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Energie & Management > Windkraft Offshore - Bundesamt schlägt weitere Flächen für Turbinen vor
Quelle: Shutterstock / Thampapon
Windkraft Offshore

Bundesamt schlägt weitere Flächen für Turbinen vor

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute das Verfahren zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans eingeleitet und weitere Flächen vorgeschlagen.
Der Flächenentwicklungsplan des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) legt unter anderem die Flächen und Netzanbindungen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie fest. Grundlage der am 20. Dezember eingeleiteten Fortschreibung ist der Raumordnungsplan 2021 für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee und Ostsee. Dieser ist am 1. September 2021 nach umfassender Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Kraft getreten. Der Vorentwurf stellt die auf diesen Gebieten beabsichtigten Festlegungen für Flächen und die darauf jeweils voraussichtlich zu installierende Leistung dar.

Der Raumordnungsplan weist Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie auf See aus. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans wird auch eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Als Grundlage hierfür wird ein Entwurf des Untersuchungsrahmens veröffentlicht. Behörden und die Öffentlichkeit können sich bis zum 18. 01 2022 zu den Entwurfsdokumenten äußern und diese am 26. 01. 2022 in einem Anhörungstermin (Online-Konferenz) erörtern.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck (Grüne) sagte: „Als viertgrößtes Industrieland der Welt stellen wir die Stromversorgung bis 2030 auf 80 Prozent Erneuerbare um, um so das Zeitalter der fossilen Energien hinter uns zu lassen und unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten." Damit verändere sich die Rolle der erneuerbaren Stromerzeuger grundlegend: Sie bildeten künftig die zentrale Grundlage der Stromversorgung.

Dafür sei ausreichend Strom aus Offshore-Anlagen unabdingbar. Gerade Windkraft auf See liefere besonders beständig Energie. "Um hier zügig voranzukommen, legen wir jetzt los und stellen zusätzliche Flächen in der Nordsee bereit", erläuterte Habeck. Damit schaffe Deutschland die Voraussetzung, um die Stromproduktion deutlich zu steigern. Zusätzliche 3.000 MW Leistung aus Windenergie auf See seien ein wichtiger erster Schritt. Weitere Gebiete auf See würden aber benötigt, schloss Habeck.


Der Vorentwurf zur Änderung und Fortschreibung des FEP und der Entwurf des Untersuchungsrahmens der Strategischen Umweltprüfung sind auf der Internetseite des BSH abrufbar.

Montag, 20.12.2021, 13:19 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Windkraft Offshore - Bundesamt schlägt weitere Flächen für Turbinen vor
Quelle: Shutterstock / Thampapon
Windkraft Offshore
Bundesamt schlägt weitere Flächen für Turbinen vor
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute das Verfahren zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans eingeleitet und weitere Flächen vorgeschlagen.
Der Flächenentwicklungsplan des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) legt unter anderem die Flächen und Netzanbindungen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie fest. Grundlage der am 20. Dezember eingeleiteten Fortschreibung ist der Raumordnungsplan 2021 für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee und Ostsee. Dieser ist am 1. September 2021 nach umfassender Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Kraft getreten. Der Vorentwurf stellt die auf diesen Gebieten beabsichtigten Festlegungen für Flächen und die darauf jeweils voraussichtlich zu installierende Leistung dar.

Der Raumordnungsplan weist Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie auf See aus. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans wird auch eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Als Grundlage hierfür wird ein Entwurf des Untersuchungsrahmens veröffentlicht. Behörden und die Öffentlichkeit können sich bis zum 18. 01 2022 zu den Entwurfsdokumenten äußern und diese am 26. 01. 2022 in einem Anhörungstermin (Online-Konferenz) erörtern.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck (Grüne) sagte: „Als viertgrößtes Industrieland der Welt stellen wir die Stromversorgung bis 2030 auf 80 Prozent Erneuerbare um, um so das Zeitalter der fossilen Energien hinter uns zu lassen und unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten." Damit verändere sich die Rolle der erneuerbaren Stromerzeuger grundlegend: Sie bildeten künftig die zentrale Grundlage der Stromversorgung.

Dafür sei ausreichend Strom aus Offshore-Anlagen unabdingbar. Gerade Windkraft auf See liefere besonders beständig Energie. "Um hier zügig voranzukommen, legen wir jetzt los und stellen zusätzliche Flächen in der Nordsee bereit", erläuterte Habeck. Damit schaffe Deutschland die Voraussetzung, um die Stromproduktion deutlich zu steigern. Zusätzliche 3.000 MW Leistung aus Windenergie auf See seien ein wichtiger erster Schritt. Weitere Gebiete auf See würden aber benötigt, schloss Habeck.


Der Vorentwurf zur Änderung und Fortschreibung des FEP und der Entwurf des Untersuchungsrahmens der Strategischen Umweltprüfung sind auf der Internetseite des BSH abrufbar.

Montag, 20.12.2021, 13:19 Uhr
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