E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Meinung - Gastkommentar: BSI nimmt Allgemeinverfügung zurück
Quelle: Fotolia / Do Ra
Meinung

Gastkommentar: BSI nimmt Allgemeinverfügung zurück

Ingo Schönberg, der Vorstandsvorsitzende des Smart-Meter-Gateway-Herstellers PPC, sieht in dem Schritt der Behörde eine Chance für die Beschleunigung des Smart Meter Rollout.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist mit dem Rückzug der Allgemeinverfügung dem absehbaren Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zuvorgekommen. Bereits 2021 wurden durch eine Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG), die Einberufung des Gateway-Ausschuss und die Technische-Richtlinien-Zertifizierung (TR) der Smart Meter Gateways nach MsbG die Kernforderungen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts erfüllt.
 
Mit der Feststellung nach MsbG §19 Abs.6 ist die Rechtssicherheit gegeben. Für das BSI ergeben sich nun zwei Optionen für den nächsten Schritt:
  1. Rechtssicherheit durch sofortigen Erlass einer neuen Allgemeinverfügung herstellen, die faktisch Stufe 2 des Stufenprozesses umfasst sowie den erfolgreichen Prozess (MsbG-Anpassung, TR-Zertifizierung) nach dem OVG-Urteil zu Ende führt. Und dann im Januar 2023 nach MsbG die nächste Allgemeinverfügung für das Steuern, also nach Stufenplan Stufe 3, erlassen.
  2. Keine neue Allgemeinverfügung zu Stufe 2 und dafür Rechtssicherheit durch eine Feststellung nach MsbG §19 Abs. 6 herstellen, der genau für diesen Fall im letzten Jahr im MsbG ergänzt wurde. Und so direkt zur Allgemeinverfügung für Steuer-Anwendungen, die damit zwingend bis spätestens Anfang 2023 kommen wird.
Der eingeschlagene Weg und die zeitnah anstehende Verabschiedung der BSI TR 03109-5 für die dem Smart Meter Gateway nachgelagerten Systemeinheiten (Steuern, Submetering und weitere Anwendungen) deutet auf Option B hin. Dieser direkte Weg zur Allgemeinverfügung für das Steuern erhöht massiv den Druck auf die Branche, die Messtellenbetreiber und Dienstleister. BSI und Bundeswirtschaftsministerium geben Gas bei der dringend notwendigen Ausweitung des Rollouts auf die Steuerungsfälle. Auch die aktuelle Bundesnetzagentur-Konsultation der Marktkommunikation deutet darauf hin.
 
Mit der Verabschiedung der BSI TR 03109-5 gibt es dann eine saubere Trennung zwischen Smart Meter Gateway und den nachgelagerten Geräten. Die Energieanwendungsfälle und Dienste können dann mittels Systemeinheit vom Verteilnetzbetreiber, Submetering-Dienst oder Dienstleistern (z.B. Energiemanagement-Systeme) als Teil eines Anwendungsfalls umgesetzt werden. Etwas irritierend ist, dass die Bundesnetzagentur im ersten Aufschlag die Steuerboxen beim Messstellenbetreiber verortet haben. Das passt in keiner Weise zu der in der Branche umfänglich diskutierten Gesamtarchitektur der Digitalisierung, die ja gerade multiple Dienstleistungen über das Smart Meter Gateway ermöglich soll und die jeweils notwendige Technik inklusive Backend-System beim Dienstleister oder Verteilnetzbetreiber verortet. Auch lässt der Rahmen der Preisobergrenze es nicht zu, weitere Kosten auf den Messtellenbetreiber abzuwälzen. Solche Ansätze wirken im Gegenteil eher hemmend auf den gesamten Rollout und die Entwicklung von Diensten.
 
Zusammenfassend: Für den aktuellen Ausbau 2022 liefert die Verfügung des BSI die notwendige Rechtssicherheit. Erhöhter Druck kommt jetzt auf die zeitnahe Umsetzung der Backend-Strukturen und Marktprozesse für die Steuerung. Die lokale Hardware hingegen ist nicht auf dem kritischen Pfad. Smart Meter Gateways erfüllen bereits Stufe 3, und Systemeinheiten nach BSI TR 03109-5 sind Anfang 2023 verfügbar.
 

Montag, 23.05.2022, 16:00 Uhr
Redaktion
Energie & Management > Meinung - Gastkommentar: BSI nimmt Allgemeinverfügung zurück
Quelle: Fotolia / Do Ra
Meinung
Gastkommentar: BSI nimmt Allgemeinverfügung zurück
Ingo Schönberg, der Vorstandsvorsitzende des Smart-Meter-Gateway-Herstellers PPC, sieht in dem Schritt der Behörde eine Chance für die Beschleunigung des Smart Meter Rollout.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist mit dem Rückzug der Allgemeinverfügung dem absehbaren Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zuvorgekommen. Bereits 2021 wurden durch eine Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG), die Einberufung des Gateway-Ausschuss und die Technische-Richtlinien-Zertifizierung (TR) der Smart Meter Gateways nach MsbG die Kernforderungen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts erfüllt.
 
Mit der Feststellung nach MsbG §19 Abs.6 ist die Rechtssicherheit gegeben. Für das BSI ergeben sich nun zwei Optionen für den nächsten Schritt:
  1. Rechtssicherheit durch sofortigen Erlass einer neuen Allgemeinverfügung herstellen, die faktisch Stufe 2 des Stufenprozesses umfasst sowie den erfolgreichen Prozess (MsbG-Anpassung, TR-Zertifizierung) nach dem OVG-Urteil zu Ende führt. Und dann im Januar 2023 nach MsbG die nächste Allgemeinverfügung für das Steuern, also nach Stufenplan Stufe 3, erlassen.
  2. Keine neue Allgemeinverfügung zu Stufe 2 und dafür Rechtssicherheit durch eine Feststellung nach MsbG §19 Abs. 6 herstellen, der genau für diesen Fall im letzten Jahr im MsbG ergänzt wurde. Und so direkt zur Allgemeinverfügung für Steuer-Anwendungen, die damit zwingend bis spätestens Anfang 2023 kommen wird.
Der eingeschlagene Weg und die zeitnah anstehende Verabschiedung der BSI TR 03109-5 für die dem Smart Meter Gateway nachgelagerten Systemeinheiten (Steuern, Submetering und weitere Anwendungen) deutet auf Option B hin. Dieser direkte Weg zur Allgemeinverfügung für das Steuern erhöht massiv den Druck auf die Branche, die Messtellenbetreiber und Dienstleister. BSI und Bundeswirtschaftsministerium geben Gas bei der dringend notwendigen Ausweitung des Rollouts auf die Steuerungsfälle. Auch die aktuelle Bundesnetzagentur-Konsultation der Marktkommunikation deutet darauf hin.
 
Mit der Verabschiedung der BSI TR 03109-5 gibt es dann eine saubere Trennung zwischen Smart Meter Gateway und den nachgelagerten Geräten. Die Energieanwendungsfälle und Dienste können dann mittels Systemeinheit vom Verteilnetzbetreiber, Submetering-Dienst oder Dienstleistern (z.B. Energiemanagement-Systeme) als Teil eines Anwendungsfalls umgesetzt werden. Etwas irritierend ist, dass die Bundesnetzagentur im ersten Aufschlag die Steuerboxen beim Messstellenbetreiber verortet haben. Das passt in keiner Weise zu der in der Branche umfänglich diskutierten Gesamtarchitektur der Digitalisierung, die ja gerade multiple Dienstleistungen über das Smart Meter Gateway ermöglich soll und die jeweils notwendige Technik inklusive Backend-System beim Dienstleister oder Verteilnetzbetreiber verortet. Auch lässt der Rahmen der Preisobergrenze es nicht zu, weitere Kosten auf den Messtellenbetreiber abzuwälzen. Solche Ansätze wirken im Gegenteil eher hemmend auf den gesamten Rollout und die Entwicklung von Diensten.
 
Zusammenfassend: Für den aktuellen Ausbau 2022 liefert die Verfügung des BSI die notwendige Rechtssicherheit. Erhöhter Druck kommt jetzt auf die zeitnahe Umsetzung der Backend-Strukturen und Marktprozesse für die Steuerung. Die lokale Hardware hingegen ist nicht auf dem kritischen Pfad. Smart Meter Gateways erfüllen bereits Stufe 3, und Systemeinheiten nach BSI TR 03109-5 sind Anfang 2023 verfügbar.
 

Montag, 23.05.2022, 16:00 Uhr
Redaktion

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.