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Der Deutsche Wasserstoffverband setzt sich dafür ein, für die Bezeichnung „kohlenstoffarmer“ Wasserstoff alle Emissionen entlang der Wertschöpfungskette mit einzubeziehen.
In seinem Positionspapier zur EU-Definition von „low carbon hydrogen“ (kohlenstoffarmer Wasserstoff) fordert der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV), dass alle Emissionen entlang der Wertschöpfungskette berücksichtigt werden, um eine präzisere Definition zu schaffen.
Zur Erklärung: Wasserstoff lässt sich nicht nur mit Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, sondern auch durch Dampfreformierung von Erdgas (sogenannter blauer Wasserstoff) oder elektrolytisch aus Strom, der nicht aus erneuerbaren Quellen stammt. Ebenso zählt Elektrizität, die nicht den EU-Grünstromkriterien entspricht und für die elektrolytische Wasserstoffproduktion verwendet wird, zur Produktion von „kohlenstoffarmem“ Wasserstoff.
Die EU arbeitet derzeit an einer Definition, die festlegt, welche Kriterien Wasserstoff erfüllen muss, um als „kohlenstoffarm“ zu gelten. Diese Art von Wasserstoff soll langfristig den grünen und erneuerbaren Wasserstoff ergänzen, um die Klimaziele zu erreichen.
Werner Diwald erklärt: „Langfristig kann nur grüner Wasserstoff die Klimaziele erreichen und die Industrie, Mobilität sowie Energiewirtschaft defossilisieren. Ziel muss es sein, Wasserstoff als unverzichtbaren Energieträger in einer von erneuerbaren Energien dominierten Wirtschaft zu etablieren.“ Wie der Vorstandsvorsitzende des DWV betont, sei allein grüner Wasserstoff dafür geeignet, erneuerbare Energien zu speichern. „Die EU-Definition für kohlenstoffarmen Wasserstoff muss daher mit diesem Zielbild in Einklang stehen. Eine maximale Übereinstimmung mit den Kriterien für grünen Wasserstoff ist daher erforderlich“, so Diwald.
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Positionspapier „Klimaziele erreichen, nicht-fossile Energiepotenziale heben – Hin zu einer sachgerechten Definition von kohlenstoffarmem Wasserstoff“ (zum Öffnen bitte auf das PDF klicken) Quelle: DWV |
Der Branchenverband setzt sich zudem dafür ein, dass CO2 aus unvermeidbaren Industrieemissionen zur Herstellung von Wasserstoffderivaten auch nach 2040 genutzt wird. Netzstrom zur Herstellung von kohlenstoffarmem Wasserstoff soll insbesondere dann eingesetzt werden, wenn viele erneuerbare Energien verfügbar sind. Ähnlich wie bei grünem Wasserstoff sollen auch direkte Stromlieferverträge (Power Purchase Agreement, PPA) für kohlenstoffarme Stromquellen möglich sein. Zudem sollen die Bedingungen für die Herstellung von Wasserstoff mittels Hochtemperaturelektrolyse verbessert werden.
Diwald ergänzt vor diesem Hintergrund: „Der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft muss die Abkehr von fossilen Energieträgern vorantreiben. Die EU-Definition darf diesen Kurs nicht infrage stellen.“
Das 9-seitige Positionspapier
„Klimaziele erreichen, nicht-fossile Energiepotenziale heben – Hin zu einer sachgerechten Definition von kohlenstoffarmem Wasserstoff“ steht auf der Internetseite des DWV zum Download bereit.
Mittwoch, 11.09.2024, 16:33 Uhr
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