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Energie & Management > Verbände - Dena wirbt für faire Kostenverteilung beim CO2-Preis
Bild: Ralf Kalytta / Fotolia
Verbände

Dena wirbt für faire Kostenverteilung beim CO2-Preis

Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) empfiehlt, den CO2-Preis für Brennstoffe sozialverträglicher auszugestalten. Damit Mieter nicht zu stark benachteiligt werden.
Am Jahresanfang trat ein CO2-Preis für fossile Brenn- und Treibstoffe in Kraft. Durch die Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zum 1. Januar 2021 stellt sich besonders bei vermieteten Immobilien die Frage, wie die Kosten des CO2-Preises auf Erdöl und Erdgas angemessen verteilt werden können. Die Dena hat daher nochmals auf ein Problem hingewiesen und wirbt für Änderungen: „Aktuell liegen die Kosten allein bei Mietenden, die aber kaum Einfluss auf energetische Sanierungen von Immobilien haben“, schreibt die Dena.

Mit dem Positionspapier "Begrenzte Umlage der BEHG-Kosten - Investitionsanreize stärken", das die Dena am 14. Januar vorgestellt hat, legt sie einen Vorschlag für eine klima- und sozialpolitisch verträgliche Kostenverteilung vor, der die durch den CO2-Emissionshandel entstehenden Ausgaben für Mieter und Vermieter regeln soll.

Falls hinsichtlich der CO2-Kosten keine weiteren Regelungen getroffen werden, werden die Kosten auf Basis der Heizkostenverordnung vollständig auf die Mietenden umgelegt und von diesen zu 100 % getragen, ohne dass diese jedoch Einfluss auf den energetischen Zustand des Gebäudes hätten, warnt die Dena. Das Preissignal würde damit am Investitionsentscheider vorbeilaufen.

„Mieter haben vor allem in den energetisch schlechten Gebäuden nur bedingten Einfluss auf die Energiebilanz der Immobilie, in der sie leben. Vermieter wiederum haben keinen Einfluss auf den individuellen Verbrauch ihrer Mieter. Unser Vorstoß begegnet dem Mieter-Vermieter-Dilemma und verdeutlicht, wie für beide Parteien gleichzeitig Anreize geschaffen werden können“, sagt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Dena-Geschäftsführung.

Die Deutsche Energie-Agentur schlägt daher vor, dass sich die Kosten künftig an der Effizienzklasse orientieren sollen. Dies wäre sozialverträglicher: Auf Grundlage des Energieausweises könnten Kosten so verteilt werden, dass Anreize für Energieeinsparungen dort geschaffen würden, wo sie über größtes Potenzial verfügten. Bei energetisch guten Gebäuden trägt der Mietende einen größeren Anteil, da sein Einfluss auf den Verbrauch größer ist. Bei schlechteren Gebäuden ist der Anteil beim Vermieter größer, der durch Investitionen das Gebäude verbessern kann.

Weitere Details zu diesem Vorschlag hat die Dena in ihrem Positionspapier veröffentlicht:
 
Positionspapier der Dena als PDF.
Zur Vollansicht auf die Grafik klicken
Quelle: Dena

 

Donnerstag, 14.01.2021, 11:40 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Verbände - Dena wirbt für faire Kostenverteilung beim CO2-Preis
Bild: Ralf Kalytta / Fotolia
Verbände
Dena wirbt für faire Kostenverteilung beim CO2-Preis
Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) empfiehlt, den CO2-Preis für Brennstoffe sozialverträglicher auszugestalten. Damit Mieter nicht zu stark benachteiligt werden.
Am Jahresanfang trat ein CO2-Preis für fossile Brenn- und Treibstoffe in Kraft. Durch die Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zum 1. Januar 2021 stellt sich besonders bei vermieteten Immobilien die Frage, wie die Kosten des CO2-Preises auf Erdöl und Erdgas angemessen verteilt werden können. Die Dena hat daher nochmals auf ein Problem hingewiesen und wirbt für Änderungen: „Aktuell liegen die Kosten allein bei Mietenden, die aber kaum Einfluss auf energetische Sanierungen von Immobilien haben“, schreibt die Dena.

Mit dem Positionspapier "Begrenzte Umlage der BEHG-Kosten - Investitionsanreize stärken", das die Dena am 14. Januar vorgestellt hat, legt sie einen Vorschlag für eine klima- und sozialpolitisch verträgliche Kostenverteilung vor, der die durch den CO2-Emissionshandel entstehenden Ausgaben für Mieter und Vermieter regeln soll.

Falls hinsichtlich der CO2-Kosten keine weiteren Regelungen getroffen werden, werden die Kosten auf Basis der Heizkostenverordnung vollständig auf die Mietenden umgelegt und von diesen zu 100 % getragen, ohne dass diese jedoch Einfluss auf den energetischen Zustand des Gebäudes hätten, warnt die Dena. Das Preissignal würde damit am Investitionsentscheider vorbeilaufen.

„Mieter haben vor allem in den energetisch schlechten Gebäuden nur bedingten Einfluss auf die Energiebilanz der Immobilie, in der sie leben. Vermieter wiederum haben keinen Einfluss auf den individuellen Verbrauch ihrer Mieter. Unser Vorstoß begegnet dem Mieter-Vermieter-Dilemma und verdeutlicht, wie für beide Parteien gleichzeitig Anreize geschaffen werden können“, sagt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Dena-Geschäftsführung.

Die Deutsche Energie-Agentur schlägt daher vor, dass sich die Kosten künftig an der Effizienzklasse orientieren sollen. Dies wäre sozialverträglicher: Auf Grundlage des Energieausweises könnten Kosten so verteilt werden, dass Anreize für Energieeinsparungen dort geschaffen würden, wo sie über größtes Potenzial verfügten. Bei energetisch guten Gebäuden trägt der Mietende einen größeren Anteil, da sein Einfluss auf den Verbrauch größer ist. Bei schlechteren Gebäuden ist der Anteil beim Vermieter größer, der durch Investitionen das Gebäude verbessern kann.

Weitere Details zu diesem Vorschlag hat die Dena in ihrem Positionspapier veröffentlicht:
 
Positionspapier der Dena als PDF.
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Quelle: Dena

 

Donnerstag, 14.01.2021, 11:40 Uhr
Heidi Roider

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