E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Klimaschutz - Entlastung von Mietenden beim CO2-Preis in Abstimmung
Quelle: Fotolia / bluedesign
Klimaschutz

Entlastung von Mietenden beim CO2-Preis in Abstimmung

Die vom Bund geplante Entlastung vieler Mieterinnen und Mi bei der Klimaabgabe auf Brennstoffe ist in die interministerielle Abstimmung gegangen. Sie soll von 2023 an gelten.
Der Gesetzentwurf zur Aufteilung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe zwischen Mietenden und Vermietenden ist vom Wirtschafts- und vom Bauministerium an die anderen Bundesressorts zur Prüfung weitergeleitet worden. Demnach sollen von 2023 an Vermieter und Vermieterinnen einen Teil des sogenannten CO2-Preises übernehmen. Ihr Anteil sinkt mit dem Brennstoffverbrauch des Gebäudes. Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe macht seit 2021 Heizen und Tanken kontinuierlich teurer und soll so helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

Für die Kostenaufteilung soll künftig ein Zehn-Stufen-Modell gelten. Bei Häusern mit einem sehr hohen Kohlendioxid-Ausstoß pro Quadratmeter würden Vermietenden demnach 90 % des CO2-Preises übernehmen. Bei einem sehr geringen Ausstoß würden Mietende die Kosten alleine zahlen. Das soll Vermietende zu energetischen Sanierungen bewegen und Mietende zum Energiesparen. Bei Häusern wie Geschäftsgebäuden, in denen niemand wohnt, sollen die Kosten hälftig aufgeteilt werden. Nach der interministeriellen Abstimmung bedürfen die Pläne noch eines Kabinettsbeschlusses. Den finalen Beschluss fasst der Bundestag.
 
 
Kritik aus der Opposition

Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Marco Luczak (CDU), bezeichnete den Vorschlag als „Mogelpackung“. Es sei ungerecht, dass bei der Aufteilung der Kosten nicht der energetische Zustand des Gebäudes relevant sein solle, sondern die Menge des verbrauchten Brennstoffes. Das bestrafe Eigentümer und Eigentümerinnen, die ihre Gebäude bereits saniert hätten. Wie viel Brennstoff verbraucht werde, hänge von vielen Faktoren - wie der Anzahl der Nutzer und den Wetterbedingungen - ab, die regional sehr unterschiedlich sind, kritisierte Luczak. Nötig sei auch eine verlässliche öffentliche Förderung für energetische Modernisierungen.

Information über die Heizkostenabrechnung

Die nötigen Daten zum Kohlendioxid-Ausstoß sollen Mietende und Vermietende über die Heizkostenabrechnung erfahren. Energieversorger sollen diese künftig erheben und ausweisen müssen. Der Mieterbund geht nach früheren Angaben davon aus, dass ein Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung durch die neue CO2-Abgabe Mehrkosten von jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl hat. Bis 2025 steigen die Mehrkosten demnach sogar auf 238 Euro bei Gas und 350 Euro bei Heizöl. Um diese Kosten geht es bei der Aufteilung.

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox müssten Mietende einer 100-Quadratmeter-Wohnung in der effizientesten Kategorie des Stufenmodells Kosten von rund 33 Euro pro Jahr alleine tragen. In einer ebenso großen Wohnung der am wenigsten effizienten Stufe - also mit besonders hohem Energieverbrauch - würden Mietende rund 16 Euro pro Jahr und Vermietende rund 140 Euro zahlen.

Ausnahmen geregelt

Wenn staatliche Vorgaben die Möglichkeiten energetischer Sanierungen für Eigentümer und Eigentümerinnen erheblich einschränken, dann müssen sie sich weniger stark oder sogar gar nicht am CO2-Preis beteiligen. Dabei kann es um Denkmalschutz-Vorgaben gehen, die einer Dämmung der Wände entgegenstehen können. Oder auch die Lage der Wohnungen in so genannten Milieuschutzgebieten, wo es striktere Vorgaben für Veränderungen am Erscheinungsbild gibt. In manchen Gebieten haben Hauseigentümer und -eigentümerinnen bei der Energieversorgung zudem nicht die Wahl und müssen eine Versorgung über örtliche Fernwärmenetze akzeptieren - auch das soll ihren Anteil mindern.

Donnerstag, 19.05.2022, 15:12 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Klimaschutz - Entlastung von Mietenden beim CO2-Preis in Abstimmung
Quelle: Fotolia / bluedesign
Klimaschutz
Entlastung von Mietenden beim CO2-Preis in Abstimmung
Die vom Bund geplante Entlastung vieler Mieterinnen und Mi bei der Klimaabgabe auf Brennstoffe ist in die interministerielle Abstimmung gegangen. Sie soll von 2023 an gelten.
Der Gesetzentwurf zur Aufteilung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe zwischen Mietenden und Vermietenden ist vom Wirtschafts- und vom Bauministerium an die anderen Bundesressorts zur Prüfung weitergeleitet worden. Demnach sollen von 2023 an Vermieter und Vermieterinnen einen Teil des sogenannten CO2-Preises übernehmen. Ihr Anteil sinkt mit dem Brennstoffverbrauch des Gebäudes. Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe macht seit 2021 Heizen und Tanken kontinuierlich teurer und soll so helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

Für die Kostenaufteilung soll künftig ein Zehn-Stufen-Modell gelten. Bei Häusern mit einem sehr hohen Kohlendioxid-Ausstoß pro Quadratmeter würden Vermietenden demnach 90 % des CO2-Preises übernehmen. Bei einem sehr geringen Ausstoß würden Mietende die Kosten alleine zahlen. Das soll Vermietende zu energetischen Sanierungen bewegen und Mietende zum Energiesparen. Bei Häusern wie Geschäftsgebäuden, in denen niemand wohnt, sollen die Kosten hälftig aufgeteilt werden. Nach der interministeriellen Abstimmung bedürfen die Pläne noch eines Kabinettsbeschlusses. Den finalen Beschluss fasst der Bundestag.
 
 
Kritik aus der Opposition

Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Marco Luczak (CDU), bezeichnete den Vorschlag als „Mogelpackung“. Es sei ungerecht, dass bei der Aufteilung der Kosten nicht der energetische Zustand des Gebäudes relevant sein solle, sondern die Menge des verbrauchten Brennstoffes. Das bestrafe Eigentümer und Eigentümerinnen, die ihre Gebäude bereits saniert hätten. Wie viel Brennstoff verbraucht werde, hänge von vielen Faktoren - wie der Anzahl der Nutzer und den Wetterbedingungen - ab, die regional sehr unterschiedlich sind, kritisierte Luczak. Nötig sei auch eine verlässliche öffentliche Förderung für energetische Modernisierungen.

Information über die Heizkostenabrechnung

Die nötigen Daten zum Kohlendioxid-Ausstoß sollen Mietende und Vermietende über die Heizkostenabrechnung erfahren. Energieversorger sollen diese künftig erheben und ausweisen müssen. Der Mieterbund geht nach früheren Angaben davon aus, dass ein Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung durch die neue CO2-Abgabe Mehrkosten von jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl hat. Bis 2025 steigen die Mehrkosten demnach sogar auf 238 Euro bei Gas und 350 Euro bei Heizöl. Um diese Kosten geht es bei der Aufteilung.

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox müssten Mietende einer 100-Quadratmeter-Wohnung in der effizientesten Kategorie des Stufenmodells Kosten von rund 33 Euro pro Jahr alleine tragen. In einer ebenso großen Wohnung der am wenigsten effizienten Stufe - also mit besonders hohem Energieverbrauch - würden Mietende rund 16 Euro pro Jahr und Vermietende rund 140 Euro zahlen.

Ausnahmen geregelt

Wenn staatliche Vorgaben die Möglichkeiten energetischer Sanierungen für Eigentümer und Eigentümerinnen erheblich einschränken, dann müssen sie sich weniger stark oder sogar gar nicht am CO2-Preis beteiligen. Dabei kann es um Denkmalschutz-Vorgaben gehen, die einer Dämmung der Wände entgegenstehen können. Oder auch die Lage der Wohnungen in so genannten Milieuschutzgebieten, wo es striktere Vorgaben für Veränderungen am Erscheinungsbild gibt. In manchen Gebieten haben Hauseigentümer und -eigentümerinnen bei der Energieversorgung zudem nicht die Wahl und müssen eine Versorgung über örtliche Fernwärmenetze akzeptieren - auch das soll ihren Anteil mindern.

Donnerstag, 19.05.2022, 15:12 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.