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Energie & Management > Politik - Bundesrat billigt Energieeffizienzgesetz
Quelle: Bundesrat
Politik

Bundesrat billigt Energieeffizienzgesetz

Der Bundesrat hat das Energieeffizienzgesetz mit Vorgaben für die öffentliche Hand zum Energiesparen gebilligt. Dies soll zu Kosteneinsparungen führen und den Klimaschutz fördern.
Der Bundesrat hat am 20. Oktober das Energieeffizienzgesetz bestätigt, das die Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie umsetzt. Es sieht vor, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Mit solchen Maßnahmen soll der Bund bis 2030 jährlich 45 Milliarden kWh Energie einsparen, für die Länder sind es 3 Milliarden kWh. Dies entspricht einer kumulierten Endenergieeinsparung von zwei Prozent.

Insgesamt soll der Endenergieverbrauch in Deutschland bis 2030 um 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 sinken. In einer Entschließung wies der Bundesrat darauf hin, dass das Gesetz für die Länder umfangreiche Pflichten vorsehe, die auch die Übertragung von Aufgaben an die Kommunen beinhalteten. Er forderte die Bundesregierung auf, die Länder bei der Finanzierung der Mehraufwendungen angemessen zu unterstützen. Strategische Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung, Bildung und Förderung müssten finanziert werden.

Register für energieintensive Unternehmen

Für energieintensive Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 Millionen kWh gibt es künftig ein öffentliches Register und die Pflicht, Energie- und Umweltmanagementsystemen einzuführen. Firmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 2,5 Millionen kWh müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.

Rechenzentren sollen bisher ungenutzte Potenziale in der Abwärmenutzung und effizienten Kühlung durch Energieeffizienzmaßnahmen ausbauen. Potenzielle Wärmelieferanten und Fernwärmeunternehmen sollen in Kontakt kommen. Auch hierfür ist ein öffentliches Register geplant, zudem die verstärkte Nutzung von erneuerbarem Strom.

Zudem forderte der Bundesrat, den Vollzug der Bußgeldvorschriften des Energieeffizienzgesetzes zentral durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu gewährleisten. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Wachstumschancengesetz stößt auf Bedenken

In der gleichen Sitzung äußerten die Länder Bedenken zum Wachstumschancengesetz, das die Wirtschaft vor allem durch steuerliche Entlastungen für Unternehmen wieder ankurbeln soll. Der Bundesrat verwies darauf, dass Länder und Kommunen rund 4,4 Milliarden Euro der Gesamtkosten von 7 Milliarden Euro tragen sollen. Die Länder beklagten auch einen hohen Bürokratie- und Verwaltungsaufwand. Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) forderte daher die Bundesregierung auf, bei dem Gesetz
nochmals nachzusteuern.

Mehr Rechtssicherheit im PV-Paket

Der Bundesrat möchte die Rechtssicherheit bei der Nutzung von Photovoltaikanlagen in Kleingärten stärken. Auf Anregung von Bayern beschlossen die Länder, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Demnach soll eine entsprechende Änderung des Bundeskleingartengesetzes die Rechtslage klären.

So sei die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten derzeit weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Das uneingeschränkte Verwenden einer PV-Anlage könne aber dazu führen, dass eine Laube mit dieser Ausstattung als Wohnhaus angesehen wird. Dauerndes Wohnen ist aber in Kleingartenanlagen nicht erlaubt. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, PV-Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 800 Watt zur Eigenversorgung des Kleingartens zu erlauben, ohne Einfluss auf die Beurteilung, ob es sich um ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.

Montag, 23.10.2023, 12:07 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Bundesrat billigt Energieeffizienzgesetz
Quelle: Bundesrat
Politik
Bundesrat billigt Energieeffizienzgesetz
Der Bundesrat hat das Energieeffizienzgesetz mit Vorgaben für die öffentliche Hand zum Energiesparen gebilligt. Dies soll zu Kosteneinsparungen führen und den Klimaschutz fördern.
Der Bundesrat hat am 20. Oktober das Energieeffizienzgesetz bestätigt, das die Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie umsetzt. Es sieht vor, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Mit solchen Maßnahmen soll der Bund bis 2030 jährlich 45 Milliarden kWh Energie einsparen, für die Länder sind es 3 Milliarden kWh. Dies entspricht einer kumulierten Endenergieeinsparung von zwei Prozent.

Insgesamt soll der Endenergieverbrauch in Deutschland bis 2030 um 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 sinken. In einer Entschließung wies der Bundesrat darauf hin, dass das Gesetz für die Länder umfangreiche Pflichten vorsehe, die auch die Übertragung von Aufgaben an die Kommunen beinhalteten. Er forderte die Bundesregierung auf, die Länder bei der Finanzierung der Mehraufwendungen angemessen zu unterstützen. Strategische Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung, Bildung und Förderung müssten finanziert werden.

Register für energieintensive Unternehmen

Für energieintensive Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 Millionen kWh gibt es künftig ein öffentliches Register und die Pflicht, Energie- und Umweltmanagementsystemen einzuführen. Firmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 2,5 Millionen kWh müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.

Rechenzentren sollen bisher ungenutzte Potenziale in der Abwärmenutzung und effizienten Kühlung durch Energieeffizienzmaßnahmen ausbauen. Potenzielle Wärmelieferanten und Fernwärmeunternehmen sollen in Kontakt kommen. Auch hierfür ist ein öffentliches Register geplant, zudem die verstärkte Nutzung von erneuerbarem Strom.

Zudem forderte der Bundesrat, den Vollzug der Bußgeldvorschriften des Energieeffizienzgesetzes zentral durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu gewährleisten. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Wachstumschancengesetz stößt auf Bedenken

In der gleichen Sitzung äußerten die Länder Bedenken zum Wachstumschancengesetz, das die Wirtschaft vor allem durch steuerliche Entlastungen für Unternehmen wieder ankurbeln soll. Der Bundesrat verwies darauf, dass Länder und Kommunen rund 4,4 Milliarden Euro der Gesamtkosten von 7 Milliarden Euro tragen sollen. Die Länder beklagten auch einen hohen Bürokratie- und Verwaltungsaufwand. Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) forderte daher die Bundesregierung auf, bei dem Gesetz
nochmals nachzusteuern.

Mehr Rechtssicherheit im PV-Paket

Der Bundesrat möchte die Rechtssicherheit bei der Nutzung von Photovoltaikanlagen in Kleingärten stärken. Auf Anregung von Bayern beschlossen die Länder, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Demnach soll eine entsprechende Änderung des Bundeskleingartengesetzes die Rechtslage klären.

So sei die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten derzeit weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Das uneingeschränkte Verwenden einer PV-Anlage könne aber dazu führen, dass eine Laube mit dieser Ausstattung als Wohnhaus angesehen wird. Dauerndes Wohnen ist aber in Kleingartenanlagen nicht erlaubt. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, PV-Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 800 Watt zur Eigenversorgung des Kleingartens zu erlauben, ohne Einfluss auf die Beurteilung, ob es sich um ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.

Montag, 23.10.2023, 12:07 Uhr
Susanne Harmsen

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