng
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Ines veröffentlicht Leitfaden zum Gasspeichergesetz
Die Initiative Energien Speichern (Ines) hat einen Leitfaden zur Umsetzung des neuen Gasspeichergesetzes veröffentlicht. Dabei geht es vor allem um die festgelegten Mindestfüllstände.
Der Gasspeicherverband Ines hat einen Leitfaden zur Umsetzung des Gasspeichergesetzes erarbeitet, mit dem die Speicherbetreiber bei der Umsetzung ihrer neuen gesetzlichen Pflichten unterstützt werden sollen. Der Leitfaden enthalte keine verpflichtenden Vorgaben für die Marktakteure, sondern ausschließlich unverbindliche Umsetzungshilfen für die betriebliche Praxis, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Er basiere auf der zum Zeitpunkt der Bearbeitung geltenden Gesetzeslage und werde bei Bedarf oder auf Basis neuer Erkenntnisse weiterentwickelt.

Der Leitfaden solle, wie es weiter heißt, dazu beitragen, dass die von der Bundesregierung vorgegebenen Speicherfüllstände noch möglichst lange von den Speichernutzern erreicht werden können, damit der Marktgebietsverantwortliche den Markt ergänzen, aber nicht ersetzen muss. Ziel der Bundesregierung ist es, folgende Mindestfüllstände zu erreichen:
  • 80 % am 1. Oktober
  • 90 % am 1. November
  • 40 % am 1. Februar
Vor dem Hintergrund, dass das Gasspeichergesetz im Bundestag am 25. März und im Bundesrat am 8. April 2022 verabschiedet worden ist, kommentierte Indes-Geschäftsführer Sebastian Bleschke: „In weniger als zehn Wochen unterbreitet die Gasspeicherwirtschaft mit dem vorliegenden Leitfaden einen praxistauglichen und rechtlich durchgeprüften Vorschlag zur Umsetzung des Gasspeichergesetzes. Mit dem Leitfaden ermöglichen die Speicherbetreiber eine sichere Erreichung der vorgegebenen Speicherfüllstände.“

Der Leitfaden zum Gasspeichergesetz kann auf der Ines-Homepage heruntergeladen werden.

Donnerstag, 16.06.2022, 12:49 Uhr
Günter Drewnitzky

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