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Energie & Management > Europäische Union - EU-Parlament winkt verpflichtende Füllstände für Gasspeicher durch
Quelle: Shutterstock / Savvapanf Photo
Europäische Union

EU-Parlament winkt verpflichtende Füllstände für Gasspeicher durch

Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der EU-Kommission, die Gaswirtschaft zur Auffüllung der Gasspeicher zu verpflichten, ohne Änderung im Eilverfahren beschlossen.
Die Abgeordneten beschlossen am 7. April mit großer Mehrheit (516:25:15), dass die großen Untergrundspeicher in der EU, die rund 100 Mrd. Kubikmeter fassen, bis zum 1. November 2022 zu 80 % gefüllt sein müssen. In den Folgejahren soll der Füllstand zum gleichen Termin 90 % betragen. Damit soll die Versorgungssicherheit in der EU erhöht und die Branche besser vor Lieferunterbrechungen geschützt werden. Die Verordnung muss noch vom Ministerrat gebilligt werden.

Sie diene vor allem einer sicheren Versorgung im kommenden Winter, sagte der Berichterstatter des Parlamentes, Jerzy Buzek, nach der Abstimmung in Straßburg: „Das ist es, was unsere Bürger, kleine Firmen und die Industrie von der Europäischen Union erwarten.“ Das Parlament habe diese Erwartung erfüllt und sei bereit, sofort mit dem Ministerrat zu verhandeln. Die Energieminister der Mitgliedsstaaten haben den Vorschlag noch nicht beraten.

Danach müssen die Betreiber der Erdgasspeicher in Zukunft über eine Lizenz der Mitgliedsstaaten verfügen. Diese Lizenz darf nur erteilt werden, wenn keine Zweifel darüber bestehen, dass der Betreiber zuverlässig und unabhängig ist. Unternehmen, die diesen Nachweis nicht erbringen können, soll die Kontrolle oder das Eigentum an einem Speicher entzogen werden. Die Schließung eines Speichers ist nur mit Zustimmung der nationalen Regulierungsbehörde erlaubt.

Als Anreiz für das Auffüllen der Speicher sollen die Betreiber der Speicher weniger Leitungsgebühren für den Transport in und aus den Speichern bezahlen.
Die Verordnung sieht außerdem einen Lastenausgleich vor zwischen den 18 Mitgliedsstaaten, die über unterirdische Speicher verfügen, und den restlichen Staaten, die keine eigenen Speicher besitzen. Diese Regelung ist allerdings im Ministerrat nicht unumstritten. Dort wird frühestens im Mai mit einer Abstimmung gerechnet.

Die Verordnung sei „ein erster Schritt, um die unmittelbaren Auswirkungen von Russlands Krieg und den höheren Energiepreisen abzumildern“, sagte der Europaabgeordnete Christian Ehler (CDU). Speicher und andere, kritische Infrastruktur müssten Preis- und Versorgungsschocks abfedern und dürften nicht länger „von denjenigen kontrolliert werden, die spekulative Preissteigerungen und Versorgungskrisen anheizen“.
 

Donnerstag, 7.04.2022, 17:10 Uhr
Tom Weingärtner
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EU-Parlament winkt verpflichtende Füllstände für Gasspeicher durch
Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der EU-Kommission, die Gaswirtschaft zur Auffüllung der Gasspeicher zu verpflichten, ohne Änderung im Eilverfahren beschlossen.
Die Abgeordneten beschlossen am 7. April mit großer Mehrheit (516:25:15), dass die großen Untergrundspeicher in der EU, die rund 100 Mrd. Kubikmeter fassen, bis zum 1. November 2022 zu 80 % gefüllt sein müssen. In den Folgejahren soll der Füllstand zum gleichen Termin 90 % betragen. Damit soll die Versorgungssicherheit in der EU erhöht und die Branche besser vor Lieferunterbrechungen geschützt werden. Die Verordnung muss noch vom Ministerrat gebilligt werden.

Sie diene vor allem einer sicheren Versorgung im kommenden Winter, sagte der Berichterstatter des Parlamentes, Jerzy Buzek, nach der Abstimmung in Straßburg: „Das ist es, was unsere Bürger, kleine Firmen und die Industrie von der Europäischen Union erwarten.“ Das Parlament habe diese Erwartung erfüllt und sei bereit, sofort mit dem Ministerrat zu verhandeln. Die Energieminister der Mitgliedsstaaten haben den Vorschlag noch nicht beraten.

Danach müssen die Betreiber der Erdgasspeicher in Zukunft über eine Lizenz der Mitgliedsstaaten verfügen. Diese Lizenz darf nur erteilt werden, wenn keine Zweifel darüber bestehen, dass der Betreiber zuverlässig und unabhängig ist. Unternehmen, die diesen Nachweis nicht erbringen können, soll die Kontrolle oder das Eigentum an einem Speicher entzogen werden. Die Schließung eines Speichers ist nur mit Zustimmung der nationalen Regulierungsbehörde erlaubt.

Als Anreiz für das Auffüllen der Speicher sollen die Betreiber der Speicher weniger Leitungsgebühren für den Transport in und aus den Speichern bezahlen.
Die Verordnung sieht außerdem einen Lastenausgleich vor zwischen den 18 Mitgliedsstaaten, die über unterirdische Speicher verfügen, und den restlichen Staaten, die keine eigenen Speicher besitzen. Diese Regelung ist allerdings im Ministerrat nicht unumstritten. Dort wird frühestens im Mai mit einer Abstimmung gerechnet.

Die Verordnung sei „ein erster Schritt, um die unmittelbaren Auswirkungen von Russlands Krieg und den höheren Energiepreisen abzumildern“, sagte der Europaabgeordnete Christian Ehler (CDU). Speicher und andere, kritische Infrastruktur müssten Preis- und Versorgungsschocks abfedern und dürften nicht länger „von denjenigen kontrolliert werden, die spekulative Preissteigerungen und Versorgungskrisen anheizen“.
 

Donnerstag, 7.04.2022, 17:10 Uhr
Tom Weingärtner

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