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In einer Pressemitteilung suggeriert der Hamburger Energiedienstleister Care-Energy am 9. Dezember, sich gegen die Bundesnetzagentur durchgesetzt zu haben.
Es geht um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur, das 2012 gegen Care-Energy wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 5 EnWG eröffnet hat. Danach müssen Energieversorgungsunternehmen, die in Deutschland Haushaltskunden mit Strom und Gas beliefern wollen, dies der Bundesnetzagentur anzeigen. Nach
Montag, 9.12.2013, 16:44 Uhr
Kai Eckert
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