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Energie & Management > Recht - Gaskraftwerkspläne landen bei der EU-Kommission
Quelle: Shutterstock
Recht

Gaskraftwerkspläne landen bei der EU-Kommission

DUH und Green Planet Energy haben bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die geplante Kraftwerksförderung eingelegt. Sie sehen Speicher und flexible Lasten benachteiligt.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Energiegenossenschaft Green Planet Energy haben bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen die von der Bundesregierung geplante Förderung fossiler Gaskraftwerke eingereicht. Die Organisationen stellen die Vereinbarkeit des vorgesehenen Fördermodells mit dem europäischen Beihilfe- und Wettbewerbsrecht infrage. Aus ihrer Sicht erhalten andere Optionen zur Absicherung der Stromversorgung keinen gleichberechtigten Zugang zu den geplanten Ausschreibungen, teilten die Organisationen am 18. August mit.

Im Zentrum der Kritik stehen die Förderkriterien des geplanten Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG). Nach Angaben der Beschwerdeführer plant die Bundesregierung Förderungen von bis zu 33 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 15 Jahren. DUH und Green Planet Energy argumentieren, dass die vorgesehenen Bedingungen vor allem auf neue Gaskraftwerke zugeschnitten seien.

„Aus Wirtschafts- und Wettbewerbssicht sind die Pläne unserer Ansicht nach nicht mit EU-Recht vereinbar, denn das Fördermodell bevorzugt fossile Großkraftwerke und benachteiligt insbesondere kleinere, innovative Unternehmen, die mit Speichern und flexibler Stromnachfrage günstigere und klimafreundlichere Lösungen anbieten können“, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

EU-Kommission soll Fördermodell prüfen

Die beiden Organisationen haben die EU-Kommission aufgefordert, ein Prüfverfahren einzuleiten. Nach ihrer Auffassung muss die Bundesregierung die Ausschreibungen so gestalten, dass auch Batteriespeicher, flexible Verbraucher und weitere Technologien teilnehmen können. Die Beschwerdeführer berufen sich dabei auf das europäische Beihilferecht. Staatliche Fördermaßnahmen müssen demnach unter anderem verhältnismäßig ausgestaltet sein und dürfen den Wettbewerb nicht ohne ausreichende Rechtfertigung verzerren. Ob die geplanten deutschen Regelungen diese Anforderungen verletzen, soll nun die EU-Kommission bewerten. 

Green Planet Energy sieht unter anderem einen Widerspruch zwischen dem Anspruch auf Technologieoffenheit und den konkreten Teilnahmebedingungen. Nach Darstellung der Energiegenossenschaft stellen die Anforderungen an den Netzanschluss für Batteriespeicher eine hohe Hürde dar. Flexible Verbraucher könnten nach dem vorgesehenen Modell nicht an den betreffenden Ausschreibungen teilnehmen.

Damit richtet sich die Auseinandersetzung auch auf die Frage, welche Technologien künftig für gesicherte Leistung und Flexibilität vergütet werden. Speicher und Lastflexibilität können andere Funktionen im Stromsystem übernehmen als thermische Kraftwerke. Für die beihilferechtliche Bewertung dürfte deshalb eine Rolle spielen, welche Anforderungen die Bundesregierung mit den geplanten Ausschreibungen abdecken will und ob die unterschiedlichen Technologien diese Anforderungen in vergleichbarer Weise erfüllen können.
 

DUH und Green Planet Energy fordern, bei der Vergabe der Fördermittel Kosten, Emissionen, Verfügbarkeit und Realisierungsdauer zugrunde zu legen. Die Ausschreibungen sollten nach ihrer Vorstellung allen Technologien offenstehen, die die vorgegebenen Anforderungen an die Versorgungssicherheit erfüllen. (hr)

Dienstag, 18.08.2026, 13:45 Uhr
Heidi Roider
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Gaskraftwerkspläne landen bei der EU-Kommission
DUH und Green Planet Energy haben bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die geplante Kraftwerksförderung eingelegt. Sie sehen Speicher und flexible Lasten benachteiligt.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Energiegenossenschaft Green Planet Energy haben bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen die von der Bundesregierung geplante Förderung fossiler Gaskraftwerke eingereicht. Die Organisationen stellen die Vereinbarkeit des vorgesehenen Fördermodells mit dem europäischen Beihilfe- und Wettbewerbsrecht infrage. Aus ihrer Sicht erhalten andere Optionen zur Absicherung der Stromversorgung keinen gleichberechtigten Zugang zu den geplanten Ausschreibungen, teilten die Organisationen am 18. August mit.

Im Zentrum der Kritik stehen die Förderkriterien des geplanten Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG). Nach Angaben der Beschwerdeführer plant die Bundesregierung Förderungen von bis zu 33 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 15 Jahren. DUH und Green Planet Energy argumentieren, dass die vorgesehenen Bedingungen vor allem auf neue Gaskraftwerke zugeschnitten seien.

„Aus Wirtschafts- und Wettbewerbssicht sind die Pläne unserer Ansicht nach nicht mit EU-Recht vereinbar, denn das Fördermodell bevorzugt fossile Großkraftwerke und benachteiligt insbesondere kleinere, innovative Unternehmen, die mit Speichern und flexibler Stromnachfrage günstigere und klimafreundlichere Lösungen anbieten können“, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

EU-Kommission soll Fördermodell prüfen

Die beiden Organisationen haben die EU-Kommission aufgefordert, ein Prüfverfahren einzuleiten. Nach ihrer Auffassung muss die Bundesregierung die Ausschreibungen so gestalten, dass auch Batteriespeicher, flexible Verbraucher und weitere Technologien teilnehmen können. Die Beschwerdeführer berufen sich dabei auf das europäische Beihilferecht. Staatliche Fördermaßnahmen müssen demnach unter anderem verhältnismäßig ausgestaltet sein und dürfen den Wettbewerb nicht ohne ausreichende Rechtfertigung verzerren. Ob die geplanten deutschen Regelungen diese Anforderungen verletzen, soll nun die EU-Kommission bewerten. 

Green Planet Energy sieht unter anderem einen Widerspruch zwischen dem Anspruch auf Technologieoffenheit und den konkreten Teilnahmebedingungen. Nach Darstellung der Energiegenossenschaft stellen die Anforderungen an den Netzanschluss für Batteriespeicher eine hohe Hürde dar. Flexible Verbraucher könnten nach dem vorgesehenen Modell nicht an den betreffenden Ausschreibungen teilnehmen.

Damit richtet sich die Auseinandersetzung auch auf die Frage, welche Technologien künftig für gesicherte Leistung und Flexibilität vergütet werden. Speicher und Lastflexibilität können andere Funktionen im Stromsystem übernehmen als thermische Kraftwerke. Für die beihilferechtliche Bewertung dürfte deshalb eine Rolle spielen, welche Anforderungen die Bundesregierung mit den geplanten Ausschreibungen abdecken will und ob die unterschiedlichen Technologien diese Anforderungen in vergleichbarer Weise erfüllen können.
 

DUH und Green Planet Energy fordern, bei der Vergabe der Fördermittel Kosten, Emissionen, Verfügbarkeit und Realisierungsdauer zugrunde zu legen. Die Ausschreibungen sollten nach ihrer Vorstellung allen Technologien offenstehen, die die vorgegebenen Anforderungen an die Versorgungssicherheit erfüllen. (hr)

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Heidi Roider

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