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Energie & Management > Photovoltaik - Die erste PV-Freiflächen-Ausschreibung 2024 steht
Quelle: Capcora
Photovoltaik

Die erste PV-Freiflächen-Ausschreibung 2024 steht

Die Bundesnetzagentur hat die erste von drei Ausschreibungen in diesem Jahr für Photovoltaikanlagen in der Freifläche bekanntgemacht. Am 1. März kommen nur 2.231 MW unter den Hammer.
Am 1. März kommt der nächste Zubau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Deutschland unter den Hammer. Die Bundesnetzagentur machte die erste von drei Ausschreibungen dieses Jahres in diesem Erneuerbaren-Segment kürzlich bekannt.

Demnach schreibt die Behörde per 1. März lediglich 2.231 MW aus, zu einem Höchstwert von 7,37 Ct/kWh. Ursprünglich waren 2.700 MW vorgesehen. Die Netzagentur begründet diese Kürzung auf ihrer Ausschreibungsseite damit, dass sich das tatsächliche Ausschreibungsvolumen noch „um die nach dem 31. Dezember 2023 bezuschlagten und vor der jeweiligen Bekanntmachung entwerteten Gebotsmengen“ erhöhen könnte.

Sie spielt damit auf die jüngste Ausschreibung vom 1. Dezember 2023 an, deren Ergebnisse das Volumen im März 2024 beeinflussen könnten, die aber offenbar nicht einmal der Behörde schon vollumfänglich bekannt sind. Eine Anfrage dieser Redaktion bei der Behörde nach den Gründen läuft derzeit.

Zurück zu 20 MW pro Einzelvorhaben

Worauf die Netzagentur nicht eigens hinweist: Die Freiflächen-Ausschreibung vom 1. März 2024 ist die erste seit 2022, in der Einzelprojekte wieder maximal 20 MW leisten dürfen. Im Jahr 2023 hatte eine Ausnahmeregelung gegolten, unter der auch Vorhaben bis zu 100 MW zugelassen waren, um den Zubau zu beschleunigen.

Insgesamt sollen in diesem Jahr im März, Juli und Dezember 8.100 MW auf dem Boden installierte Solaranlagen ausgeschrieben werden. Bei größeren Aufdach-PV-Anlagen sind es zu drei anderen Terminen insgesamt 900 MW, kleinere Dach-PV bekommt ohne Ausschreibung eine gesetzliche Förderung.

2023 waren es in jeweils drei Terminen erst 5.850 MW in der Freifläche und 651 MW auf Dächern gewesen. Deutschland will die Solarkraft-Leistung bis 2030 auf 215.000 MW steigern, je etwa zur Hälfte in der Freifläche und auf dem Dach.

An Subventionen interessierte Projektierer müssen ihre Vorhaben in der Freifläche bei der ersten Ausschreibung des Jahres bis 1. März auf Papier einreichen und dabei angeben, welchen garantierten Strompreis sie dafür bekommen möchten. Das maximale Subventionsversprechen beläuft sich dabei seit Anfang 2023 auf 7,37 Ct/kWh, während die Höchstwerte 2022 noch bei 5,9 Cent gelegen hatten.

Zum Zuge kommen alle Projekte mit den jeweils geringsten Preisgeboten, die gerade ausreichen, um die 2.231 MW komplett abzudecken. Es gilt „pay-as-bid“, das heißt, es wird nach dem einmal abgegebenen Gebot bezuschlagt, das nicht mehr veränderbar ist. Es findet nicht wie bei Offshore-Wind eine dynamische Auktion statt.

Ende 2023 hatte Netzagentur-Präsident Klaus Müller den Höchstwert von 2023, 7,37 Ct/kWh, für 2024 fortgeschrieben. Er argumentierte, der Wert habe in den ersten beiden Ausschreibungen des vergangenen Jahres zu einem Überzeichnungserfolg geführt, während die Ausschreibungen von 2022 mit dem niedrigeren Höchstwert unterzeichnet gewesen seien.

Die aktuelle Ausschreibung ist auf einer Unterseite der Netzagentur einzusehen. Darin werden auch die unterschiedlichen Länderregelungen beschrieben, unter welchen Voraussetzungen auch auf Acker- und Grünland in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ geboten werden kann.

Dienstag, 23.01.2024, 16:24 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Photovoltaik - Die erste PV-Freiflächen-Ausschreibung 2024 steht
Quelle: Capcora
Photovoltaik
Die erste PV-Freiflächen-Ausschreibung 2024 steht
Die Bundesnetzagentur hat die erste von drei Ausschreibungen in diesem Jahr für Photovoltaikanlagen in der Freifläche bekanntgemacht. Am 1. März kommen nur 2.231 MW unter den Hammer.
Am 1. März kommt der nächste Zubau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Deutschland unter den Hammer. Die Bundesnetzagentur machte die erste von drei Ausschreibungen dieses Jahres in diesem Erneuerbaren-Segment kürzlich bekannt.

Demnach schreibt die Behörde per 1. März lediglich 2.231 MW aus, zu einem Höchstwert von 7,37 Ct/kWh. Ursprünglich waren 2.700 MW vorgesehen. Die Netzagentur begründet diese Kürzung auf ihrer Ausschreibungsseite damit, dass sich das tatsächliche Ausschreibungsvolumen noch „um die nach dem 31. Dezember 2023 bezuschlagten und vor der jeweiligen Bekanntmachung entwerteten Gebotsmengen“ erhöhen könnte.

Sie spielt damit auf die jüngste Ausschreibung vom 1. Dezember 2023 an, deren Ergebnisse das Volumen im März 2024 beeinflussen könnten, die aber offenbar nicht einmal der Behörde schon vollumfänglich bekannt sind. Eine Anfrage dieser Redaktion bei der Behörde nach den Gründen läuft derzeit.

Zurück zu 20 MW pro Einzelvorhaben

Worauf die Netzagentur nicht eigens hinweist: Die Freiflächen-Ausschreibung vom 1. März 2024 ist die erste seit 2022, in der Einzelprojekte wieder maximal 20 MW leisten dürfen. Im Jahr 2023 hatte eine Ausnahmeregelung gegolten, unter der auch Vorhaben bis zu 100 MW zugelassen waren, um den Zubau zu beschleunigen.

Insgesamt sollen in diesem Jahr im März, Juli und Dezember 8.100 MW auf dem Boden installierte Solaranlagen ausgeschrieben werden. Bei größeren Aufdach-PV-Anlagen sind es zu drei anderen Terminen insgesamt 900 MW, kleinere Dach-PV bekommt ohne Ausschreibung eine gesetzliche Förderung.

2023 waren es in jeweils drei Terminen erst 5.850 MW in der Freifläche und 651 MW auf Dächern gewesen. Deutschland will die Solarkraft-Leistung bis 2030 auf 215.000 MW steigern, je etwa zur Hälfte in der Freifläche und auf dem Dach.

An Subventionen interessierte Projektierer müssen ihre Vorhaben in der Freifläche bei der ersten Ausschreibung des Jahres bis 1. März auf Papier einreichen und dabei angeben, welchen garantierten Strompreis sie dafür bekommen möchten. Das maximale Subventionsversprechen beläuft sich dabei seit Anfang 2023 auf 7,37 Ct/kWh, während die Höchstwerte 2022 noch bei 5,9 Cent gelegen hatten.

Zum Zuge kommen alle Projekte mit den jeweils geringsten Preisgeboten, die gerade ausreichen, um die 2.231 MW komplett abzudecken. Es gilt „pay-as-bid“, das heißt, es wird nach dem einmal abgegebenen Gebot bezuschlagt, das nicht mehr veränderbar ist. Es findet nicht wie bei Offshore-Wind eine dynamische Auktion statt.

Ende 2023 hatte Netzagentur-Präsident Klaus Müller den Höchstwert von 2023, 7,37 Ct/kWh, für 2024 fortgeschrieben. Er argumentierte, der Wert habe in den ersten beiden Ausschreibungen des vergangenen Jahres zu einem Überzeichnungserfolg geführt, während die Ausschreibungen von 2022 mit dem niedrigeren Höchstwert unterzeichnet gewesen seien.

Die aktuelle Ausschreibung ist auf einer Unterseite der Netzagentur einzusehen. Darin werden auch die unterschiedlichen Länderregelungen beschrieben, unter welchen Voraussetzungen auch auf Acker- und Grünland in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ geboten werden kann.

Dienstag, 23.01.2024, 16:24 Uhr
Georg Eble

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