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Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Garantie für den Erhalt des Hambacher Forsts abgelehnt.
(dpa) Es gebe keine rechtliche Verpflichtung, den Braunkohletagebau zu stoppen, sagte der Vorsitzende Richter Holger Maurer am 12. März in seiner Urteilsbegründung. Auch im Pariser Klimaabkommen würden nur Ziele vorgegeben, es stehe dort aber nicht, mit welchen Mitteln die Verringerung des CO2-Ausstoßes erreicht werden solle.Dies sei eine Entscheidung, die von der Politik getrof
Dienstag, 12.03.2019, 16:36 Uhr
dpa
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