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Energie & Management > Europaeische Union - EU lockert Haushaltsregeln für Energiesicherheit
Quelle: Pixabay / Udo Pohlmann
Europaeische Union

EU lockert Haushaltsregeln für Energiesicherheit

Die Europäische Kommission ermöglicht den EU-Staaten, die nationale Ausweichklausel für Verteidigung auch auf Maßnahmen zur Energiesicherheit auszuweiten.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien zur haushaltspolitischen Flexibilität für Maßnahmen zur Energiesicherheit verabschiedet. Damit können die Mitgliedstaaten beantragen, den Anwendungsbereich der nationalen Ausweichklausel (NEC) für Verteidigungszwecke auf bestimmte energiepolitische Maßnahmen auszuweiten. Die Regelung soll von 2026 bis 2028 gelten.

Die Kommission reagiert damit auf den anhaltenden Konflikt im Nahen Osten. Diese zusätzliche Flexibilität soll nach Angaben der EU-Kommission Maßnahmen ermöglichen, die die strukturelle Widerstandsfähigkeit des europäischen Energiesystems stärken und den Ausstieg aus fossilen Energieträgern beschleunigen.

Für die Nutzung gelten mehrere Bedingungen. Förderfähig sind demnach nur Haushaltsmaßnahmen, die nach dem 28. Februar 2026 beschlossen wurden. Die Maßnahmen müssen national finanziert sein und direkte Auswirkungen auf den jeweiligen Staatshaushalt haben. Zugleich sollen sie laut Kommission eine möglichst hohe Wirkung bei möglichst geringen Haushaltskosten erzielen.

Die Leitlinien enthalten eine beispielhafte, nicht abschließende Liste möglicher Maßnahmen. Ob eine konkrete Maßnahme die Voraussetzungen erfüllt, will die Kommission jeweils einzeln prüfen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür Anträge auf eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der NEC stellen.

Begrenzter zusätzlicher Spielraum

Die bestehenden Grenzen der Ausweichklausel bleiben bestehen. Die zulässige Abweichung vom empfohlenen Pfad der Nettoausgaben darf insgesamt höchstens 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen. Innerhalb dieser Grenze gelten für Maßnahmen zur Energiesicherheit zusätzliche Obergrenzen von 0,3 Prozent des BIP pro Jahr und 0,6 Prozent des BIP über den gesamten Zeitraum.

Die Kommission betont, dass die Flexibilität die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht beeinträchtigen darf. Ausgaben oberhalb der geltenden Obergrenzen unterliegen weiterhin den regulären Prüfungen zur Einhaltung der EU-Haushaltsregeln.

Mit der nun verabschiedeten Mitteilung legt die Kommission zudem das Verfahren für die Anträge der Mitgliedstaaten fest. Diese sollen eine erste Liste der geplanten Energiesicherheitsmaßnahmen enthalten, für die sie die Flexibilität nutzen wollen. Außerdem müssen die Staaten die voraussichtlichen Haushaltskosten angeben.
Nach der Prüfung kann die Kommission dem Rat empfehlen, einen Antrag zu genehmigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anforderungen des Artikels 26 der Verordnung 2024/1263 erfüllt sind.

Die Mitteilung soll in den kommenden Tagen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die Mitgliedstaaten können anschließend Anträge auf eine Ausweitung der NEC stellen. (sh)

Mittwoch, 19.08.2026, 13:50 Uhr
Susanne Harmsen
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EU lockert Haushaltsregeln für Energiesicherheit
Die Europäische Kommission ermöglicht den EU-Staaten, die nationale Ausweichklausel für Verteidigung auch auf Maßnahmen zur Energiesicherheit auszuweiten.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien zur haushaltspolitischen Flexibilität für Maßnahmen zur Energiesicherheit verabschiedet. Damit können die Mitgliedstaaten beantragen, den Anwendungsbereich der nationalen Ausweichklausel (NEC) für Verteidigungszwecke auf bestimmte energiepolitische Maßnahmen auszuweiten. Die Regelung soll von 2026 bis 2028 gelten.

Die Kommission reagiert damit auf den anhaltenden Konflikt im Nahen Osten. Diese zusätzliche Flexibilität soll nach Angaben der EU-Kommission Maßnahmen ermöglichen, die die strukturelle Widerstandsfähigkeit des europäischen Energiesystems stärken und den Ausstieg aus fossilen Energieträgern beschleunigen.

Für die Nutzung gelten mehrere Bedingungen. Förderfähig sind demnach nur Haushaltsmaßnahmen, die nach dem 28. Februar 2026 beschlossen wurden. Die Maßnahmen müssen national finanziert sein und direkte Auswirkungen auf den jeweiligen Staatshaushalt haben. Zugleich sollen sie laut Kommission eine möglichst hohe Wirkung bei möglichst geringen Haushaltskosten erzielen.

Die Leitlinien enthalten eine beispielhafte, nicht abschließende Liste möglicher Maßnahmen. Ob eine konkrete Maßnahme die Voraussetzungen erfüllt, will die Kommission jeweils einzeln prüfen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür Anträge auf eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der NEC stellen.

Begrenzter zusätzlicher Spielraum

Die bestehenden Grenzen der Ausweichklausel bleiben bestehen. Die zulässige Abweichung vom empfohlenen Pfad der Nettoausgaben darf insgesamt höchstens 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen. Innerhalb dieser Grenze gelten für Maßnahmen zur Energiesicherheit zusätzliche Obergrenzen von 0,3 Prozent des BIP pro Jahr und 0,6 Prozent des BIP über den gesamten Zeitraum.

Die Kommission betont, dass die Flexibilität die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht beeinträchtigen darf. Ausgaben oberhalb der geltenden Obergrenzen unterliegen weiterhin den regulären Prüfungen zur Einhaltung der EU-Haushaltsregeln.

Mit der nun verabschiedeten Mitteilung legt die Kommission zudem das Verfahren für die Anträge der Mitgliedstaaten fest. Diese sollen eine erste Liste der geplanten Energiesicherheitsmaßnahmen enthalten, für die sie die Flexibilität nutzen wollen. Außerdem müssen die Staaten die voraussichtlichen Haushaltskosten angeben.
Nach der Prüfung kann die Kommission dem Rat empfehlen, einen Antrag zu genehmigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anforderungen des Artikels 26 der Verordnung 2024/1263 erfüllt sind.

Die Mitteilung soll in den kommenden Tagen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die Mitgliedstaaten können anschließend Anträge auf eine Ausweitung der NEC stellen. (sh)

Mittwoch, 19.08.2026, 13:50 Uhr
Susanne Harmsen

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