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Energie & Management > Recht - Fristverlängerung nach Ausschreibungen möglich
Bild: vege, Fotolia
Recht

Fristverlängerung nach Ausschreibungen möglich

Die Regulierungsbehörde erläutert in einer Handreichung, wie sie in Zeiten der Corona-Krise mit Verzögerungen bei der Realisierung von Solar-, Wind- und Biomasseanlagen umgeht.
Für Anlagen, die Zuschläge in Ausschreibungen erworben haben, gibt es Fristen zur Fertigstellung. Diese sind jetzt wegen der Corona-Krise teilweise nicht mehr einzuhalten. Die Bundesnetzagentur gewährt deswegen für Anlagen, deren Zuschläge vor dem 1. März 2020 erteilt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen eine Fristverlängerung. Diese gibt es aber ausschließlich für solche Fälle, in denen die C

Dienstag, 7.04.2020, 13:58 Uhr
Armin Müller
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Fristverlängerung nach Ausschreibungen möglich
Die Regulierungsbehörde erläutert in einer Handreichung, wie sie in Zeiten der Corona-Krise mit Verzögerungen bei der Realisierung von Solar-, Wind- und Biomasseanlagen umgeht.
Für Anlagen, die Zuschläge in Ausschreibungen erworben haben, gibt es Fristen zur Fertigstellung. Diese sind jetzt wegen der Corona-Krise teilweise nicht mehr einzuhalten. Die Bundesnetzagentur gewährt deswegen für Anlagen, deren Zuschläge vor dem 1. März 2020 erteilt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen eine Fristverlängerung. Diese gibt es aber ausschließlich für solche Fälle, in denen die C

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