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Energie & Management > Politik - Bundeskabinett beschließt Änderungen im Energiebereich
Quelle: E&M / Georg Eble
Politik

Bundeskabinett beschließt Änderungen im Energiebereich

Das Bundeskabinett hat das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), EEG, Reallabore-Gesetz und den Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) beschlossen.
In seiner Sitzung vom 13. November beschloss das Bundeskabinett mehrere Gesetze, trotz des Endes der Ampelkoalition. Zuvor hatte der neue Finanzminister Jörg Kukies (SPD) erklärt, die Umsetzung der Kraftwerksstrategie werde nicht mehr gelingen. Priorität müssten nun Maßnahmen haben, die im Bundestag bereits weit verhandelt seien, sagte er bei einer Veranstaltung der Süddeutschen Zeitung. Auch würde die Umsetzung der Ausschreibungen für neue Kraftwerke in der Bundesnetzagentur mehrere Monate benötigen.
 
Die vom Kabinett beschlossene Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) betrifft Endkundenmärkte, Netzausbau und Netzregulierung. Anpassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Messstellenbetriebsgesetzes sollen dafür sorgen, dass die Erzeugungsanlagen schneller und besser in die Strommärkte integriert werden, indem sie ihren Strom selbst vermarkten und damit Erlöse erzielen. Gleichzeitig könnten so zukünftig auch kleinere Anlagen von den Netzbetreibern gesehen und im Bedarfsfall auch gesteuert werden.

Vom Smart Meter zum Smart Grid

Bei der Umsetzung erhielten Netz- und Messstellenbetreiber jedoch Spielräume, um Kleinstanlagen nachrangig einzubeziehen. Ziel sei es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch in einer zunehmend auf erneuerbaren Energien beruhenden Stromversorgung die Stromnetze sicher betrieben werden und die Stromversorgung bezahlbar bleibt, so das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK).
 
Das Gesetz verbessere außerdem die Wirtschaftlichkeit des Smart-Meter-Rollouts und sichert so den weiteren Ausbau ab. Die Weiterentwicklung des Smart-Meter-Rollouts zu einem Smart-Grid-Rollout ermöglicht, dass vorhandene Flexibilitäten durch Erzeuger, Verbraucher und Netzbetreiber besser genutzt werden können.
 
 
Netzausbau beschleunigen

Eine Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und der planungsrechtlichen Vorschriften im Energiewirtschaftsrecht schüfen die Voraussetzungen für einen schnelleren Ausbau des Übertragungsnetzes, indem der vordringliche Bedarf und die energiewirtschaftliche Notwendigkeit aller im aktuellen Netzentwicklungsplan vorgesehenen Vorhaben festgestellt wird. Klarstellungen im Bereich der Regelungen zur Höherauslastung der bestehenden Übertragungsnetze leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag.

Im Verteilernetzbereich sollen die Regelungen zur weiteren Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussverfahren sowie zur Erhöhung der Transparenz über Netzanschlusskapazitäten schnellere Anschlüsse, insbesondere auch von Speichern, ermöglichen. Die neuen Regelungen zu flexiblen Netzanschlussvereinbarungen sollen eine bessere Ausnutzung vorhandener Anschlusskapazitäten ermöglichen.
 
Reallabore-Gesetz

Der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG) schaffe innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für die Erprobung neuer Ideen. Reallabore ermöglichten es, Innovationen für eine befristete Zeit und unter behördlicher Begleitung unter möglichst realen Bedingungen zu testen. Darunter fallen beispielsweise autonom fahrende Fahrzeuge, neue Mobilitätskonzepte, Anwendungen unbemannter Luftfahrt, moderne Quartierslösungen oder Telemedizin.

Novelle der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)

Außerdem beschloss das Kabinett eine Novelle der BImSchV. Sie betrifft die Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Demnach darf die Mineralölindustrie in den kommenden zwei Jahren nur noch CO2-Minderungen aus erneuerbaren Kraftstoffen und Strom verwenden, die auch im selben Jahr erzielt wurden.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte: „Mit der Sofortmaßnahme sichern wir den Zielpfad für CO2-Minderungen im Kraftstoffbereich ab und verbessern die wirtschaftliche Situation von Herstellern von fortschrittlichen Biokraftstoffen und grünem Wasserstoff sowie Betreibern von Ladesäulen.“ Wenn die Nachfrage nach klimaneutralen Alternativen zu fossilen Kraftstoffen steigt, stärke dies auf lange Sicht den Klimaschutz im Verkehr, hofft die Ministerin. Diese Regierungsverordnung tritt unverzüglich in Kraft, eine Befassung im Bundestag oder Bundesrat ist nicht erforderlich.

Darüber hinaus wurde der Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und die Energiestatistik-Verordnung Wasserstoff (EnStatWassV) beschlossen.

Mittwoch, 13.11.2024, 15:03 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Bundeskabinett beschließt Änderungen im Energiebereich
Quelle: E&M / Georg Eble
Politik
Bundeskabinett beschließt Änderungen im Energiebereich
Das Bundeskabinett hat das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), EEG, Reallabore-Gesetz und den Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) beschlossen.
In seiner Sitzung vom 13. November beschloss das Bundeskabinett mehrere Gesetze, trotz des Endes der Ampelkoalition. Zuvor hatte der neue Finanzminister Jörg Kukies (SPD) erklärt, die Umsetzung der Kraftwerksstrategie werde nicht mehr gelingen. Priorität müssten nun Maßnahmen haben, die im Bundestag bereits weit verhandelt seien, sagte er bei einer Veranstaltung der Süddeutschen Zeitung. Auch würde die Umsetzung der Ausschreibungen für neue Kraftwerke in der Bundesnetzagentur mehrere Monate benötigen.
 
Die vom Kabinett beschlossene Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) betrifft Endkundenmärkte, Netzausbau und Netzregulierung. Anpassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Messstellenbetriebsgesetzes sollen dafür sorgen, dass die Erzeugungsanlagen schneller und besser in die Strommärkte integriert werden, indem sie ihren Strom selbst vermarkten und damit Erlöse erzielen. Gleichzeitig könnten so zukünftig auch kleinere Anlagen von den Netzbetreibern gesehen und im Bedarfsfall auch gesteuert werden.

Vom Smart Meter zum Smart Grid

Bei der Umsetzung erhielten Netz- und Messstellenbetreiber jedoch Spielräume, um Kleinstanlagen nachrangig einzubeziehen. Ziel sei es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch in einer zunehmend auf erneuerbaren Energien beruhenden Stromversorgung die Stromnetze sicher betrieben werden und die Stromversorgung bezahlbar bleibt, so das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK).
 
Das Gesetz verbessere außerdem die Wirtschaftlichkeit des Smart-Meter-Rollouts und sichert so den weiteren Ausbau ab. Die Weiterentwicklung des Smart-Meter-Rollouts zu einem Smart-Grid-Rollout ermöglicht, dass vorhandene Flexibilitäten durch Erzeuger, Verbraucher und Netzbetreiber besser genutzt werden können.
 
 
Netzausbau beschleunigen

Eine Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und der planungsrechtlichen Vorschriften im Energiewirtschaftsrecht schüfen die Voraussetzungen für einen schnelleren Ausbau des Übertragungsnetzes, indem der vordringliche Bedarf und die energiewirtschaftliche Notwendigkeit aller im aktuellen Netzentwicklungsplan vorgesehenen Vorhaben festgestellt wird. Klarstellungen im Bereich der Regelungen zur Höherauslastung der bestehenden Übertragungsnetze leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag.

Im Verteilernetzbereich sollen die Regelungen zur weiteren Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussverfahren sowie zur Erhöhung der Transparenz über Netzanschlusskapazitäten schnellere Anschlüsse, insbesondere auch von Speichern, ermöglichen. Die neuen Regelungen zu flexiblen Netzanschlussvereinbarungen sollen eine bessere Ausnutzung vorhandener Anschlusskapazitäten ermöglichen.
 
Reallabore-Gesetz

Der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG) schaffe innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für die Erprobung neuer Ideen. Reallabore ermöglichten es, Innovationen für eine befristete Zeit und unter behördlicher Begleitung unter möglichst realen Bedingungen zu testen. Darunter fallen beispielsweise autonom fahrende Fahrzeuge, neue Mobilitätskonzepte, Anwendungen unbemannter Luftfahrt, moderne Quartierslösungen oder Telemedizin.

Novelle der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)

Außerdem beschloss das Kabinett eine Novelle der BImSchV. Sie betrifft die Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Demnach darf die Mineralölindustrie in den kommenden zwei Jahren nur noch CO2-Minderungen aus erneuerbaren Kraftstoffen und Strom verwenden, die auch im selben Jahr erzielt wurden.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte: „Mit der Sofortmaßnahme sichern wir den Zielpfad für CO2-Minderungen im Kraftstoffbereich ab und verbessern die wirtschaftliche Situation von Herstellern von fortschrittlichen Biokraftstoffen und grünem Wasserstoff sowie Betreibern von Ladesäulen.“ Wenn die Nachfrage nach klimaneutralen Alternativen zu fossilen Kraftstoffen steigt, stärke dies auf lange Sicht den Klimaschutz im Verkehr, hofft die Ministerin. Diese Regierungsverordnung tritt unverzüglich in Kraft, eine Befassung im Bundestag oder Bundesrat ist nicht erforderlich.

Darüber hinaus wurde der Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und die Energiestatistik-Verordnung Wasserstoff (EnStatWassV) beschlossen.

Mittwoch, 13.11.2024, 15:03 Uhr
Susanne Harmsen

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