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Energie & Management > Stromnetz - Eine Million sind nur der Anfang
Quelle: Shutterstock / peopleandmore
Stromnetz

Eine Million sind nur der Anfang

Eon feiert die millionste EE-Anlage. In einer Veranstaltung mit Eon-Netzvorstand König kündigte Bundesnetzagentur-Chef Müller eigene Reformvorschläge zur Anreizregulierung an.
6,4 MW leistet die Windkraftanlage der Gemeinde Biesenthal in Brandenburg, die Verteilnetzbetreiber Eon Edis mit prominenter Unterstützung am 12. Oktober ans Netz anschloss. Für den Eon-Konzern ist es die millionste Erneuerbare-Energien-Anlage – und doch nur der Anfang.

Eon-Netzvorstand Thomas König machte anlässlich des Jubiläums die Dimension der noch anstehenden Aufgaben deutlich. So seien die 1 Million Anlagen insgesamt über einen Zeitraum von 15 Jahren angeschlossen worden. Planerisch stehe man nun aber vor der "Riesenherausforderung", in den kommenden acht Jahren weitere 3 Millionen Anlagen und zusätzlich 3 Millionen Kunden anzuschließen. 26 Milliarden Euro Investitionsvolumen setze Eon für die kommenden fünf Jahre an. Und diese Zahlen, sagt er, würden wahrscheinlich noch weiter wachsen. „Wir sehen in den Ist-Anschlüssen in jedem Jahr, von 2021 auf 2022 und nochmal auf 2023 eine Verdoppelung. Das ist exponentielles Wachstum. Und es passiert bereits.“

Eine Herausforderung, für die er sich einen flexibleren regulatorischen Rahmen wünscht, sagte König in Richtung des ebenfalls anwesenden Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Man müsse sich vor Augen führen, so König, dass die Grundzüge der Regulierung vor nahezu 20 Jahren entwickelt worden seien – vor dem Hintergrund stabiler Netze, die überwiegend lastgetrieben ausgebaut worden seien. König: „Das hat sich komplett geändert. Die Dynamik hat rapide zugenommen.“ Auch mit Blick auf die Zinswende von 2022 seien schnellere Anpassungsmöglichkeiten nach oben wie nach unten nötig.

Der Bundesnetzagentur-Chef stimmte der Einschätzung grundsätzlich zu. Das Regulierungssystem müsse reformiert werden, räumte Klaus Müller ein. Er verwies auf die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), das der Netzagentur als Netzregulierungs-Behörde, einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes folgend, künftig mehr Unabhängigkeit von Regierungsvorgaben bringen soll.

Reformen in enger Abstimmung mit der Branche

Dabei sollten Reformprozesse, ähnlich wie bei der Entwicklung der Neufassung des Paragrafen 14a EnWG (Steuerbare Verbrauchseinrichtungen), in enger Abstimmung mit der Branche initiiert werden. Als Beispiel nannte er die Digitalisierung der Netze: „Wir haben ein Netz, das auf dem Niveau eines Grundschulkinds ist“, sagte er. Zwar gebe es, wie in jeder Schulklasse einige, die schlauer seien als andere. Die große Aufgabe sei nun aber, alle zusammen voranzubringen – nicht nur in Bezug auf den Ausbau, sondern auch im Bereich der Digitalisierung. „Wir haben jetzt angefangen, die Finanzierung zu klären, und hören auch da der Branche wieder genau zu“.

Auch in der Anreizregulierung bereite sein Haus „einen Neuaufschlag“ vor. Noch 2023 wolle man einen Vorschlag machen und dann 2024 in eine lange Konsultation gehen. „Wir wollen das wirklich mindestens ein halbes Jahr diskutieren, mit viel Kreativität“. Die Prozesse müssten schneller werden und so der Dynamik gerecht werden. „Das heißt aber auch, dass wir dann einfacher werden müssen und damit auch weniger einzelfallgerecht“.

Naturgemäß nicht einig waren sich der Netzvorstand und der Bundesnetzagentur-Präsident bei der Frage der Eigenkapital-Zinssätze. Müller verwies auf die Kosten, die mit einer Erhöhung verbunden wären und die letztlich von den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch in der Industrie getragen werden müssten. König konterte: „Nichtausbau der Netze wird bedeutend teurer“, schließlich flössen auch Engpassbewirtschaftungs-Kosten – 12 Milliarden Euro in den vergangenen fünf Jahren – in die Netzentgelte ein. Auch in dieser Frage, sagte Müller, habe man in den Konsultationen gut zugehört. „Und jetzt ist es eine Frage von Tagen, bis wir unseren finalen Vorschlag veröffentlichen“. Die Netzagentur muss gesetzlich bis Jahresende die seit mehr als einer Dekade greifende Anreizregulierung erneut in einem Bericht evaluieren.

Bei Preiszonen einig

Angesprochen auf die Frage nach der Einführung verschiedener Stromgebotszonen in Deutschland, herrschte dann wieder Einigkeit zwischen König und Müller: „Deutschland wird seine Probleme nicht durch unterschiedliche Stromgebotszonen lösen“, so Müller, „sondern durch massiven Ausbau der Übertragungsnetze“. Und König bekräftigte: „Eine positive Wirkung ist empirisch nicht nachgewiesen, im Gegenteil: Wir entziehen den Märkten Liquidität. Wir sollten das Problem an der Wurzel packen und nicht irgendwo Pflaster draufkleben.“

Donnerstag, 12.10.2023, 17:27 Uhr
Katia Meyer-Tien
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Eine Million sind nur der Anfang
Eon feiert die millionste EE-Anlage. In einer Veranstaltung mit Eon-Netzvorstand König kündigte Bundesnetzagentur-Chef Müller eigene Reformvorschläge zur Anreizregulierung an.
6,4 MW leistet die Windkraftanlage der Gemeinde Biesenthal in Brandenburg, die Verteilnetzbetreiber Eon Edis mit prominenter Unterstützung am 12. Oktober ans Netz anschloss. Für den Eon-Konzern ist es die millionste Erneuerbare-Energien-Anlage – und doch nur der Anfang.

Eon-Netzvorstand Thomas König machte anlässlich des Jubiläums die Dimension der noch anstehenden Aufgaben deutlich. So seien die 1 Million Anlagen insgesamt über einen Zeitraum von 15 Jahren angeschlossen worden. Planerisch stehe man nun aber vor der "Riesenherausforderung", in den kommenden acht Jahren weitere 3 Millionen Anlagen und zusätzlich 3 Millionen Kunden anzuschließen. 26 Milliarden Euro Investitionsvolumen setze Eon für die kommenden fünf Jahre an. Und diese Zahlen, sagt er, würden wahrscheinlich noch weiter wachsen. „Wir sehen in den Ist-Anschlüssen in jedem Jahr, von 2021 auf 2022 und nochmal auf 2023 eine Verdoppelung. Das ist exponentielles Wachstum. Und es passiert bereits.“

Eine Herausforderung, für die er sich einen flexibleren regulatorischen Rahmen wünscht, sagte König in Richtung des ebenfalls anwesenden Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Man müsse sich vor Augen führen, so König, dass die Grundzüge der Regulierung vor nahezu 20 Jahren entwickelt worden seien – vor dem Hintergrund stabiler Netze, die überwiegend lastgetrieben ausgebaut worden seien. König: „Das hat sich komplett geändert. Die Dynamik hat rapide zugenommen.“ Auch mit Blick auf die Zinswende von 2022 seien schnellere Anpassungsmöglichkeiten nach oben wie nach unten nötig.

Der Bundesnetzagentur-Chef stimmte der Einschätzung grundsätzlich zu. Das Regulierungssystem müsse reformiert werden, räumte Klaus Müller ein. Er verwies auf die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), das der Netzagentur als Netzregulierungs-Behörde, einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes folgend, künftig mehr Unabhängigkeit von Regierungsvorgaben bringen soll.

Reformen in enger Abstimmung mit der Branche

Dabei sollten Reformprozesse, ähnlich wie bei der Entwicklung der Neufassung des Paragrafen 14a EnWG (Steuerbare Verbrauchseinrichtungen), in enger Abstimmung mit der Branche initiiert werden. Als Beispiel nannte er die Digitalisierung der Netze: „Wir haben ein Netz, das auf dem Niveau eines Grundschulkinds ist“, sagte er. Zwar gebe es, wie in jeder Schulklasse einige, die schlauer seien als andere. Die große Aufgabe sei nun aber, alle zusammen voranzubringen – nicht nur in Bezug auf den Ausbau, sondern auch im Bereich der Digitalisierung. „Wir haben jetzt angefangen, die Finanzierung zu klären, und hören auch da der Branche wieder genau zu“.

Auch in der Anreizregulierung bereite sein Haus „einen Neuaufschlag“ vor. Noch 2023 wolle man einen Vorschlag machen und dann 2024 in eine lange Konsultation gehen. „Wir wollen das wirklich mindestens ein halbes Jahr diskutieren, mit viel Kreativität“. Die Prozesse müssten schneller werden und so der Dynamik gerecht werden. „Das heißt aber auch, dass wir dann einfacher werden müssen und damit auch weniger einzelfallgerecht“.

Naturgemäß nicht einig waren sich der Netzvorstand und der Bundesnetzagentur-Präsident bei der Frage der Eigenkapital-Zinssätze. Müller verwies auf die Kosten, die mit einer Erhöhung verbunden wären und die letztlich von den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch in der Industrie getragen werden müssten. König konterte: „Nichtausbau der Netze wird bedeutend teurer“, schließlich flössen auch Engpassbewirtschaftungs-Kosten – 12 Milliarden Euro in den vergangenen fünf Jahren – in die Netzentgelte ein. Auch in dieser Frage, sagte Müller, habe man in den Konsultationen gut zugehört. „Und jetzt ist es eine Frage von Tagen, bis wir unseren finalen Vorschlag veröffentlichen“. Die Netzagentur muss gesetzlich bis Jahresende die seit mehr als einer Dekade greifende Anreizregulierung erneut in einem Bericht evaluieren.

Bei Preiszonen einig

Angesprochen auf die Frage nach der Einführung verschiedener Stromgebotszonen in Deutschland, herrschte dann wieder Einigkeit zwischen König und Müller: „Deutschland wird seine Probleme nicht durch unterschiedliche Stromgebotszonen lösen“, so Müller, „sondern durch massiven Ausbau der Übertragungsnetze“. Und König bekräftigte: „Eine positive Wirkung ist empirisch nicht nachgewiesen, im Gegenteil: Wir entziehen den Märkten Liquidität. Wir sollten das Problem an der Wurzel packen und nicht irgendwo Pflaster draufkleben.“

Donnerstag, 12.10.2023, 17:27 Uhr
Katia Meyer-Tien

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