E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Österreich - E-Control: Aktionsplan für PV-Netzanschlüsse
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich

E-Control: Aktionsplan für PV-Netzanschlüsse

Österreichs Regulierungsbehörde will den Anschluss von Photovoltaikanlagen an die Verteilnetze erleichtern. Manche ihrer diesbezüglichen Vorschläge sind teilweise bereits umgesetzt.
Mit ihrem „Aktionsplan Netzanschluss“ möchte Österreichs Regulierungsbehörde E-Control insbesondere den Anschluss von Photovoltaikanlagen an die Verteilnetze erleichtern und beschleunigen. Präsentiert wurde der zwölf Punkte umfassende Plan am 6. Juli von E-Control-Vorstand Alfons Haber. Laut Haber bestanden Ende 2022 knapp 250.000 Zählpunkte für PV-Anlagen, davon etwa 97 Prozent auf der Niederspannungsebene. Eingespeist wurden laut Haber rund 3,5 Milliarden kWh Strom. Dies würde ausreichen, um etwa 7 Prozent des österreichischen Jahresbedarfs zu decken.

Bekanntlich ist geplant, die Stromerzeugung mittels PV in den kommenden Jahren massiv zu steigern in Österreich. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht bis 2030 eine Erhöhung der Ökostromproduktion um 27 Milliarden kWh pro Jahr oder etwa 50 Prozent vor. Auf die Photovoltaik entfallen davon 11 Milliarden kWh, die installierte Leistung müsste sich von derzeit rund 3 GW auf 11 GW mehr als verdreifachen. Haber zufolge hält die E-Control einen jährlichen Zuwachs von rund 100.000 Zählpunkten mit 10 kW Anschlussleistung für nötig, um dieses Ziel zu erreichen. Unterstützend könnte dem E-Control-Vorstand zufolge dabei der Plan seiner Behörde wirken.

Zu den wichtigsten Punkten des Plans gehört, die verfügbaren Anschlusskapazitäten auf der Mittelspannungsebene transparenter zu machen. Das Elektrizitätsrecht verpflichtet die Netzbetreiber bereits jetzt, die entsprechenden Daten für jedes Umspannwerk zu veröffentlichen und vierteljährlich zu aktualisieren. Ein bundesweiter Überblick fehlt indessen. Daher richtete die E-Control auf ihrer Website einen Link ein, über den diese Informationen zugänglich sind.

Ferner empfiehlt die Behörde, das Stellen der Anträge auf Netzzugang über Online-Portale zu ermöglichen. Haber räumte ein, dass dies bei einer Reihe von Verteilnetzbetreibern bereits jetzt funktioniert. Ihm zufolge sollte es jedoch österreichweit machbar sein. Wünschenswert wäre der E-Control zufolge auch die Standardisierung der „Netzanschlussbeurteilung“, mit der festgestellt wird, ob eine Anlage an einem bestimmten Anschlusspunkt errichtet werden kann. Diese Beurteilung sollte bundesweit binnen 14 Tagen erfolgen. In Einzelfällen dauert sie zurzeit bis zu 40 Tage. Laut Haber gibt es aber auch positive Beispiele: Manche Netzbetreiber bewältigen rund 80 Prozent der Beurteilungen innerhalb von 5 Tagen nach Antragstellung.

Vereinfachte Nachweise

Weiter wünscht die E-Control vereinfachte Nachweise der technischen Konformität von Anlagenkomponenten wie Wechselrichtern. Diesbezüglich wurde die Elekritzitätswirtschaft Haber zufolge bereits tätig: Der Branchenverband Oesterreichs Energie stellt eine laufend aktualisierte Liste von Wechselrichtern zur Verfügung, die ohne weitere Prüfung verwendet werden können.

Überdies sollten die Netzbetreiber dem Aktionsplan zufolge den Errichtern von PV-Anlagen spätestens 14 Tage nach Beantragung des Netzzugangs die Bezeichung des Zählpunkts für den Anschluss übermitteln. Sie sind dazu schon jetzt rechtlich verpflichtet. Laut Haber wird die E-Control nun ihr diesbezügliches Monitoring verstärken. Grundsätzlich ist es möglich, bei Verstößen Verwaltungsstrafen zu verhängen.

In verstärktem Monitoring besteht auch ein weiterer Punkt im Aktionsplan der E-Control. Thematisch geht es um den „Fortschritt der Digitalisierungsmaßnahmen“, etwa, was die Nutzung von Smart-Meter-Daten für die Netzplanung und den Netzausbau betrifft. Das Problem: Derzeit dürfen die Netzbetreiber diese Daten nicht verwenden. Die E-Control wird diesen Punkt ihres Plans daher erst nach Anpassung der Rechtsgrundlagen umsetzen. Sie soll mit dem in Finalisierung befindlichen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) erfolgen, der Nachfolgebestimmung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG).

Darüber hinaus thematisiert die E-Control die EU-rechtliche Pflicht der Verteilnetzbetreiber, alle zwei Jahre Netzentwicklungspläne zu veröffentlichen. Diese Pflicht wird, wie es heißt, mit dem ElWG eingeführt. Die E-Control arbeitet schon jetzt an einem Leitfaden zur möglichst einheitlichen Gestaltung der Pläne.

Rechtsanpassung dringlich

Dringend notwendig wäre, das ElWG noch heuer zu beschließen, teilte Haber der Redaktion mit. Denn außer der Wahl des EU-Parlaments findet im Jahr 2024 spätestens im Herbst die nächste Wahl zum Bundesparlament statt. Somit ist fraglich, ob das ElWG im nächsten Jahr zustande kommen könnte. Seine Finalisierung würde daher erst 2025 erfolgen. Überdies ist rund ein halbes Jahr für die Genehmigung durch die EU-Kommission zu veranschlagen. Das ElWG könnte also etwa Ende 2025 beziehungsweise Anfang 2026 in Kraft treten. Um Details zu regeln, wäre − mutmaßlich im Lauf des Jahres 2026 − eine Reihe von Verordnungen zu erlassen. Das aber heißt: Es könnte knapp werden mit dem ElWG als einer der künftig wichtigsten Bestimmungen bezüglich der österreichischen Stromnetze.

Der Aktionsplan ist auf der Website der E-Control verfügbar.

Freitag, 7.07.2023, 08:45 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - E-Control: Aktionsplan für PV-Netzanschlüsse
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich
E-Control: Aktionsplan für PV-Netzanschlüsse
Österreichs Regulierungsbehörde will den Anschluss von Photovoltaikanlagen an die Verteilnetze erleichtern. Manche ihrer diesbezüglichen Vorschläge sind teilweise bereits umgesetzt.
Mit ihrem „Aktionsplan Netzanschluss“ möchte Österreichs Regulierungsbehörde E-Control insbesondere den Anschluss von Photovoltaikanlagen an die Verteilnetze erleichtern und beschleunigen. Präsentiert wurde der zwölf Punkte umfassende Plan am 6. Juli von E-Control-Vorstand Alfons Haber. Laut Haber bestanden Ende 2022 knapp 250.000 Zählpunkte für PV-Anlagen, davon etwa 97 Prozent auf der Niederspannungsebene. Eingespeist wurden laut Haber rund 3,5 Milliarden kWh Strom. Dies würde ausreichen, um etwa 7 Prozent des österreichischen Jahresbedarfs zu decken.

Bekanntlich ist geplant, die Stromerzeugung mittels PV in den kommenden Jahren massiv zu steigern in Österreich. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht bis 2030 eine Erhöhung der Ökostromproduktion um 27 Milliarden kWh pro Jahr oder etwa 50 Prozent vor. Auf die Photovoltaik entfallen davon 11 Milliarden kWh, die installierte Leistung müsste sich von derzeit rund 3 GW auf 11 GW mehr als verdreifachen. Haber zufolge hält die E-Control einen jährlichen Zuwachs von rund 100.000 Zählpunkten mit 10 kW Anschlussleistung für nötig, um dieses Ziel zu erreichen. Unterstützend könnte dem E-Control-Vorstand zufolge dabei der Plan seiner Behörde wirken.

Zu den wichtigsten Punkten des Plans gehört, die verfügbaren Anschlusskapazitäten auf der Mittelspannungsebene transparenter zu machen. Das Elektrizitätsrecht verpflichtet die Netzbetreiber bereits jetzt, die entsprechenden Daten für jedes Umspannwerk zu veröffentlichen und vierteljährlich zu aktualisieren. Ein bundesweiter Überblick fehlt indessen. Daher richtete die E-Control auf ihrer Website einen Link ein, über den diese Informationen zugänglich sind.

Ferner empfiehlt die Behörde, das Stellen der Anträge auf Netzzugang über Online-Portale zu ermöglichen. Haber räumte ein, dass dies bei einer Reihe von Verteilnetzbetreibern bereits jetzt funktioniert. Ihm zufolge sollte es jedoch österreichweit machbar sein. Wünschenswert wäre der E-Control zufolge auch die Standardisierung der „Netzanschlussbeurteilung“, mit der festgestellt wird, ob eine Anlage an einem bestimmten Anschlusspunkt errichtet werden kann. Diese Beurteilung sollte bundesweit binnen 14 Tagen erfolgen. In Einzelfällen dauert sie zurzeit bis zu 40 Tage. Laut Haber gibt es aber auch positive Beispiele: Manche Netzbetreiber bewältigen rund 80 Prozent der Beurteilungen innerhalb von 5 Tagen nach Antragstellung.

Vereinfachte Nachweise

Weiter wünscht die E-Control vereinfachte Nachweise der technischen Konformität von Anlagenkomponenten wie Wechselrichtern. Diesbezüglich wurde die Elekritzitätswirtschaft Haber zufolge bereits tätig: Der Branchenverband Oesterreichs Energie stellt eine laufend aktualisierte Liste von Wechselrichtern zur Verfügung, die ohne weitere Prüfung verwendet werden können.

Überdies sollten die Netzbetreiber dem Aktionsplan zufolge den Errichtern von PV-Anlagen spätestens 14 Tage nach Beantragung des Netzzugangs die Bezeichung des Zählpunkts für den Anschluss übermitteln. Sie sind dazu schon jetzt rechtlich verpflichtet. Laut Haber wird die E-Control nun ihr diesbezügliches Monitoring verstärken. Grundsätzlich ist es möglich, bei Verstößen Verwaltungsstrafen zu verhängen.

In verstärktem Monitoring besteht auch ein weiterer Punkt im Aktionsplan der E-Control. Thematisch geht es um den „Fortschritt der Digitalisierungsmaßnahmen“, etwa, was die Nutzung von Smart-Meter-Daten für die Netzplanung und den Netzausbau betrifft. Das Problem: Derzeit dürfen die Netzbetreiber diese Daten nicht verwenden. Die E-Control wird diesen Punkt ihres Plans daher erst nach Anpassung der Rechtsgrundlagen umsetzen. Sie soll mit dem in Finalisierung befindlichen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) erfolgen, der Nachfolgebestimmung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG).

Darüber hinaus thematisiert die E-Control die EU-rechtliche Pflicht der Verteilnetzbetreiber, alle zwei Jahre Netzentwicklungspläne zu veröffentlichen. Diese Pflicht wird, wie es heißt, mit dem ElWG eingeführt. Die E-Control arbeitet schon jetzt an einem Leitfaden zur möglichst einheitlichen Gestaltung der Pläne.

Rechtsanpassung dringlich

Dringend notwendig wäre, das ElWG noch heuer zu beschließen, teilte Haber der Redaktion mit. Denn außer der Wahl des EU-Parlaments findet im Jahr 2024 spätestens im Herbst die nächste Wahl zum Bundesparlament statt. Somit ist fraglich, ob das ElWG im nächsten Jahr zustande kommen könnte. Seine Finalisierung würde daher erst 2025 erfolgen. Überdies ist rund ein halbes Jahr für die Genehmigung durch die EU-Kommission zu veranschlagen. Das ElWG könnte also etwa Ende 2025 beziehungsweise Anfang 2026 in Kraft treten. Um Details zu regeln, wäre − mutmaßlich im Lauf des Jahres 2026 − eine Reihe von Verordnungen zu erlassen. Das aber heißt: Es könnte knapp werden mit dem ElWG als einer der künftig wichtigsten Bestimmungen bezüglich der österreichischen Stromnetze.

Der Aktionsplan ist auf der Website der E-Control verfügbar.

Freitag, 7.07.2023, 08:45 Uhr
Klaus Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.