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Energie & Management > Windkraft Offshore - Bundestag beschließt höheren Ausbau bis 2040
Bild: ptoscano, Fotolia
Windkraft Offshore

Bundestag beschließt höheren Ausbau bis 2040

Der Bundestag hat die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes sowie das Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Damit sollen mehr und schneller Windturbinen errichtet werden.
Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), das das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegt hatte, schreibt eine Zielerhöhung für den Ausbau der Offshore-Windenergie fest. Bis 2030 sollen 20.000 MW, bis 2040 dann 40.000 MW Leistung neu errichtet werden. Zudem hat das BMWi in das Investitionsbeschleunigungsgesetz des Bundesverkehrsministeriums wichtige Punkte im Energiebereich eingebracht, die vor allem die Planung und den Bau von Windenergieanlagen an Land beschleunigen sollen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte: "Wir geben mit den klaren Langfristzielen Planungs- und Investitionssicherheit. Und mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz gehen wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung unseres Aktionsplans Wind." Das Investitionsbeschleunigungsgesetz beinhalte wichtige strukturelle Verbesserung für die Planungsbeschleunigung wichtiger Infrastrukturvorhaben.

Aufschiebende Wirkung von Klagen gegen Windanlagen erschwert

Auch ein entsprechender Personalzuwachs in allen betroffenen Behörden sei vorgesehen, so das BMWi. Damit erfülle die Bundesregierung zentrale Zusagen der Offshore-Vereinbarung, die Altmaier am 5. Mai gemeinsam mit den Energieministern der Küstenländer und den Geschäftsführern der Übertragungsnetzbetreiber unterzeichnet hatte. Mit dem Gesetz werde zudem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni umgesetzt und eine Regelung geschaffen, die es bestimmten Projekten ermöglicht, die Übernahme der Kosten für Untersuchungen zu beantragen.

Im Investitionsbeschleunigungsgesetz soll die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklagen gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entfallen und so Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Das Gesetz sei somit auch ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Aktionsplans Wind, den das BMWi im Herbst 2019 vorgelegt hat.

2. Gebotskomponenete gestrichen, aber keine Differenzverträge

Neben der Langfristperspektive regelt das WindSeeG auch das Ausschreibungsdesign für künftige Offshore-Windprojekte. Die ursprünglich angedachte zweite Gebotskomponente für die nächste Ausschreibungsrunde im Herbst 2021 wurde aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Im Falle mehrerer Null-Cent-Gebote soll nun zunächst das Los über einen Zuschlag entscheiden. Anschließend soll nach einer erneuten Evaluierung der Alternativen das Vorgehen bei weiteren Offshore-Ausschreibungen festgelegt werden. Die Branche will sich auch weiterhin für die Einführung von Differenzverträgen (Contracts for Difference, CfD) einsetzen.

Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore, begrüßte das Gesetz, kritisierte aber zugleich, es lasse große Kostensenkungspotentiale ungenutzt und berge unnötige Risiken für Investoren. „Hier muss in der nächsten Legislatur nachgebessert werden“, so Thimm.

„Differenzverträge sind günstig für die Regierung, weil die Regierung nicht nur auszahlt, sondern auch Geld erhält. Und sie sind günstig für die Bürger, weil sie die Kosten für Offshore-Windenergie langfristig senken“, unterstützte Giles Dickson, CEO von WindEurope.

Raumplanung und Netzausbau anpassen

Die aktuellen Planungen zur Raumordnung sollten diesen Beitrag der Offshore-Windenergie durch die Ausweisung entsprechender Vorranggebiete berücksichtigen, erinnerte Andreas Wagner, Geschäftsführer der Stiftung Offshore-Windenergie. „Die langfristigen Ausbauperspektiven in der deutschen Nord- und Ostsee könnten bis 2050 sogar bei 57.000 MW liegen, wie eine Studie von Fraunhofer IWES im Auftrag der Stiftung bereits 2017 ermittelte“, sagte Wagner.

Es sei wichtig, Deutschland in der Summe der Bedingungen zu einem attraktiven Standort für Investitionen in erneuerbare Energien zu machen, urteilte Matthias Zelinger, Geschäftsführer des Herstellerverbandes VDMA Power Systems. „Unsere innovative und leistungsstarke Lieferkette muss endlich wieder entsprechend ihrer aufgebauten Kapazitäten ausgelastet werden“, forderte Heike Winkler, Geschäftsführerin WAB e.V. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, erinnerte: "Wir hinken aber beim Ausbau der Stromnetze sieben Jahre hinterher. Für den Ausbau auf See braucht es zusätzliche Leitungen."

Freitag, 6.11.2020, 11:01 Uhr
Susanne Harmsen
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Bundestag beschließt höheren Ausbau bis 2040
Der Bundestag hat die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes sowie das Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Damit sollen mehr und schneller Windturbinen errichtet werden.
Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), das das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegt hatte, schreibt eine Zielerhöhung für den Ausbau der Offshore-Windenergie fest. Bis 2030 sollen 20.000 MW, bis 2040 dann 40.000 MW Leistung neu errichtet werden. Zudem hat das BMWi in das Investitionsbeschleunigungsgesetz des Bundesverkehrsministeriums wichtige Punkte im Energiebereich eingebracht, die vor allem die Planung und den Bau von Windenergieanlagen an Land beschleunigen sollen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte: "Wir geben mit den klaren Langfristzielen Planungs- und Investitionssicherheit. Und mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz gehen wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung unseres Aktionsplans Wind." Das Investitionsbeschleunigungsgesetz beinhalte wichtige strukturelle Verbesserung für die Planungsbeschleunigung wichtiger Infrastrukturvorhaben.

Aufschiebende Wirkung von Klagen gegen Windanlagen erschwert

Auch ein entsprechender Personalzuwachs in allen betroffenen Behörden sei vorgesehen, so das BMWi. Damit erfülle die Bundesregierung zentrale Zusagen der Offshore-Vereinbarung, die Altmaier am 5. Mai gemeinsam mit den Energieministern der Küstenländer und den Geschäftsführern der Übertragungsnetzbetreiber unterzeichnet hatte. Mit dem Gesetz werde zudem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni umgesetzt und eine Regelung geschaffen, die es bestimmten Projekten ermöglicht, die Übernahme der Kosten für Untersuchungen zu beantragen.

Im Investitionsbeschleunigungsgesetz soll die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklagen gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entfallen und so Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Das Gesetz sei somit auch ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Aktionsplans Wind, den das BMWi im Herbst 2019 vorgelegt hat.

2. Gebotskomponenete gestrichen, aber keine Differenzverträge

Neben der Langfristperspektive regelt das WindSeeG auch das Ausschreibungsdesign für künftige Offshore-Windprojekte. Die ursprünglich angedachte zweite Gebotskomponente für die nächste Ausschreibungsrunde im Herbst 2021 wurde aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Im Falle mehrerer Null-Cent-Gebote soll nun zunächst das Los über einen Zuschlag entscheiden. Anschließend soll nach einer erneuten Evaluierung der Alternativen das Vorgehen bei weiteren Offshore-Ausschreibungen festgelegt werden. Die Branche will sich auch weiterhin für die Einführung von Differenzverträgen (Contracts for Difference, CfD) einsetzen.

Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore, begrüßte das Gesetz, kritisierte aber zugleich, es lasse große Kostensenkungspotentiale ungenutzt und berge unnötige Risiken für Investoren. „Hier muss in der nächsten Legislatur nachgebessert werden“, so Thimm.

„Differenzverträge sind günstig für die Regierung, weil die Regierung nicht nur auszahlt, sondern auch Geld erhält. Und sie sind günstig für die Bürger, weil sie die Kosten für Offshore-Windenergie langfristig senken“, unterstützte Giles Dickson, CEO von WindEurope.

Raumplanung und Netzausbau anpassen

Die aktuellen Planungen zur Raumordnung sollten diesen Beitrag der Offshore-Windenergie durch die Ausweisung entsprechender Vorranggebiete berücksichtigen, erinnerte Andreas Wagner, Geschäftsführer der Stiftung Offshore-Windenergie. „Die langfristigen Ausbauperspektiven in der deutschen Nord- und Ostsee könnten bis 2050 sogar bei 57.000 MW liegen, wie eine Studie von Fraunhofer IWES im Auftrag der Stiftung bereits 2017 ermittelte“, sagte Wagner.

Es sei wichtig, Deutschland in der Summe der Bedingungen zu einem attraktiven Standort für Investitionen in erneuerbare Energien zu machen, urteilte Matthias Zelinger, Geschäftsführer des Herstellerverbandes VDMA Power Systems. „Unsere innovative und leistungsstarke Lieferkette muss endlich wieder entsprechend ihrer aufgebauten Kapazitäten ausgelastet werden“, forderte Heike Winkler, Geschäftsführerin WAB e.V. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, erinnerte: "Wir hinken aber beim Ausbau der Stromnetze sieben Jahre hinterher. Für den Ausbau auf See braucht es zusätzliche Leitungen."

Freitag, 6.11.2020, 11:01 Uhr
Susanne Harmsen

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