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Die Energieaudits müssen 2019 erneut durchgeführt werden. Wie sich Stress und Probleme wie bei der Erstauflage vermeiden lassen, schildert Thomas Parth*.
Unternehmen, die nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet waren, ein Energieaudit gemäß der Norm EN 16247 mit der Frist 5. Dezember 2015 durchzuführen, müssen sich nun bald dem Wiederholungsaudit stellen: Dieses ist spätestens alle vier Jahre nach dem Erstaudit fällig.Doch so wie beim ersten Mal sollte es bei der Neuauflage 2019 nicht laufen – die Erfahrungen mit de
Donnerstag, 7.06.2018, 11:49 Uhr
Redaktion
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