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Energie & Management > E&M Vor 20 Jahren - Eckpunkte der EEG-Novelle auf dem Tisch
Quelle: Shutterstock
E&M Vor 20 Jahren

Eckpunkte der EEG-Novelle auf dem Tisch

Bis Ende 2003 sollte das EEG 2000 novelliert sein. Am Ende war es erst 2004 soweit, nicht zuletzt wegen des Störfeuers von Seiten der Industrie.
Anfang 2003 wurde bei verschiedenen Tagungen deutlich, wie unterschiedlich das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium die anstehende Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes angingen.

Jürgen Trittin (Grüne) betonte mehrfach, die Zuständigkeit für das EEG und damit auch die Federführung bei der Novelle liege beim Bundesumweltministerium. Mitte Januar hatte er einer Härtefallregelung zugunsten der energieintensiven Industrie eine klare Absage erteilt, da diese eine Strompreiserhöhung für die privaten Haushalte zur Folge hätte.

Dagegen stand sein Kabinettskollege Wolfgang Clement (SPD) bei der Industrie in der Pflicht, weitere Belastungen zu vermeiden. Unverhohlen hatten Unternehmen aus verschiedenen Branchen, etwa der Aluminium- und der Chemieindustrie, damit gedroht, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern.

Trittin verwies im Streit mit Clement immer wieder auf die Erfolge im Ausbau der Erneuerbaren und auf die Bedeutung, die sie für die heimische Wirtschaft mittlerweile erlangt hatten. So waren seit dem Start der rot-grünen Koalition zwischen 1998 und 2002 fast 100.000 neue Arbeitsplätze mit den Erneuerbaren entstanden. Darüber hinaus hob der grüne Umweltminister auch immer wieder die Bedeutung der Windanlagenbauer neben der Automobilindustrie als zweitwichtigste Kundengruppe der Stahlproduzenten hervor.

Anfang 2003 äußerte sich Trittin vor Journalisten beim Bundesverband Windenergie in Berlin erstmals ausführlicher zur anstehenden EEG-Novelle. Die damalige E&M-Korrespondentin Cerstin Gammelin war dabei und fasste die wichtigsten Punkte zusammen.

Bis zum Herbst soll die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet werden. „Wir verfallen aber nicht in Hektik“, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin in Berlin. Das EEG sei bisher überaus erfolgreich gewesen, unterstrich der Minister. Der Erfahrungsbericht über die ersten Jahre des EEG habe gezeigt, dass sich die Systematik der bedarfsorientierten, degressiven Einspeisevergütung bewährt habe. Nun müsse das EEG an einigen Punkten nachjustiert werden, um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, den Anteil regenerativ erzeugten Stroms bis 2010 auf 12,5 Prozent zu erhöhen. Dies entspreche einer Verdoppelung gegenüber 2000.

Trittin schlug auf dem Neujahrsempfang folgende Veränderungen vor:

Windenergie an Land: Der Bau neuer Windparks sowie das Repowering bestehender Windkraftanlagen soll gezielter durch differenzierte Vergütungssätze und Degressionsschritte gefördert werden. Die Vergütungssätze an Standorten mit durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten können nach Auffassung von Trittin auf heutiger Höhe bleiben. Diese seien bereits wirtschaftlich zu betreiben. Hingegen sei zu prüfen, ob die Einspeisevergütung an sehr guten Standorten leicht zurückgefahren werden könne, so der Minister.
 
Offshore-Ausbauziel bei 500 MW bis 2006
 
Windenergie offshore: Bei der Errichtung von Windkraftanlagen im Meer soll Deutschland den Anschluss an die Weltspitze schaffen. Das Ausbauziel liegt bei 500 MW bis 2006 und 2.000 bis 3.000 MW bis 2010. Angesichts des derzeitigen Planungsstandes von Offshore-Windparks soll das Datum für die Inbetriebnahme von Anlagen mit erhöhter Anfangsvergütung bis 2010 verlängert werden. Ob die Degression in der Anfangsphase ausgesetzt oder gestreckt werden soll, werde noch geprüft.

Photovoltaik: Das zum Jahresende auslaufende 100.000-Dächer-Programm soll künftig über das EEG kompensiert werden. Dazu werde man die Einspeisevergütung anheben müssen, meinte Trittin. Anders als bisher sollen künftig auch Solaranlagen auf Freiflächen mit über 100 kW Spitzenleistung in die EEG-Förderung einbezogen werden. Die Vergütungssätze nach Art der Aufstellung und der Anlagengröße zu bemessen, biete sich dabei an, erklärte Trittin.

Biomasse: An den Vergütungssätzen für Anlagen im größeren Leistungsbereich will die Koalition offenbar nichts ändern. Bei kleinen Anlagen soll die Vergütung weiter verfeinert und im unteren Bereich angehoben werden. Des Weiteren wird diskutiert, Anlagenbetreibern eine höhere Einspeisevergütung zu gewähren, wenn sie nachweislich ausschließlich nachwachsende Rohstoffe nutzen.

Geothermie: Handlungsbedarf bestehe auch bei der Förderung von Strom aus Erdwärme. Die derzeitigen Vergütungssätze zwischen 7,16 und 8,95 Cent/kWh stellen bisherigen Erfahrungen nach keinen echten Anreiz für Investitionen dar. Deshalb sollen im EEG künftig nicht nur Anlagen mit einer Leistung von 20 MW oder mehr berücksichtigt werden. Trittin plädiert für weitere Stufen bei 7 und 14 MW mit höheren Vergütungssätzen, um Impulse für die Errichtung von Geothermie-Anlagen in Deutschland zu geben.

Wasserkraft: Bei der Wasserkraft will der Bundesumweltminister prüfen, ob es sinnvoll sein könnte, die Modernisierung von Altanlagen voranzutreiben, indem auch Kraftwerke zwischen 5 und 150 MW Leistung in das EEG aufgenommen werden.
 
Arbeitsgruppe soll Bedenken der Industrie prüfen
 
Die Neufassung des EEG muss nach Aussage von Trittin Klarheit im Bereich der Regelenergie und der Netzkosten schaffen. Zudem dürfe das EEG nicht von Stromversorgern zum Vorwand genommen werden, Preiserhöhungen durchzusetzen. Die Mehrkosten durch die Förderung der regenerativen Energien für einen durchschnittlichen Privathaushalt in Deutschland bezifferte Trittin auf etwa 8 Euro pro Jahr.

Die von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement geforderte Sonderregelung für energieintensive Betriebe der Aluminium- und Chemiebranche lehnte Trittin erneut ab. Diese sei angesichts der realen Kosten des EEG nicht notwendig. Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen, stimmte darin dem Minister zu. Man habe jetzt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Bedenken der energieintensiven Industrie nochmals zu prüfen.

Einen Vorgeschmack auf grün-schwarze Bündnisse demonstrierte der CDU-Abgeordnete Peter Paziorek. Das EEG habe wirklich Erfolge für Wirtschaft und Umwelt gebracht. An der Novelle wolle die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konstruktiv mitarbeiten – anders als bei der ersten Entscheidung über das EEG, als die Konservativen geschlossen gegen das Gesetz votierten.
 

Freitag, 10.02.2023, 15:46 Uhr
Cerstin Gammelin
Energie & Management > E&M Vor 20 Jahren - Eckpunkte der EEG-Novelle auf dem Tisch
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E&M Vor 20 Jahren
Eckpunkte der EEG-Novelle auf dem Tisch
Bis Ende 2003 sollte das EEG 2000 novelliert sein. Am Ende war es erst 2004 soweit, nicht zuletzt wegen des Störfeuers von Seiten der Industrie.
Anfang 2003 wurde bei verschiedenen Tagungen deutlich, wie unterschiedlich das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium die anstehende Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes angingen.

Jürgen Trittin (Grüne) betonte mehrfach, die Zuständigkeit für das EEG und damit auch die Federführung bei der Novelle liege beim Bundesumweltministerium. Mitte Januar hatte er einer Härtefallregelung zugunsten der energieintensiven Industrie eine klare Absage erteilt, da diese eine Strompreiserhöhung für die privaten Haushalte zur Folge hätte.

Dagegen stand sein Kabinettskollege Wolfgang Clement (SPD) bei der Industrie in der Pflicht, weitere Belastungen zu vermeiden. Unverhohlen hatten Unternehmen aus verschiedenen Branchen, etwa der Aluminium- und der Chemieindustrie, damit gedroht, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern.

Trittin verwies im Streit mit Clement immer wieder auf die Erfolge im Ausbau der Erneuerbaren und auf die Bedeutung, die sie für die heimische Wirtschaft mittlerweile erlangt hatten. So waren seit dem Start der rot-grünen Koalition zwischen 1998 und 2002 fast 100.000 neue Arbeitsplätze mit den Erneuerbaren entstanden. Darüber hinaus hob der grüne Umweltminister auch immer wieder die Bedeutung der Windanlagenbauer neben der Automobilindustrie als zweitwichtigste Kundengruppe der Stahlproduzenten hervor.

Anfang 2003 äußerte sich Trittin vor Journalisten beim Bundesverband Windenergie in Berlin erstmals ausführlicher zur anstehenden EEG-Novelle. Die damalige E&M-Korrespondentin Cerstin Gammelin war dabei und fasste die wichtigsten Punkte zusammen.

Bis zum Herbst soll die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet werden. „Wir verfallen aber nicht in Hektik“, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin in Berlin. Das EEG sei bisher überaus erfolgreich gewesen, unterstrich der Minister. Der Erfahrungsbericht über die ersten Jahre des EEG habe gezeigt, dass sich die Systematik der bedarfsorientierten, degressiven Einspeisevergütung bewährt habe. Nun müsse das EEG an einigen Punkten nachjustiert werden, um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, den Anteil regenerativ erzeugten Stroms bis 2010 auf 12,5 Prozent zu erhöhen. Dies entspreche einer Verdoppelung gegenüber 2000.

Trittin schlug auf dem Neujahrsempfang folgende Veränderungen vor:

Windenergie an Land: Der Bau neuer Windparks sowie das Repowering bestehender Windkraftanlagen soll gezielter durch differenzierte Vergütungssätze und Degressionsschritte gefördert werden. Die Vergütungssätze an Standorten mit durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten können nach Auffassung von Trittin auf heutiger Höhe bleiben. Diese seien bereits wirtschaftlich zu betreiben. Hingegen sei zu prüfen, ob die Einspeisevergütung an sehr guten Standorten leicht zurückgefahren werden könne, so der Minister.
 
Offshore-Ausbauziel bei 500 MW bis 2006
 
Windenergie offshore: Bei der Errichtung von Windkraftanlagen im Meer soll Deutschland den Anschluss an die Weltspitze schaffen. Das Ausbauziel liegt bei 500 MW bis 2006 und 2.000 bis 3.000 MW bis 2010. Angesichts des derzeitigen Planungsstandes von Offshore-Windparks soll das Datum für die Inbetriebnahme von Anlagen mit erhöhter Anfangsvergütung bis 2010 verlängert werden. Ob die Degression in der Anfangsphase ausgesetzt oder gestreckt werden soll, werde noch geprüft.

Photovoltaik: Das zum Jahresende auslaufende 100.000-Dächer-Programm soll künftig über das EEG kompensiert werden. Dazu werde man die Einspeisevergütung anheben müssen, meinte Trittin. Anders als bisher sollen künftig auch Solaranlagen auf Freiflächen mit über 100 kW Spitzenleistung in die EEG-Förderung einbezogen werden. Die Vergütungssätze nach Art der Aufstellung und der Anlagengröße zu bemessen, biete sich dabei an, erklärte Trittin.

Biomasse: An den Vergütungssätzen für Anlagen im größeren Leistungsbereich will die Koalition offenbar nichts ändern. Bei kleinen Anlagen soll die Vergütung weiter verfeinert und im unteren Bereich angehoben werden. Des Weiteren wird diskutiert, Anlagenbetreibern eine höhere Einspeisevergütung zu gewähren, wenn sie nachweislich ausschließlich nachwachsende Rohstoffe nutzen.

Geothermie: Handlungsbedarf bestehe auch bei der Förderung von Strom aus Erdwärme. Die derzeitigen Vergütungssätze zwischen 7,16 und 8,95 Cent/kWh stellen bisherigen Erfahrungen nach keinen echten Anreiz für Investitionen dar. Deshalb sollen im EEG künftig nicht nur Anlagen mit einer Leistung von 20 MW oder mehr berücksichtigt werden. Trittin plädiert für weitere Stufen bei 7 und 14 MW mit höheren Vergütungssätzen, um Impulse für die Errichtung von Geothermie-Anlagen in Deutschland zu geben.

Wasserkraft: Bei der Wasserkraft will der Bundesumweltminister prüfen, ob es sinnvoll sein könnte, die Modernisierung von Altanlagen voranzutreiben, indem auch Kraftwerke zwischen 5 und 150 MW Leistung in das EEG aufgenommen werden.
 
Arbeitsgruppe soll Bedenken der Industrie prüfen
 
Die Neufassung des EEG muss nach Aussage von Trittin Klarheit im Bereich der Regelenergie und der Netzkosten schaffen. Zudem dürfe das EEG nicht von Stromversorgern zum Vorwand genommen werden, Preiserhöhungen durchzusetzen. Die Mehrkosten durch die Förderung der regenerativen Energien für einen durchschnittlichen Privathaushalt in Deutschland bezifferte Trittin auf etwa 8 Euro pro Jahr.

Die von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement geforderte Sonderregelung für energieintensive Betriebe der Aluminium- und Chemiebranche lehnte Trittin erneut ab. Diese sei angesichts der realen Kosten des EEG nicht notwendig. Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen, stimmte darin dem Minister zu. Man habe jetzt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Bedenken der energieintensiven Industrie nochmals zu prüfen.

Einen Vorgeschmack auf grün-schwarze Bündnisse demonstrierte der CDU-Abgeordnete Peter Paziorek. Das EEG habe wirklich Erfolge für Wirtschaft und Umwelt gebracht. An der Novelle wolle die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konstruktiv mitarbeiten – anders als bei der ersten Entscheidung über das EEG, als die Konservativen geschlossen gegen das Gesetz votierten.
 

Freitag, 10.02.2023, 15:46 Uhr
Cerstin Gammelin

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