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Energie & Management > Klimaschutz - Ehrgeizigere Energiewendeziele für Berlin beschlossen
Quelle: Shutterstock/24Novembers
Klimaschutz

Ehrgeizigere Energiewendeziele für Berlin beschlossen

Berlins CO2-Emissionen sollen bis 2030 um 70 % im Vergleich zu 1990 sinken. So beschlossen es die Abgeordneten der rot-rot-grünen Koalition mit dem neuen Energiewendegesetz.
Das am 19. August beschlossenen Energiewendegesetz für Berlin verschärft die Klimaschutzziele deutlich. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um mindestens 90 % gegenüber 1990 sinken, bis 2045 um mindestens 95 %. Bisher waren die Zielwerte mit einem Minus bei den CO2-Emissionen von 60 % bis 2030 (neu 70 %) und 85 % bis 2050 weniger ambitioniert. Einen Schwerpunkt legt das Gesetz auf die landeseigenen Energieverbräuche.

Landeseigene Gebäude und Fuhrpark als Beispiel

Um die Pläne umzusetzen, ist unter anderem eine Solar-Pflicht für öffentliche Gebäude geplant. Ab 2024 müssen demnach alle geeigneten Dachflächen dieser Gebäude zur Erzeugung erneuerbarer Energien genutzt werden. Die Einführung strengerer Standards für Neubauten und Sanierungen soll den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude senken. Bis Ende 2022 soll ein Wärmekataster den Energieverbrauch der Gebäude erfassen.

Im Fuhrpark des Landes, der landeseigenen Unternehmen und Bezirke soll es bis 2030 nur noch CO2-freie Fahrzeuge geben. Ausgenommen sind Fahrzeuge, für die es auf dem Markt noch keine CO2-freien Modelle gibt, wie bei Feuerwehr, Polizei und beim Rettungsdienst. Geplant ist auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Ziel ist, dass in Berlin mindestens ein Ladepunkt für je zehn zugelassene E-Fahrzeuge vorhanden sind. Bis 2025 soll dieses Ziel zu mindestens 30 % erreicht sein.

Große Baustelle Gebäudeenergie

Außerdem soll die Fernwärmeversorgung, an die 1,3 Mio. Haushalte angeschlossen sind, bis spätestens 2045 CO2-frei werden. Sie basiert derzeit noch auf Erdgas und Steinkohle. 2017 wurde der letzte Braunkohlekessel außer Betrieb genommen, Steinkohle soll bis 2030 abgelöst sein, kündigte der Energieversorger Vattenfall an. Das Gesetz führt für verschiedene Bereiche, darunter den Verkehr und die Industrie, zulässige maximale Jahresemissionsmengen an CO2 ein. Die Mengen nehmen jedes Jahr ab.

Beim Neubau öffentlicher Gebäude muss mindestens der KfW-Effizienzhaus-40-Standard eingehalten oder übertroffen werden. Bei größeren Renovierungen öffentlicher Gebäude muss mindestens der KfW-Effizienzhaus-55-Standard erreicht werden, soweit nicht öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Von der Regel darf abgewichen werden, wenn sich die Einsparungen im Vergleich zu den Kosten der Sanierung wirtschaftlich nicht lohnen. Auch für öffentliche Gebäude, die wegen ihrer Verwendung lange geöffnet sein müssen, greift die Regel nicht.

Die zuständige Senatsverwaltung und die Bezirke sollen zum Zweck der Wärmeplanung Daten erheben. Gesammelt werden sollen anonymisierte Angaben zum Energieverbrauch von Gebäuden, zur Abwärme bei Gewerbebetrieben, sowie zum Alter und Brennstoffverbrauch von Heizungsanlagen. Senat und Bezirke sollen die Informationen nutzen, um Wärmeplanungen zu erstellen und weitere Strategien zur Energieeinsparung zu entwickeln.

Das beschlossene Energiewendegesetz für Berlin steht im Internet zum Download bereit.

Freitag, 20.08.2021, 13:07 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Shutterstock/24Novembers
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Ehrgeizigere Energiewendeziele für Berlin beschlossen
Berlins CO2-Emissionen sollen bis 2030 um 70 % im Vergleich zu 1990 sinken. So beschlossen es die Abgeordneten der rot-rot-grünen Koalition mit dem neuen Energiewendegesetz.
Das am 19. August beschlossenen Energiewendegesetz für Berlin verschärft die Klimaschutzziele deutlich. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um mindestens 90 % gegenüber 1990 sinken, bis 2045 um mindestens 95 %. Bisher waren die Zielwerte mit einem Minus bei den CO2-Emissionen von 60 % bis 2030 (neu 70 %) und 85 % bis 2050 weniger ambitioniert. Einen Schwerpunkt legt das Gesetz auf die landeseigenen Energieverbräuche.

Landeseigene Gebäude und Fuhrpark als Beispiel

Um die Pläne umzusetzen, ist unter anderem eine Solar-Pflicht für öffentliche Gebäude geplant. Ab 2024 müssen demnach alle geeigneten Dachflächen dieser Gebäude zur Erzeugung erneuerbarer Energien genutzt werden. Die Einführung strengerer Standards für Neubauten und Sanierungen soll den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude senken. Bis Ende 2022 soll ein Wärmekataster den Energieverbrauch der Gebäude erfassen.

Im Fuhrpark des Landes, der landeseigenen Unternehmen und Bezirke soll es bis 2030 nur noch CO2-freie Fahrzeuge geben. Ausgenommen sind Fahrzeuge, für die es auf dem Markt noch keine CO2-freien Modelle gibt, wie bei Feuerwehr, Polizei und beim Rettungsdienst. Geplant ist auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Ziel ist, dass in Berlin mindestens ein Ladepunkt für je zehn zugelassene E-Fahrzeuge vorhanden sind. Bis 2025 soll dieses Ziel zu mindestens 30 % erreicht sein.

Große Baustelle Gebäudeenergie

Außerdem soll die Fernwärmeversorgung, an die 1,3 Mio. Haushalte angeschlossen sind, bis spätestens 2045 CO2-frei werden. Sie basiert derzeit noch auf Erdgas und Steinkohle. 2017 wurde der letzte Braunkohlekessel außer Betrieb genommen, Steinkohle soll bis 2030 abgelöst sein, kündigte der Energieversorger Vattenfall an. Das Gesetz führt für verschiedene Bereiche, darunter den Verkehr und die Industrie, zulässige maximale Jahresemissionsmengen an CO2 ein. Die Mengen nehmen jedes Jahr ab.

Beim Neubau öffentlicher Gebäude muss mindestens der KfW-Effizienzhaus-40-Standard eingehalten oder übertroffen werden. Bei größeren Renovierungen öffentlicher Gebäude muss mindestens der KfW-Effizienzhaus-55-Standard erreicht werden, soweit nicht öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Von der Regel darf abgewichen werden, wenn sich die Einsparungen im Vergleich zu den Kosten der Sanierung wirtschaftlich nicht lohnen. Auch für öffentliche Gebäude, die wegen ihrer Verwendung lange geöffnet sein müssen, greift die Regel nicht.

Die zuständige Senatsverwaltung und die Bezirke sollen zum Zweck der Wärmeplanung Daten erheben. Gesammelt werden sollen anonymisierte Angaben zum Energieverbrauch von Gebäuden, zur Abwärme bei Gewerbebetrieben, sowie zum Alter und Brennstoffverbrauch von Heizungsanlagen. Senat und Bezirke sollen die Informationen nutzen, um Wärmeplanungen zu erstellen und weitere Strategien zur Energieeinsparung zu entwickeln.

Das beschlossene Energiewendegesetz für Berlin steht im Internet zum Download bereit.

Freitag, 20.08.2021, 13:07 Uhr
Susanne Harmsen

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