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Energie & Management > E&M Vor 20 Jahren - Entwurf der EEG-Novelle vor der Fertigstellung
Quelle: Deutscher Bundestag/Katrin Neuhauser
E&M Vor 20 Jahren

Entwurf der EEG-Novelle vor der Fertigstellung

Im Juli 2003 stand die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an. Die Diskussionen ähneln den heutigen zum Thema.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist mit Sicherheit eine Erfolgsgeschichte, hat es doch dazu geführt, dass heute rund 50 Prozent des deutschen Stroms aus Erneuerbare-Energien-Anlagen stammen. Gleichwohl wurde seit Einführung im Jahr 2000 immer heftig darüber debattiert. Im untenstehenden Artikel beschreibt die damalige E&M-Redakteurin Cerstin Gammelin den Stand der Diskussion zur Novellierung des EEG 2004 im Juli 2003. Die langjährige Bundeskanzlerin Angela Merkel war damals übrigens noch CDU-Vorsitzende. Doch lesen Sie selbst:

Entwurf der EEG-Novelle vor der Fertigstellung

Jürgen Trittin justiert derzeit die Konditionen zur weiteren Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern.
 
Noch in der Sommerpause will der Bundesumweltminister seinen bislang streng gehüteten Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Fraktionen sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zur Diskussion vorlegen. Irgendwann zwischen 1. Januar und 1. Juli 2004, so heißt es in der grünen Fraktion, soll das novellierte Gesetz in Kraft treten.

Das Papier aus dem Hause Trittin wird von vielen Interessengruppen mit Spannung erwartet. Zum einen erhofft sich die junge, mittelständisch geprägte Branche auch künftig weitreichende Förderung. Zum anderen will die energieintensive Industrie die vor Monatsfrist erstrittene Härtefallregelung nachbessern. Erklärtes Ziel ist es, noch mehr Unternehmen von der Umlagefinanzierung zu befreien. Darüber hinaus wollen etablierte Energieversorger wie Eon und EnBW künftig stärker vom EEG profitieren und drängen auf entsprechende Vergütungen für Strom aus Offshore-Windparks und großen Wasserkraftanlagen mit mehr als 5 MW Leistung.

Mindestens ebenso groß wie die Begehrlichkeiten sind die Widerstände gegen die Förderung der erneuerbaren Energien. Sie werden neuerdings auch als Bemühungen um Subventionsabbau getarnt, obwohl die EEG-Vergütung für Strom aus Wind, Sonne und Biomasse über eine Umlage von den Stromverbrauchern finanziert wird und daher den Haushalt von Bundesfinanzminister Hans Eichel nicht belastet.

So verkündete kürzlich Volker Kauder, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, im SWR, die Subventionen für Windenergie hätten inzwischen Ausmaße wie die für die Steinkohle erreicht. Auch die CDU-Vorsitzende Angela Merkel sprach sich in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ zum Reformkonzept der CDU und CSU für eine „Kürzung der Subventionen bei der Windenergie“ aus.

Gespalten zeigt sich die SPD-Fraktion. Der Binnenlandausbau der Windkraft sei bei erheblich verschlechterter Akzeptanz energiepolitisch vergleichsweise wenig ertragreich und führe inzwischen zu erheblichen Konflikten innerhalb der Partei, ist in einem parteiinternen Diskussionspapier zur Novelle des EEG nachzulesen. Und Rolf Hempelmann, energiepolitischer Sprecher der SPD, sagt, dass es ohne Subventionen keinen Ausbau der grünen Energien gegeben hätte.

Will Jürgen Trittin sein grünes Vorzeigeprojekt über die desolate Haushaltslage und den Vorwurf der Subventionierung hinwegretten, muss er nun einerseits die Leidenschaft und andererseits teilweise berechtigte Vorwürfe der Überförderung aus der für den kommenden Herbst geplanten EEG-Diskussion nehmen.

Beispiel Windkraft: Um Anreize für Bau und Betrieb effizienter Windräder zu setzen, müsste die Einspeisevergütung besonders windhöffiger Standorte künftig nicht nur symbolisch gesenkt werden. Über den Ausbau von Offshore-Windparks besteht dagegen Konsens. Einer Fraktionsempfehlung zufolge soll dazu die Anfangsvergütung bis 2010 erhöht oder eine eigene Offshore-Vergütung eingeführt und die Degression gleichzeitig ausgesetzt werden.

Informationen aus dem Bundesumweltministerium (BMU) zufolge ist die Einspeisevergütung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen nach wie vor umstritten. Tendenziell werde eine solche Förderung in die EEG-Novelle einfließen. Allerdings sollen detaillierte Kriterien für Lage und Qualität der förderfähigen Flächen festgeschrieben werden. Im Übrigen, so ist in dem parteiinternen Entwurf zu lesen, sollte der natürlichen Lenkungswirkung auf gute Standorte nicht durch eine höhere Vergütung für schlechte Standorte entgegengewirkt werden. „Photovoltaik unter Tage werden wir nicht fördern“, so Rolf Hempelmann.

Offen ist noch, ob die Novelle des EEG als Kabinettsvorlage oder von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wird. Vertreter der Regierungsparteien kündigten im Juli bereits eine entsprechende parlamentarische Initiative an. Als Gesetzentwurf der Fraktionen könnte die EEG-Novelle schneller durch die Parlamente gebracht werden, heißt es zu Begründung.

Freitag, 7.07.2023, 15:04 Uhr
Cerstin Gammelin
Energie & Management > E&M Vor 20 Jahren - Entwurf der EEG-Novelle vor der Fertigstellung
Quelle: Deutscher Bundestag/Katrin Neuhauser
E&M Vor 20 Jahren
Entwurf der EEG-Novelle vor der Fertigstellung
Im Juli 2003 stand die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an. Die Diskussionen ähneln den heutigen zum Thema.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist mit Sicherheit eine Erfolgsgeschichte, hat es doch dazu geführt, dass heute rund 50 Prozent des deutschen Stroms aus Erneuerbare-Energien-Anlagen stammen. Gleichwohl wurde seit Einführung im Jahr 2000 immer heftig darüber debattiert. Im untenstehenden Artikel beschreibt die damalige E&M-Redakteurin Cerstin Gammelin den Stand der Diskussion zur Novellierung des EEG 2004 im Juli 2003. Die langjährige Bundeskanzlerin Angela Merkel war damals übrigens noch CDU-Vorsitzende. Doch lesen Sie selbst:

Entwurf der EEG-Novelle vor der Fertigstellung

Jürgen Trittin justiert derzeit die Konditionen zur weiteren Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern.
 
Noch in der Sommerpause will der Bundesumweltminister seinen bislang streng gehüteten Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Fraktionen sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zur Diskussion vorlegen. Irgendwann zwischen 1. Januar und 1. Juli 2004, so heißt es in der grünen Fraktion, soll das novellierte Gesetz in Kraft treten.

Das Papier aus dem Hause Trittin wird von vielen Interessengruppen mit Spannung erwartet. Zum einen erhofft sich die junge, mittelständisch geprägte Branche auch künftig weitreichende Förderung. Zum anderen will die energieintensive Industrie die vor Monatsfrist erstrittene Härtefallregelung nachbessern. Erklärtes Ziel ist es, noch mehr Unternehmen von der Umlagefinanzierung zu befreien. Darüber hinaus wollen etablierte Energieversorger wie Eon und EnBW künftig stärker vom EEG profitieren und drängen auf entsprechende Vergütungen für Strom aus Offshore-Windparks und großen Wasserkraftanlagen mit mehr als 5 MW Leistung.

Mindestens ebenso groß wie die Begehrlichkeiten sind die Widerstände gegen die Förderung der erneuerbaren Energien. Sie werden neuerdings auch als Bemühungen um Subventionsabbau getarnt, obwohl die EEG-Vergütung für Strom aus Wind, Sonne und Biomasse über eine Umlage von den Stromverbrauchern finanziert wird und daher den Haushalt von Bundesfinanzminister Hans Eichel nicht belastet.

So verkündete kürzlich Volker Kauder, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, im SWR, die Subventionen für Windenergie hätten inzwischen Ausmaße wie die für die Steinkohle erreicht. Auch die CDU-Vorsitzende Angela Merkel sprach sich in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ zum Reformkonzept der CDU und CSU für eine „Kürzung der Subventionen bei der Windenergie“ aus.

Gespalten zeigt sich die SPD-Fraktion. Der Binnenlandausbau der Windkraft sei bei erheblich verschlechterter Akzeptanz energiepolitisch vergleichsweise wenig ertragreich und führe inzwischen zu erheblichen Konflikten innerhalb der Partei, ist in einem parteiinternen Diskussionspapier zur Novelle des EEG nachzulesen. Und Rolf Hempelmann, energiepolitischer Sprecher der SPD, sagt, dass es ohne Subventionen keinen Ausbau der grünen Energien gegeben hätte.

Will Jürgen Trittin sein grünes Vorzeigeprojekt über die desolate Haushaltslage und den Vorwurf der Subventionierung hinwegretten, muss er nun einerseits die Leidenschaft und andererseits teilweise berechtigte Vorwürfe der Überförderung aus der für den kommenden Herbst geplanten EEG-Diskussion nehmen.

Beispiel Windkraft: Um Anreize für Bau und Betrieb effizienter Windräder zu setzen, müsste die Einspeisevergütung besonders windhöffiger Standorte künftig nicht nur symbolisch gesenkt werden. Über den Ausbau von Offshore-Windparks besteht dagegen Konsens. Einer Fraktionsempfehlung zufolge soll dazu die Anfangsvergütung bis 2010 erhöht oder eine eigene Offshore-Vergütung eingeführt und die Degression gleichzeitig ausgesetzt werden.

Informationen aus dem Bundesumweltministerium (BMU) zufolge ist die Einspeisevergütung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen nach wie vor umstritten. Tendenziell werde eine solche Förderung in die EEG-Novelle einfließen. Allerdings sollen detaillierte Kriterien für Lage und Qualität der förderfähigen Flächen festgeschrieben werden. Im Übrigen, so ist in dem parteiinternen Entwurf zu lesen, sollte der natürlichen Lenkungswirkung auf gute Standorte nicht durch eine höhere Vergütung für schlechte Standorte entgegengewirkt werden. „Photovoltaik unter Tage werden wir nicht fördern“, so Rolf Hempelmann.

Offen ist noch, ob die Novelle des EEG als Kabinettsvorlage oder von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wird. Vertreter der Regierungsparteien kündigten im Juli bereits eine entsprechende parlamentarische Initiative an. Als Gesetzentwurf der Fraktionen könnte die EEG-Novelle schneller durch die Parlamente gebracht werden, heißt es zu Begründung.

Freitag, 7.07.2023, 15:04 Uhr
Cerstin Gammelin

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