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Energie & Management > Österreich - Elektrizitätswirtschaftsgesetz: Streitpunkt Preisänderungen
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich

Elektrizitätswirtschaftsgesetz: Streitpunkt Preisänderungen

Österreichs Strombranche hält den Entwurf des ElWG für grundsätzlich gut gelungen. Für nötig hält sie aber nicht zuletzt rechtssichere Bestimmungen, um Preise ändern zu können.
Einer der heikelsten Punkte für Österreichs Strombranche beim kommenden Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) sind die Bestimmungen hinsichtlich der Preisänderungen. Das bekräftigten der Präsident des Branchenverbands Oesterreichs Energie, Michael Strugl, und dessen Generalsekretärin Barbara Schmidt am 1. März bei einem Pressegespräch in Wien.

Strugl bezeichnete den ElWG-Entwurf als grundsätzlich gut gelungen. Er verwies jedoch darauf, dass dieser sich hinsichtlich der Preisänderungen weitgehend am geltenden Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) orientiert. Der darin enthaltene Paragraph 80 Absatz 2a sei indessen zu schwammig formuliert, um den Stromversorgern, aber auch deren Kunden, Rechtssicherheit zu bieten. Laut Strugl laufen deshalb rund 50 Klagen von Konsumentenschutzverbänden gegen Energieunternehmen, darunter auch gegen sein eigenes, den Verbund. Einmal mehr forderte Strugl daher, im Zuge des ElWG Rechtssicherheit zu schaffen.

Zu diesem Thema sowie zu ebenfalls strittigen Fragen bezüglich der Grundversorgung mit elektrischer Energie und zu möglichen Sozialtarifen tagt eine Arbeitsgruppe des Energieministeriums (BMK). In diese ist neben den zuständigen Ministerien sowie Vertretern der Bundesländer und der Sozialpartner auch Oesterreichs Energie eingebunden. Die Arbeitsgruppe soll Vorschläge zu diesen Fragen erarbeiten, die in den Entwurf des ElWG einfließen. Laut Generalsekretärin Schmidt laufen die Verhandlungen in der Arbeitsgruppe bislang konstruktiv. Einigkeit bestehe darüber, dass die Grundversorgung nicht als Sozialtarif zu verstehen ist. Deshalb sind jeweils eigene Bestimmungen zur Grundversorgung und zum Thema Sozialtarife auszuarbeiten und ins ElWG zu übernehmen.

Preisänderungsrecht umstritten

„Bei den Preisänderungen sieht es leider ein bisschen anders aus“, bedauerte Schmidt. Die E-Wirtschaft stehe mit ihrer Forderung nach einem gesetzlich festgeschriebenen Preisanpassungsrecht „fast alleine“ dar. Die meisten anderen in der Arbeitsgruppe vertretenen Einrichtungen forderten dem gegenüber, dass „Verbandsklagen“ von Konsumentenschutzorganisationen im Namen sämtlicher betroffenen Kunden weiter möglich sein sollen.

Manche Einrichtungen argumentierten auch, in Zukunft werde es nur mehr befristete Stromlieferverträge geben. Rechtzeitig vor Vertragsablauf müssten die Kunden entscheiden, ob sie ihren Versorger wechseln oder einen neuen Vertrag mit dem bestehenden Lieferanten schließen wollten. Schmidt verwies darauf, dass bereits im vergangenen Jahr Stromversorger die Verträge mit ihren Kunden kündigten und diesen neue Angebote vorlegten, die ausdrücklich angenommen werden mussten: „Auch da war der Aufschrei groß“. Jedenfalls sei die Arbeitsgruppe hinsichtlich der Preisänderungen „noch weit von einer Lösung entfernt, die für uns gut wäre“.

Lob zollte Schmidt den Fachleuten des BMK. Diese verhielten sich „sehr konstruktiv“. Sie seien dabei, einen Vorschlag zu den Preisänderungen auszuarbeiten, der in der Folge in der Arbeitsgruppe diskutiert werden soll. Eine Junktimierung der Art „Kein Ergebnis der Arbeitsgruppe – kein ElWG“ gibt es übrigens nicht, berichtete Schmidt auf Anfrage der Redaktion.
 
Rasch beschließen

Strugl betonte, unanhängig von Detailfragen sei es notwendig, das ElWG noch in der spätestens Ende September auslaufenden Legislaturperiode mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu beschließen. „Das Gesetz darf nicht scheitern“, appellierte Strugl eindringlich. Erfolge der Beschluss nicht in den verbleibenden Monaten bis zur Parlamentswahl, „ist ein neuer Anlauf erst in etwa einem Jahr zu erwarten“. Das aber sei energiepolitisch nicht zu verantworten. Das ElWG diene ja nicht zuletzt der Umsetzung von EU-Recht. Und die EU-Kommission habe der Bundesregierung wegen diesbezüglicher Säumigkeit bereits ein Mahnschreiben übermittelt.

Dringend notwendig wäre laut Strugl auch der Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG), das die Bundesregierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen im Januar 2023 angekündigt hatte. Es soll dazu dienen, Kraftwerks- und Leitungsprojekte, für die mangels entsprechender Größe keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig ist, rascher zu genehmigen. Bis dato liegt indessen kein offizieller Entwurf des EABG vor.

Zwar ist seit einigen Jahren das Standortentwicklungsgesetz in Kraft, das für Vorhaben im überwiegenden öffentlichen Interesse erleichterte Verfahren vorsieht. Jedoch wurde bisher kein einziges Projekt zur Genehmigung nach diesem Gesetz eingereicht, bestätigte Strugl. Gegner des Gesetzes hätten angekündigt, einschlägige Vorhaben mit allen Mitteln zu bekämpfen. Und dem wolle sich offenbar niemand aussetzen.

Freitag, 1.03.2024, 15:16 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich
Elektrizitätswirtschaftsgesetz: Streitpunkt Preisänderungen
Österreichs Strombranche hält den Entwurf des ElWG für grundsätzlich gut gelungen. Für nötig hält sie aber nicht zuletzt rechtssichere Bestimmungen, um Preise ändern zu können.
Einer der heikelsten Punkte für Österreichs Strombranche beim kommenden Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) sind die Bestimmungen hinsichtlich der Preisänderungen. Das bekräftigten der Präsident des Branchenverbands Oesterreichs Energie, Michael Strugl, und dessen Generalsekretärin Barbara Schmidt am 1. März bei einem Pressegespräch in Wien.

Strugl bezeichnete den ElWG-Entwurf als grundsätzlich gut gelungen. Er verwies jedoch darauf, dass dieser sich hinsichtlich der Preisänderungen weitgehend am geltenden Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) orientiert. Der darin enthaltene Paragraph 80 Absatz 2a sei indessen zu schwammig formuliert, um den Stromversorgern, aber auch deren Kunden, Rechtssicherheit zu bieten. Laut Strugl laufen deshalb rund 50 Klagen von Konsumentenschutzverbänden gegen Energieunternehmen, darunter auch gegen sein eigenes, den Verbund. Einmal mehr forderte Strugl daher, im Zuge des ElWG Rechtssicherheit zu schaffen.

Zu diesem Thema sowie zu ebenfalls strittigen Fragen bezüglich der Grundversorgung mit elektrischer Energie und zu möglichen Sozialtarifen tagt eine Arbeitsgruppe des Energieministeriums (BMK). In diese ist neben den zuständigen Ministerien sowie Vertretern der Bundesländer und der Sozialpartner auch Oesterreichs Energie eingebunden. Die Arbeitsgruppe soll Vorschläge zu diesen Fragen erarbeiten, die in den Entwurf des ElWG einfließen. Laut Generalsekretärin Schmidt laufen die Verhandlungen in der Arbeitsgruppe bislang konstruktiv. Einigkeit bestehe darüber, dass die Grundversorgung nicht als Sozialtarif zu verstehen ist. Deshalb sind jeweils eigene Bestimmungen zur Grundversorgung und zum Thema Sozialtarife auszuarbeiten und ins ElWG zu übernehmen.

Preisänderungsrecht umstritten

„Bei den Preisänderungen sieht es leider ein bisschen anders aus“, bedauerte Schmidt. Die E-Wirtschaft stehe mit ihrer Forderung nach einem gesetzlich festgeschriebenen Preisanpassungsrecht „fast alleine“ dar. Die meisten anderen in der Arbeitsgruppe vertretenen Einrichtungen forderten dem gegenüber, dass „Verbandsklagen“ von Konsumentenschutzorganisationen im Namen sämtlicher betroffenen Kunden weiter möglich sein sollen.

Manche Einrichtungen argumentierten auch, in Zukunft werde es nur mehr befristete Stromlieferverträge geben. Rechtzeitig vor Vertragsablauf müssten die Kunden entscheiden, ob sie ihren Versorger wechseln oder einen neuen Vertrag mit dem bestehenden Lieferanten schließen wollten. Schmidt verwies darauf, dass bereits im vergangenen Jahr Stromversorger die Verträge mit ihren Kunden kündigten und diesen neue Angebote vorlegten, die ausdrücklich angenommen werden mussten: „Auch da war der Aufschrei groß“. Jedenfalls sei die Arbeitsgruppe hinsichtlich der Preisänderungen „noch weit von einer Lösung entfernt, die für uns gut wäre“.

Lob zollte Schmidt den Fachleuten des BMK. Diese verhielten sich „sehr konstruktiv“. Sie seien dabei, einen Vorschlag zu den Preisänderungen auszuarbeiten, der in der Folge in der Arbeitsgruppe diskutiert werden soll. Eine Junktimierung der Art „Kein Ergebnis der Arbeitsgruppe – kein ElWG“ gibt es übrigens nicht, berichtete Schmidt auf Anfrage der Redaktion.
 
Rasch beschließen

Strugl betonte, unanhängig von Detailfragen sei es notwendig, das ElWG noch in der spätestens Ende September auslaufenden Legislaturperiode mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu beschließen. „Das Gesetz darf nicht scheitern“, appellierte Strugl eindringlich. Erfolge der Beschluss nicht in den verbleibenden Monaten bis zur Parlamentswahl, „ist ein neuer Anlauf erst in etwa einem Jahr zu erwarten“. Das aber sei energiepolitisch nicht zu verantworten. Das ElWG diene ja nicht zuletzt der Umsetzung von EU-Recht. Und die EU-Kommission habe der Bundesregierung wegen diesbezüglicher Säumigkeit bereits ein Mahnschreiben übermittelt.

Dringend notwendig wäre laut Strugl auch der Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG), das die Bundesregierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen im Januar 2023 angekündigt hatte. Es soll dazu dienen, Kraftwerks- und Leitungsprojekte, für die mangels entsprechender Größe keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig ist, rascher zu genehmigen. Bis dato liegt indessen kein offizieller Entwurf des EABG vor.

Zwar ist seit einigen Jahren das Standortentwicklungsgesetz in Kraft, das für Vorhaben im überwiegenden öffentlichen Interesse erleichterte Verfahren vorsieht. Jedoch wurde bisher kein einziges Projekt zur Genehmigung nach diesem Gesetz eingereicht, bestätigte Strugl. Gegner des Gesetzes hätten angekündigt, einschlägige Vorhaben mit allen Mitteln zu bekämpfen. Und dem wolle sich offenbar niemand aussetzen.

Freitag, 1.03.2024, 15:16 Uhr
Klaus Fischer

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