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Energie & Management > Regenerative - Höchstwert für Innovationsausschreibungen gilt weiter
Quelle: Shutterstock / Jevanto Productions
Regenerative

Höchstwert für Innovationsausschreibungen gilt weiter

Die Bundesnetzagentur behält den derzeitigen Höchstwert auch für künftige Innovationsausschreibungen bei.
Für Innovationsausschreibungen in den folgenden zwölf Monaten gelten 9,18 Cent/kWh. Das entspricht dem aktuell geltenden Höchstwert, wie es in einer Mitteilung der Bundesnetzagentur heißt.

„Durch die Beibehaltung dieses Höchstwerts sorgen wir auch in diesem Segment für weiterhin stabile Rahmenbedingungen. Für sämtliche Ausschreibungen des Jahres 2024 haben wir nun die Höchstwerte festgelegt“, erklärte dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Behörde hatte den Höchstwert im vergangenen Jahr heraufgesetzt, um so die gestiegenen Kosten abzubilden.

Ohne erneute Festlegung wäre der Höchstwert auf die gesetzlich vorgeschriebenen 7,28 Cent/kWh zurückgefallen. Aufgrund der Erfahrungen aus vorangegangenen Gebotsrunden, so die Einschätzung der Bundesnetzagentur, war davon auszugehen, dass hierfür keine Gebote eingehen würden oder jedenfalls eine Gebotsmenge deutlich unterhalb des Ausschreibungsvolumens. Die Innovationsausschreibungen könnten damit ihren Beitrag zu dem Ziel der Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung nicht leisten.

Mit der aktuellen Festlegung sollen den Unternehmen einerseits auskömmliche Gebote ermöglicht und andererseits ein Rahmen geschaffen werden, der einen Wettbewerb um die Förderung ermöglicht, so die Bundesbehörde.

Weitere Informationen zu den Innovationsausschreibungen finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Freitag, 22.03.2024, 15:56 Uhr
Günter Drewnitzky
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Die Bundesnetzagentur behält den derzeitigen Höchstwert auch für künftige Innovationsausschreibungen bei.
Für Innovationsausschreibungen in den folgenden zwölf Monaten gelten 9,18 Cent/kWh. Das entspricht dem aktuell geltenden Höchstwert, wie es in einer Mitteilung der Bundesnetzagentur heißt.

„Durch die Beibehaltung dieses Höchstwerts sorgen wir auch in diesem Segment für weiterhin stabile Rahmenbedingungen. Für sämtliche Ausschreibungen des Jahres 2024 haben wir nun die Höchstwerte festgelegt“, erklärte dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Behörde hatte den Höchstwert im vergangenen Jahr heraufgesetzt, um so die gestiegenen Kosten abzubilden.

Ohne erneute Festlegung wäre der Höchstwert auf die gesetzlich vorgeschriebenen 7,28 Cent/kWh zurückgefallen. Aufgrund der Erfahrungen aus vorangegangenen Gebotsrunden, so die Einschätzung der Bundesnetzagentur, war davon auszugehen, dass hierfür keine Gebote eingehen würden oder jedenfalls eine Gebotsmenge deutlich unterhalb des Ausschreibungsvolumens. Die Innovationsausschreibungen könnten damit ihren Beitrag zu dem Ziel der Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung nicht leisten.

Mit der aktuellen Festlegung sollen den Unternehmen einerseits auskömmliche Gebote ermöglicht und andererseits ein Rahmen geschaffen werden, der einen Wettbewerb um die Förderung ermöglicht, so die Bundesbehörde.

Weitere Informationen zu den Innovationsausschreibungen finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

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