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Energie & Management > Wasserstoff - Eigenkapitalrendite Wasserstoff-Kernnetz bleibt bei 6,69 Prozent
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
Wasserstoff

Eigenkapitalrendite Wasserstoff-Kernnetz bleibt bei 6,69 Prozent

Das Bundeskabinett hat das Gesetz zum Wasserstoff-Kernnetz beschlossen. An der Eigenkapitalverzinsung wurde nicht mehr gerüttelt.
6,69 Prozent Eigenkapitalrendite erhalten die Netzbetreiber des künftigen Wasserstoffnetzes als Verzinsung. Bei einem Pressetermin der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas) bestätigte Thomas Solbach vom Bundeswirtschaftsministerium diese Zahl auf Anfrage unserer Redaktion. „Das ist im Gesetzentwurf so festgeschrieben.“ Der Zinssatz gelte zunächst bis Ende 2027 und dann werde die Bundesnetzagentur eine neue „marktgerechte Festlegung“ treffen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte am 14. November das Wasserstoff-Kernnetz bei einem Pressetermin der Öffentlichkeit vorgestellt. Am 15. November hat das Bundeskabinett den entsprechenden Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz zugestimmt.

Den Entwurf zur Ausgestaltung des Wasserstoff-Kernnetzes hat die Bundesnetzagentur als federführende Behörde ebenfalls am 15. November zur Konsultation gestellt. Bis zum 8. Januar können Marktteilnehmer ihre Stellungnahmen dazu abgeben. Ziel ist es, im 1. Quartal kommenden Jahres das regulatorische Verfahren dazu grundsätzlich abzuschließen, damit umgehend mit dem Bau des Wasserstoffnetzes begonnen werden kann.

Das Kernnetz soll 2032 in Betrieb gehen. Insgesamt sieht der Antragsentwurf eine Leitungslänge von 9.700 Kilometern bei zu erwartenden Investitionskosten in Höhe von 19,8 Milliarden Euro vor. Rund 60 Prozent der Leitungen sollen Erdgasleitungen sein, die auf den Transport von Wasserstoff umgerüstet werden.

Mit dem Kabinettsbeschluss am 15. November sei zugleich die Weiterentwicklung des Netzes angelegt, sagte Alexander Lücke, ebenfalls aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Damit sei man auch auf europäischer Ebene Spitzenreiter beim Thema Wasserstoff. Diese beinhalte allerdings auch das Risiko, dass sich in Sachen Wasserstoffhochlauf noch etwas ändern könnte, weil die EU regulatorisch den deutschen Verhältnissen hinterherhinke. Prinzipiell gibt es laut Lücke aber kein Problem mit der EU-Rechtsgebung.
 
Die wichtigsten Daten zum Wasserstoff-Kernnetz. Zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken
Quelle FNB Gas / Screenshot E&M

Ein großes Thema war und ist die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes. Wie sein Kollege Solbach sagte, soll es privatwirtschaftlich über die Netznutzungsentgelte finanziert werden. Das Problem sei, dass die Kosten zum Start des Netzes nicht auf die zunächst wenigen Nutzer umgelegt werden können. „Das wäre ein prohibitives Hemmnis“, sagte Solbach, zuständig im Ministerium für Fragen der Finanzierung des Wasserstoffnetzes.

Deshalb würden die Netznutzungsgebühren über eine Briefmarke gedeckelt. Die Differenz aus Einnahmen und Kosten würden auf ein sogenanntes Amortisationskonto als Fehlbetrag verbucht. Wenn mehr Nutzer am Netz seien und die Einnahmen die Kosten überstiegen, werde der Fehlbetrag wieder ausgeglichen. Als „intertemporale Entgeltverschiebung“ bezeichnet Solbach den Mechanismus.

Die Zwischenfinanzierung des Amortisationskontos wird durch eine vom Bund noch zu schaffende Stelle abgewickelt. Der Ausgleich des Amortisationskontos soll bis zum Jahr 2055 abgeschlossen sein. Der Staat stehe bis dahin als Bürge gerade. Sollte es bis dahin immer noch einen Fehlbetrag geben, so wird dieser zu 76 Prozent vom Bund und zu 24 Prozent von den Fernleitungsnetzbetreibern getragen.

Mittwoch, 15.11.2023, 17:25 Uhr
Stefan Sagmeister
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Eigenkapitalrendite Wasserstoff-Kernnetz bleibt bei 6,69 Prozent
Das Bundeskabinett hat das Gesetz zum Wasserstoff-Kernnetz beschlossen. An der Eigenkapitalverzinsung wurde nicht mehr gerüttelt.
6,69 Prozent Eigenkapitalrendite erhalten die Netzbetreiber des künftigen Wasserstoffnetzes als Verzinsung. Bei einem Pressetermin der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas) bestätigte Thomas Solbach vom Bundeswirtschaftsministerium diese Zahl auf Anfrage unserer Redaktion. „Das ist im Gesetzentwurf so festgeschrieben.“ Der Zinssatz gelte zunächst bis Ende 2027 und dann werde die Bundesnetzagentur eine neue „marktgerechte Festlegung“ treffen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte am 14. November das Wasserstoff-Kernnetz bei einem Pressetermin der Öffentlichkeit vorgestellt. Am 15. November hat das Bundeskabinett den entsprechenden Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz zugestimmt.

Den Entwurf zur Ausgestaltung des Wasserstoff-Kernnetzes hat die Bundesnetzagentur als federführende Behörde ebenfalls am 15. November zur Konsultation gestellt. Bis zum 8. Januar können Marktteilnehmer ihre Stellungnahmen dazu abgeben. Ziel ist es, im 1. Quartal kommenden Jahres das regulatorische Verfahren dazu grundsätzlich abzuschließen, damit umgehend mit dem Bau des Wasserstoffnetzes begonnen werden kann.

Das Kernnetz soll 2032 in Betrieb gehen. Insgesamt sieht der Antragsentwurf eine Leitungslänge von 9.700 Kilometern bei zu erwartenden Investitionskosten in Höhe von 19,8 Milliarden Euro vor. Rund 60 Prozent der Leitungen sollen Erdgasleitungen sein, die auf den Transport von Wasserstoff umgerüstet werden.

Mit dem Kabinettsbeschluss am 15. November sei zugleich die Weiterentwicklung des Netzes angelegt, sagte Alexander Lücke, ebenfalls aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Damit sei man auch auf europäischer Ebene Spitzenreiter beim Thema Wasserstoff. Diese beinhalte allerdings auch das Risiko, dass sich in Sachen Wasserstoffhochlauf noch etwas ändern könnte, weil die EU regulatorisch den deutschen Verhältnissen hinterherhinke. Prinzipiell gibt es laut Lücke aber kein Problem mit der EU-Rechtsgebung.
 
Die wichtigsten Daten zum Wasserstoff-Kernnetz. Zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken
Quelle FNB Gas / Screenshot E&M

Ein großes Thema war und ist die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes. Wie sein Kollege Solbach sagte, soll es privatwirtschaftlich über die Netznutzungsentgelte finanziert werden. Das Problem sei, dass die Kosten zum Start des Netzes nicht auf die zunächst wenigen Nutzer umgelegt werden können. „Das wäre ein prohibitives Hemmnis“, sagte Solbach, zuständig im Ministerium für Fragen der Finanzierung des Wasserstoffnetzes.

Deshalb würden die Netznutzungsgebühren über eine Briefmarke gedeckelt. Die Differenz aus Einnahmen und Kosten würden auf ein sogenanntes Amortisationskonto als Fehlbetrag verbucht. Wenn mehr Nutzer am Netz seien und die Einnahmen die Kosten überstiegen, werde der Fehlbetrag wieder ausgeglichen. Als „intertemporale Entgeltverschiebung“ bezeichnet Solbach den Mechanismus.

Die Zwischenfinanzierung des Amortisationskontos wird durch eine vom Bund noch zu schaffende Stelle abgewickelt. Der Ausgleich des Amortisationskontos soll bis zum Jahr 2055 abgeschlossen sein. Der Staat stehe bis dahin als Bürge gerade. Sollte es bis dahin immer noch einen Fehlbetrag geben, so wird dieser zu 76 Prozent vom Bund und zu 24 Prozent von den Fernleitungsnetzbetreibern getragen.

Mittwoch, 15.11.2023, 17:25 Uhr
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