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Energie & Management > Regulierung - Diskussion zu neuen Netzentgelten gestartet
Quelle: Bundesnetzagentur
Regulierung

Diskussion zu neuen Netzentgelten gestartet

Die Bundesnetzagentur hat heute ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich veröffentlicht und lädt zur Stellungnahme ein.
Die Netzregulierung soll schneller und unbürokratischer werden, verspricht ein Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur, das am 18. Januar zur Diskussion gestellt wurde. Betroffene Stakeholder können bis zum 16. Februar ihre Stellungnahmen dazu abgeben. Am 2. Februar gibt es bei der Behörde in Bonn und online eine Veranstaltung für Branchenvertreter, um offene Fragen zu beantworten. Seit Herbst vergangenen Jahres bekam die Agentur durch ein Urteil des EuGH erweiterte Kompetenzen für solche Festlegungen.

„Die Netzbetreiber sollen stärker unterstützt werden bei ihren Anstrengungen, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern“, skizzierte der Präsident der Bundesnetzagentur das Anliegen der geplanten Neuregelungen. Klaus Müller sagte: „Die Entgeltregulierung hat sich über die Jahre zu einem dem Steuerrecht vergleichbaren Regelungsdickicht entwickelt.“ Daher solle sie insgesamt schneller und einfacher und vor allem weniger bürokratisch werden.

Stromnetz auch auf Verteilerebene modernisieren

Im Strombereich arbeite die Bundesnetzagentur darauf hin, die Energiewende beschleunigt, digitalisiert und in guter Qualität voranzubringen. Die Bundesnetzagentur will in der Regulierung gezielte finanzielle Anreize zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber setzen. Die Mehrkosten im Netzausbau würden Redispatchkosten vermeiden, sodass am Ende die Netzentgelte im Strompreis nicht unbedingt steigen, sagte Müller.

Dazu soll künftig eine standardisierte Bestimmung der Kapitalkosten über einen sogenannten WACC beitragen, der eine Bestimmung der Kapitalkosten im Einzelfall ersetzt. „Auch die Bestimmung des Umlaufvermögens wollen wir pauschalieren“, beschrieb Müller. Die Bundesnetzagentur schlägt auch vor, den Katalog der bisher jährlich zu ermittelnden und anzupassenden sogenannten „dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten“ zu reduzieren.
 

Alternativvorschläge möglich

Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen verlässlich bleiben, versprach Müller online vor Journalisten. Die Stromnetze müssten beschleunigt ausgebaut und digitalisiert werden. Dafür sollen Änderungen bei den Kosten der Netzbetreiber schneller berücksichtigt werden.

Dazu schlägt die Bundesnetzagentur vor, die Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. Die Bundesnetzagentur sei aber auch offen für andere Vorschläge, die eine zeitgerechte Anerkennung der Kosten besser erreichen. Gleichzeitig müssten die alternativen Vorschläge praktisch umsetzbar sein und Anreize zur Kosteneinsparung setzen.

Vizepräsidentin Barbie Haller ging auf die Zeitpläne ein. Demnach sollen bis Ende des ersten Quartals 2024 auch Pläne für den Verteilnetzausbau für Strom vorliegen. Hier erwarte sie Investitionen „im niedrigen dreistelligen Milliardenbereich“ bis 2037. Die geltenden Regulierungsperioden bis 2027 beziehungsweise 2028 blieben vorerst bestehen. Der Diskussionsprozess soll bis 2025 angeschlossen werden, sodass ab 2026 rechtssichere Neuregelungen vorliegen, versprachen die Behördenchefs.

Zukunft der Gasnetze

„Gasnetze können wir teilweise für Wasserstoff umrüsten. Der andere Teil wird perspektivisch stillgelegt“, sagte der Präsident. All das führe zu Änderungen der Kosten, die deshalb zukünftig kurzfristiger angepasst werden sollen, ohne dabei die Kosteneffizienz aus dem Blick zu verlieren. Im Gasbereich sollen daher die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzt werden, vor allem wenn eine Stilllegung absehbar ist.

Anlagen sollen sich innerhalb der zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzung noch amortisieren. Außerdem sollen Netzbetreiber Rückstellungen für die Kosten der absehbaren Stilllegung von Netzteilen bilden dürfen. Dies könne regional zu erhöhten Netzentgelten für die Kunden führen. Müller zeigte sich aber überzeugt, dass mit der langfristigen Umplanung tragfähige und bezahlbare Lösungen gefunden würden.
 
v.li: Präsident Klaus Müller und Vizepräsidentin Barbie Haller der Bundesnetzagentur
Quelle: E&M/S.Harmsen

Verfahren und Große Beschlusskammer

Der Gesetzgeber hat wegen der EuGH-Entscheidung von 2021 geregelt, dass die zentralen Verordnungen für den Bereich der Energieregulierung außer Kraft treten werden. An die Stelle der Verordnungen werden Regelungen der Bundesnetzagentur treten müssen, die sich stark an den Vorgaben des EU-Rechts orientieren. Die Behörde erhalte deutlich mehr Verantwortung. „Die Kontrolle über die Entscheidungen üben das Oberlandesgericht Düsseldorf und der Bundesgerichtshof aus“, erläuterte der Präsident.
 

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wurde bei der Bundesnetzagentur eine „Große Beschlusskammer“ eingerichtet. Sie setzt sich aus dem Präsidium der Bundesnetzagentur sowie den Vorsitzenden der Beschlusskammern und Abteilungsleitungen aus dem Energiebereich zusammen.

Die Große Beschlusskammer ist zuständig für alle bundesweit geltenden Festlegungen zum Netzzugang und zur Ermittlung der Entgelte. Dies umfasst die Kosten- und Anreizregulierung, aber nicht Einzelfestlegungen gegenüber Unternehmen.

Fragen zur Netzentgeltbildung im engeren Sinne sollen zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden, ebenso die Diskussion zu Anpassungen der Regulierung für Übertragungsnetzbetreiber, schloss Müller.

Das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur ist im Internet veröffentlicht.

Donnerstag, 18.01.2024, 15:59 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regulierung - Diskussion zu neuen Netzentgelten gestartet
Quelle: Bundesnetzagentur
Regulierung
Diskussion zu neuen Netzentgelten gestartet
Die Bundesnetzagentur hat heute ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich veröffentlicht und lädt zur Stellungnahme ein.
Die Netzregulierung soll schneller und unbürokratischer werden, verspricht ein Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur, das am 18. Januar zur Diskussion gestellt wurde. Betroffene Stakeholder können bis zum 16. Februar ihre Stellungnahmen dazu abgeben. Am 2. Februar gibt es bei der Behörde in Bonn und online eine Veranstaltung für Branchenvertreter, um offene Fragen zu beantworten. Seit Herbst vergangenen Jahres bekam die Agentur durch ein Urteil des EuGH erweiterte Kompetenzen für solche Festlegungen.

„Die Netzbetreiber sollen stärker unterstützt werden bei ihren Anstrengungen, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern“, skizzierte der Präsident der Bundesnetzagentur das Anliegen der geplanten Neuregelungen. Klaus Müller sagte: „Die Entgeltregulierung hat sich über die Jahre zu einem dem Steuerrecht vergleichbaren Regelungsdickicht entwickelt.“ Daher solle sie insgesamt schneller und einfacher und vor allem weniger bürokratisch werden.

Stromnetz auch auf Verteilerebene modernisieren

Im Strombereich arbeite die Bundesnetzagentur darauf hin, die Energiewende beschleunigt, digitalisiert und in guter Qualität voranzubringen. Die Bundesnetzagentur will in der Regulierung gezielte finanzielle Anreize zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber setzen. Die Mehrkosten im Netzausbau würden Redispatchkosten vermeiden, sodass am Ende die Netzentgelte im Strompreis nicht unbedingt steigen, sagte Müller.

Dazu soll künftig eine standardisierte Bestimmung der Kapitalkosten über einen sogenannten WACC beitragen, der eine Bestimmung der Kapitalkosten im Einzelfall ersetzt. „Auch die Bestimmung des Umlaufvermögens wollen wir pauschalieren“, beschrieb Müller. Die Bundesnetzagentur schlägt auch vor, den Katalog der bisher jährlich zu ermittelnden und anzupassenden sogenannten „dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten“ zu reduzieren.
 

Alternativvorschläge möglich

Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen verlässlich bleiben, versprach Müller online vor Journalisten. Die Stromnetze müssten beschleunigt ausgebaut und digitalisiert werden. Dafür sollen Änderungen bei den Kosten der Netzbetreiber schneller berücksichtigt werden.

Dazu schlägt die Bundesnetzagentur vor, die Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. Die Bundesnetzagentur sei aber auch offen für andere Vorschläge, die eine zeitgerechte Anerkennung der Kosten besser erreichen. Gleichzeitig müssten die alternativen Vorschläge praktisch umsetzbar sein und Anreize zur Kosteneinsparung setzen.

Vizepräsidentin Barbie Haller ging auf die Zeitpläne ein. Demnach sollen bis Ende des ersten Quartals 2024 auch Pläne für den Verteilnetzausbau für Strom vorliegen. Hier erwarte sie Investitionen „im niedrigen dreistelligen Milliardenbereich“ bis 2037. Die geltenden Regulierungsperioden bis 2027 beziehungsweise 2028 blieben vorerst bestehen. Der Diskussionsprozess soll bis 2025 angeschlossen werden, sodass ab 2026 rechtssichere Neuregelungen vorliegen, versprachen die Behördenchefs.

Zukunft der Gasnetze

„Gasnetze können wir teilweise für Wasserstoff umrüsten. Der andere Teil wird perspektivisch stillgelegt“, sagte der Präsident. All das führe zu Änderungen der Kosten, die deshalb zukünftig kurzfristiger angepasst werden sollen, ohne dabei die Kosteneffizienz aus dem Blick zu verlieren. Im Gasbereich sollen daher die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzt werden, vor allem wenn eine Stilllegung absehbar ist.

Anlagen sollen sich innerhalb der zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzung noch amortisieren. Außerdem sollen Netzbetreiber Rückstellungen für die Kosten der absehbaren Stilllegung von Netzteilen bilden dürfen. Dies könne regional zu erhöhten Netzentgelten für die Kunden führen. Müller zeigte sich aber überzeugt, dass mit der langfristigen Umplanung tragfähige und bezahlbare Lösungen gefunden würden.
 
v.li: Präsident Klaus Müller und Vizepräsidentin Barbie Haller der Bundesnetzagentur
Quelle: E&M/S.Harmsen

Verfahren und Große Beschlusskammer

Der Gesetzgeber hat wegen der EuGH-Entscheidung von 2021 geregelt, dass die zentralen Verordnungen für den Bereich der Energieregulierung außer Kraft treten werden. An die Stelle der Verordnungen werden Regelungen der Bundesnetzagentur treten müssen, die sich stark an den Vorgaben des EU-Rechts orientieren. Die Behörde erhalte deutlich mehr Verantwortung. „Die Kontrolle über die Entscheidungen üben das Oberlandesgericht Düsseldorf und der Bundesgerichtshof aus“, erläuterte der Präsident.
 

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wurde bei der Bundesnetzagentur eine „Große Beschlusskammer“ eingerichtet. Sie setzt sich aus dem Präsidium der Bundesnetzagentur sowie den Vorsitzenden der Beschlusskammern und Abteilungsleitungen aus dem Energiebereich zusammen.

Die Große Beschlusskammer ist zuständig für alle bundesweit geltenden Festlegungen zum Netzzugang und zur Ermittlung der Entgelte. Dies umfasst die Kosten- und Anreizregulierung, aber nicht Einzelfestlegungen gegenüber Unternehmen.

Fragen zur Netzentgeltbildung im engeren Sinne sollen zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden, ebenso die Diskussion zu Anpassungen der Regulierung für Übertragungsnetzbetreiber, schloss Müller.

Das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur ist im Internet veröffentlicht.

Donnerstag, 18.01.2024, 15:59 Uhr
Susanne Harmsen

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