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Energie & Management > Politik - Eckpunkte für kommunale Wärmeplanung sind da
Quelle: Fotolia / oqopo
Politik

Eckpunkte für kommunale Wärmeplanung sind da

Die Bundesregierung hat am 30. November Eckpunkte für eine bundeseinheitliche kommunale Wärmeplanung vorgelegt. Kommunale Unternehmen begrüßen die Technologieoffenheit darin.
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) soll ein zentrales Koordinierungsinstrument für die dezentrale Wärmewende sein. Außerdem soll sie künftig die Investitionssicherheit für die nötige Entwicklung von Infrastruktur, vor allem für Wärmenetze, aber auch für Gas- und Stromnetze schaffen. Die Bundesregierung will sie daher flächendeckend einführen. In einigen Ländern wie Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gilt bereits die Pflicht zur KWP.

Kommunen ab 10.000 bis 20.000 Einwohnern sollen verpflichtet werden, eine solche Planung vorzunehmen. Die zu erstellenden Wärmepläne sollen künftig
  • aus einer Bestandsanalyse,
  • einer Potenzialanalyse,
  • Zielszenarien
  • und einer Handlungsstrategie bestehen.
Die Kommunen sollen durch das Bundesgesetz ermächtigt werden, die erforderlichen Daten anzufordern, etwa von Energieversorgern, Schornsteinfegern oder auch von Unternehmen.

Das Aufgabenspektrum innerhalb der Wärmeplanung soll breit gefächert sein: Dazu gehören
  • die Erstellung von Wärmekatastern,
  • die Begleitung des Wärmenetzausbaus,
  • die Dekarbonisierung von Bestandsnetzen,
  • die Sicherung von Flächen für die Energieerzeugung und für Energiespeicher
  • sowie Konzepte für die Sanierung öffentlicher Gebäude.
Seit April 2022 berät ein Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle an der Saale Kommunen bei der Umsetzung. Das Kompetenzzentrum wird von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) aufgebaut und betrieben.

Weitgehende Zustimmung von den Versorgern

„Die Wärmewende wird vor Ort umgesetzt“, kommentierte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbandes BDEW, die Eckpunkte der Bundesregierung. „Jedes Haus, jede Kommune, jede Region ist anders“, erinnerte Andreae. Daher sei es richtig, dass die Bundesregierung die konkrete Umsetzung der Wärmewende den Kommunen überlässt, die die lokalen Gegebenheiten am besten kennen. Das BMWK und das Bundesbauministerium hatten die Eckpunkte für ein "Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung" vorgelegt. Es soll als Rahmen für entsprechende Ländergesetze dienen.

„Zentral ist, dass die Bundesregierung keine Technologie von vorneherein ausschließt, die künftig klimaneutral Wärme in die Wohnungen bringen kann“, lobte Andreae. Neben dem massiven Hochlauf von Wärmepumpen und der Fern- oder Nahwärmenetze mit verstärkter Abwärmenutzung sei weiter eine Nutzung des Gasnetzes - transformiert zum Wasserstoffnetz - nötig. Das unterstreiche auch eine Bottom-up-Studie, die der Nationale Wasserstoffrat diese Woche vorgestellt hat.

Zudem müsse die Bürokratie gering gehalten werden und die Anforderungen müssten umsetzbar sein. Infrastrukturbetreiber sollten nur Daten bereitstellen müssen, die wirklich notwendig sind, ihnen vorliegen und die sie herausgeben dürfen, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen, mahnte Andreae.

Keine zu starren Quoten festlegen

Die KWP solle eng verzahnt werden mit anderen maßgeblichen Initiativen, Gesetzen und Förderprogrammen, wie den Transformationsplänen für Wärmenetze und dem 65-Prozent-Erneuerbaren-Anteil bei neuen Heizsystemen. „Zu starre und feste Quoten für erneuerbare Energien und Abwärme im Wärmenetzen sind hingegen abzulehnen“, erklärte die BDEW-Chefin.

Die Bundesländer, denen die genaue Ausgestaltung des künftigen Rahmengesetzes obliegt, sollten kohärent vorgehen, sodass es keine massiven Unterschiede in der KWP gibt und sie sich auch wirtschaftlich sinnvoll umsetzen lässt. „Die Bundesregierung sollte deshalb die Länder frühzeitig ins Boot holen“, riet Andreae. „Die Energieversorger als zentrale Akteure bei der Umsetzung stehen bereit, die Kommunen in der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen.“

Mittwoch, 30.11.2022, 17:07 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Eckpunkte für kommunale Wärmeplanung sind da
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Eckpunkte für kommunale Wärmeplanung sind da
Die Bundesregierung hat am 30. November Eckpunkte für eine bundeseinheitliche kommunale Wärmeplanung vorgelegt. Kommunale Unternehmen begrüßen die Technologieoffenheit darin.
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) soll ein zentrales Koordinierungsinstrument für die dezentrale Wärmewende sein. Außerdem soll sie künftig die Investitionssicherheit für die nötige Entwicklung von Infrastruktur, vor allem für Wärmenetze, aber auch für Gas- und Stromnetze schaffen. Die Bundesregierung will sie daher flächendeckend einführen. In einigen Ländern wie Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gilt bereits die Pflicht zur KWP.

Kommunen ab 10.000 bis 20.000 Einwohnern sollen verpflichtet werden, eine solche Planung vorzunehmen. Die zu erstellenden Wärmepläne sollen künftig
  • aus einer Bestandsanalyse,
  • einer Potenzialanalyse,
  • Zielszenarien
  • und einer Handlungsstrategie bestehen.
Die Kommunen sollen durch das Bundesgesetz ermächtigt werden, die erforderlichen Daten anzufordern, etwa von Energieversorgern, Schornsteinfegern oder auch von Unternehmen.

Das Aufgabenspektrum innerhalb der Wärmeplanung soll breit gefächert sein: Dazu gehören
  • die Erstellung von Wärmekatastern,
  • die Begleitung des Wärmenetzausbaus,
  • die Dekarbonisierung von Bestandsnetzen,
  • die Sicherung von Flächen für die Energieerzeugung und für Energiespeicher
  • sowie Konzepte für die Sanierung öffentlicher Gebäude.
Seit April 2022 berät ein Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle an der Saale Kommunen bei der Umsetzung. Das Kompetenzzentrum wird von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) aufgebaut und betrieben.

Weitgehende Zustimmung von den Versorgern

„Die Wärmewende wird vor Ort umgesetzt“, kommentierte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbandes BDEW, die Eckpunkte der Bundesregierung. „Jedes Haus, jede Kommune, jede Region ist anders“, erinnerte Andreae. Daher sei es richtig, dass die Bundesregierung die konkrete Umsetzung der Wärmewende den Kommunen überlässt, die die lokalen Gegebenheiten am besten kennen. Das BMWK und das Bundesbauministerium hatten die Eckpunkte für ein "Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung" vorgelegt. Es soll als Rahmen für entsprechende Ländergesetze dienen.

„Zentral ist, dass die Bundesregierung keine Technologie von vorneherein ausschließt, die künftig klimaneutral Wärme in die Wohnungen bringen kann“, lobte Andreae. Neben dem massiven Hochlauf von Wärmepumpen und der Fern- oder Nahwärmenetze mit verstärkter Abwärmenutzung sei weiter eine Nutzung des Gasnetzes - transformiert zum Wasserstoffnetz - nötig. Das unterstreiche auch eine Bottom-up-Studie, die der Nationale Wasserstoffrat diese Woche vorgestellt hat.

Zudem müsse die Bürokratie gering gehalten werden und die Anforderungen müssten umsetzbar sein. Infrastrukturbetreiber sollten nur Daten bereitstellen müssen, die wirklich notwendig sind, ihnen vorliegen und die sie herausgeben dürfen, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen, mahnte Andreae.

Keine zu starren Quoten festlegen

Die KWP solle eng verzahnt werden mit anderen maßgeblichen Initiativen, Gesetzen und Förderprogrammen, wie den Transformationsplänen für Wärmenetze und dem 65-Prozent-Erneuerbaren-Anteil bei neuen Heizsystemen. „Zu starre und feste Quoten für erneuerbare Energien und Abwärme im Wärmenetzen sind hingegen abzulehnen“, erklärte die BDEW-Chefin.

Die Bundesländer, denen die genaue Ausgestaltung des künftigen Rahmengesetzes obliegt, sollten kohärent vorgehen, sodass es keine massiven Unterschiede in der KWP gibt und sie sich auch wirtschaftlich sinnvoll umsetzen lässt. „Die Bundesregierung sollte deshalb die Länder frühzeitig ins Boot holen“, riet Andreae. „Die Energieversorger als zentrale Akteure bei der Umsetzung stehen bereit, die Kommunen in der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen.“

Mittwoch, 30.11.2022, 17:07 Uhr
Susanne Harmsen

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