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Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 31. Juli Eckpunkte für die Modalitäten der geplanten Ausschreibungen für erneuerbare Energien vorgestellt, für die es eine Konsultation bis zum 1. Oktober gibt.
Mit dem bereits im EEG 2014 angekündigten Übergang zu Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 2017 sollen die erneuerbaren Energien dahin gebracht werden, sich auf den Strommarkt auszurichten. „Eine Ausschreibung ist ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, um die Förderhöhe wettbewerblich zu ermitteln“, sagte Wirtschaftsstaatsse
Freitag, 31.07.2015, 17:16 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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