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Betreiber von KWK-Anlagen, die rückwirkende Ansprüche auf Erstattung der Brennstoffsteuer haben, können nun für 2012 die Anträge stellen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. März Umsetzungsregelungen zu den Neuregelungen der Steuerentlastungen gemäß den §§ 53, 53a und 53b Energiesteuergesetz erlassen. Damit werden die Hauptzollämter in die Lage versetzt, Anträge der Betreiber von KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung auf Rückerstattung der Brennstoffsteuer wieder zu bearbeiten.
Freitag, 12.04.2013, 13:26 Uhr
Jan Mühlstein
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