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Energie & Management > Klimaschutz - EU beschließt Zertifizierung für CO2-Entnahme
Quelle: Fotolia / bluedesign
Klimaschutz

EU beschließt Zertifizierung für CO2-Entnahme

Eine EU-Staatenmehrheit hat dem Trilog-Ergebnis über einen freiwilligen Zertifizierungsrahmen zur CO2-Entnahme und Carbon Farming zugestimmt. Mit CCS hat das Regelwerk nichts zu tun.
In der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AstV) hat Deutschland mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten dem am 19. Februar von der belgischen Ratspräsidentschaft im Trilog erzielten Verordnungsentwurf für einen freiwilligen Zertifizierungsrahmen zur CO2-Entnahme und zu Carbon Farming zugestimmt.

Damit muss die Einigung vom Europäischen Parlament nur noch formell bestätigt werden. Staatssekretär Sven Giegold aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) kommentierte: „Die Einigung ist ein wichtiger Erfolg der EU beim Klimaschutz auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität.“

Mit diesem Rahmen setze sich die EU einen hohen und verlässlichen ökologischen Standard für die freiwillige und einheitliche Zertifizierung von CO2-Entnahmen. Die Treibhausgas-Minderung müsse weiterhin Priorität in der Klimaschutz-Politik haben, erklärte Giegold.

Parallel sei jedoch ein Hochlauf von CO2-Entnahmetechnologien notwendig, um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen. „Der EU-Zertifizierungsrahmen zur CO2-Entnahme wird einheitliche und transparente Regeln schaffen, um mit den zertifizierten Aktivitäten Geld zu verdienen“, hofft der Staatssekretär. Diese könnten zu neuen Einkommensquellen für Landwirte und Waldbesitzer werden.

Details der Einigung zur CO2-Entnahme

Die Einigung sieht die wirksame Verankerung des sogenannten Kaskadenprinzips für die Nutzung der Biomasse und robuste Regeln gegen Doppelzählungen („Double Counting“) der Zertifikate vor. Bei der Berechnung der CO2-Bilanz von Biomasse werden die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Auch die strenge Differenzierung der Zertifikate nach den jeweiligen Verfahren zur CO2-Entnahme im Unionsregister, wiederkehrende Kontrollen und die zwingend nötige Zusätzlichkeit der Aktivitäten („additionality“) stärken laut BMWK die Integrität und Verlässlichkeit des Rahmenwerks.

Nur integre Zertifikate könnten Vertrauen von Investoren schaffen. Hierfür habe sich Deutschland bis zum Schluss in den Verhandlungen stark gemacht, unterstrich Giegold.

Wie bei jedem Kompromiss mussten aus deutscher Sicht auch Zugeständnisse gemacht werden. Zwar konnte die sofortige Erweiterung des Anwendungsbereichs für Emissionsminderungen im Bereich Tierhaltung verhindert werden, aber es wird eine vorgezogene Überprüfung der EU-Kommission im Jahr 2026 geben, ob und inwieweit der Anwendungsbereich entsprechend geöffnet wird.

Die zertifizierbaren Aktivitäten sind:
  • permanente CO2-Entnahmen, zum Beispiel aus Kohlenstoff-Speicherung nach der Verbrennung von Biomasse (BECCS) oder CO2-Abscheidung aus der Luft (DACCS), die mehrere Jahrhunderte überdauern;
  • die temporäre stoffliche CO2-Bindung, beispielsweise in langlebigen Produkten; diese muss nachweislich mindestens 35 Jahre anhalten.
  • CO2-Entnahmen und Minderungen von Emissionen aus Böden („soil emission reductions“), vor allem Wiedervernässung entwässerter Moorböden im Bereich Carbon Farming; sie müssen für mindestens fünf Jahre gebunden sein.
Schon von Beginn an waren neben den CO2-Entnahmetechnologien einzelne Minderungsaktivitäten umfasst, wenn auch mit vergleichsweise hohem THG-Minderungspotenzial (soil emission reductions).

Der geplante Zertifizierungsrahmen bezieht sich nicht auf CCS-Anlagen (Carbon Capture and Storage), die schwer vermeidbare fossile Emissionen beispielsweise aus industriellen Prozessen abscheiden sollen. Dabei handelt es sich nicht um eine CO2-Entnahme, sondern um Treibhausgas-Minderungstechnologien.

Nach Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens (Zustimmung des EU-Parlaments, Veröffentlichung des Rechtstextes) wird hauptsächlich die EU-Kommission gefordert sein, für die verschiedenen Aktivitätstypen Zertifizierungsmethoden sowie Monitoring-Reporting-and-Verification(MRV)-Vorschriften auszuarbeiten sowie das zentrale Unionsregister für CO2-Entnahme und das sogenannte Carbon Farming aufzubauen. Eine Expertengruppe, in der auch die Mitgliedstaaten vertreten sind, wird sie darin unterstützen und beraten.

Freitag, 8.03.2024, 15:20 Uhr
Susanne Harmsen
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Klimaschutz
EU beschließt Zertifizierung für CO2-Entnahme
Eine EU-Staatenmehrheit hat dem Trilog-Ergebnis über einen freiwilligen Zertifizierungsrahmen zur CO2-Entnahme und Carbon Farming zugestimmt. Mit CCS hat das Regelwerk nichts zu tun.
In der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AstV) hat Deutschland mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten dem am 19. Februar von der belgischen Ratspräsidentschaft im Trilog erzielten Verordnungsentwurf für einen freiwilligen Zertifizierungsrahmen zur CO2-Entnahme und zu Carbon Farming zugestimmt.

Damit muss die Einigung vom Europäischen Parlament nur noch formell bestätigt werden. Staatssekretär Sven Giegold aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) kommentierte: „Die Einigung ist ein wichtiger Erfolg der EU beim Klimaschutz auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität.“

Mit diesem Rahmen setze sich die EU einen hohen und verlässlichen ökologischen Standard für die freiwillige und einheitliche Zertifizierung von CO2-Entnahmen. Die Treibhausgas-Minderung müsse weiterhin Priorität in der Klimaschutz-Politik haben, erklärte Giegold.

Parallel sei jedoch ein Hochlauf von CO2-Entnahmetechnologien notwendig, um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen. „Der EU-Zertifizierungsrahmen zur CO2-Entnahme wird einheitliche und transparente Regeln schaffen, um mit den zertifizierten Aktivitäten Geld zu verdienen“, hofft der Staatssekretär. Diese könnten zu neuen Einkommensquellen für Landwirte und Waldbesitzer werden.

Details der Einigung zur CO2-Entnahme

Die Einigung sieht die wirksame Verankerung des sogenannten Kaskadenprinzips für die Nutzung der Biomasse und robuste Regeln gegen Doppelzählungen („Double Counting“) der Zertifikate vor. Bei der Berechnung der CO2-Bilanz von Biomasse werden die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Auch die strenge Differenzierung der Zertifikate nach den jeweiligen Verfahren zur CO2-Entnahme im Unionsregister, wiederkehrende Kontrollen und die zwingend nötige Zusätzlichkeit der Aktivitäten („additionality“) stärken laut BMWK die Integrität und Verlässlichkeit des Rahmenwerks.

Nur integre Zertifikate könnten Vertrauen von Investoren schaffen. Hierfür habe sich Deutschland bis zum Schluss in den Verhandlungen stark gemacht, unterstrich Giegold.

Wie bei jedem Kompromiss mussten aus deutscher Sicht auch Zugeständnisse gemacht werden. Zwar konnte die sofortige Erweiterung des Anwendungsbereichs für Emissionsminderungen im Bereich Tierhaltung verhindert werden, aber es wird eine vorgezogene Überprüfung der EU-Kommission im Jahr 2026 geben, ob und inwieweit der Anwendungsbereich entsprechend geöffnet wird.

Die zertifizierbaren Aktivitäten sind:
  • permanente CO2-Entnahmen, zum Beispiel aus Kohlenstoff-Speicherung nach der Verbrennung von Biomasse (BECCS) oder CO2-Abscheidung aus der Luft (DACCS), die mehrere Jahrhunderte überdauern;
  • die temporäre stoffliche CO2-Bindung, beispielsweise in langlebigen Produkten; diese muss nachweislich mindestens 35 Jahre anhalten.
  • CO2-Entnahmen und Minderungen von Emissionen aus Böden („soil emission reductions“), vor allem Wiedervernässung entwässerter Moorböden im Bereich Carbon Farming; sie müssen für mindestens fünf Jahre gebunden sein.
Schon von Beginn an waren neben den CO2-Entnahmetechnologien einzelne Minderungsaktivitäten umfasst, wenn auch mit vergleichsweise hohem THG-Minderungspotenzial (soil emission reductions).

Der geplante Zertifizierungsrahmen bezieht sich nicht auf CCS-Anlagen (Carbon Capture and Storage), die schwer vermeidbare fossile Emissionen beispielsweise aus industriellen Prozessen abscheiden sollen. Dabei handelt es sich nicht um eine CO2-Entnahme, sondern um Treibhausgas-Minderungstechnologien.

Nach Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens (Zustimmung des EU-Parlaments, Veröffentlichung des Rechtstextes) wird hauptsächlich die EU-Kommission gefordert sein, für die verschiedenen Aktivitätstypen Zertifizierungsmethoden sowie Monitoring-Reporting-and-Verification(MRV)-Vorschriften auszuarbeiten sowie das zentrale Unionsregister für CO2-Entnahme und das sogenannte Carbon Farming aufzubauen. Eine Expertengruppe, in der auch die Mitgliedstaaten vertreten sind, wird sie darin unterstützen und beraten.

Freitag, 8.03.2024, 15:20 Uhr
Susanne Harmsen

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