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Energie & Management > Wirtschaft - BMP will faire Aufteilung der Biomethan-Liefermengen
Quelle: Fotolia / caruso13
Wirtschaft

BMP will faire Aufteilung der Biomethan-Liefermengen

Viele Stadtwerke haben geänderte Lieferverträge mit dem angeschlagenen Biomethan-Händler BMP Greengas abgelehnt. Sie drohen nach Angaben des Insolvenzverwalters leer auszugehen.
Das Angebot ist für Hendrik Dönnebrink inakzeptabel. „Im Ergebnis würden sich unsere Bezugsmengen um circa 30 Prozent reduzieren und der Preis um circa 40 Prozent erhöhen“, sagt der Geschäftsführer des kommunalen Versorgungsunternehmens Medl in Mülheim an der Ruhr.

Der Anpassung des Liefervertrags, die BMP Greengas vorschlägt, hat er mit Blick auf den finanziellen Schaden nicht zugestimmt. Die zusätzliche Kostenbelastung läge „im einstelligen Millionenbereich pro Jahr“ – und dies für die Restlaufzeit von acht Jahren. „Insgesamt ergäbe sich ein Millionenschaden in deutlich zweistelliger Höhe“, sagte Dönnebrink auf Anfrage der Redaktion.

Doch wie sieht die Alternative aus? Was passiert, wenn sich Kunden nicht auf Vertragsänderungen einlassen? „Wenn mit Kunden im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens leider keine Anpassungseinigung zum bestehenden Vertragsverhältnis erreicht werden konnte, ist die BMP verpflichtet, die Erfüllung des bestehenden Vertragsverhältnisses im Einvernehmen mit dem Sachwalter abzulehnen“, teilte Jochen Sedlitz von der Kanzlei Brug-Grubber, Stuttgart, mit. Der Insolvenzverwalter von BMP Greengas, der während des Verfahrens auch als Co-Geschäftsführer fungiert, verweist auf die Paragrafen 103 und 279 der Insolvenzordnung.

Liefersicherheit bei Änderungsverträgen

Kunden, die den neuen Vertrag unterschreiben, müssen dem Vernehmen nach nicht mit neuen Einschnitten rechnen. Die Frage, ob im Zuge der Sanierung unter Umständen auch noch geänderte Verträge aufgelöst werden müssen, antwortet Sedlitz mit: nein. Das Insolvenzverfahren, so der Fachanwalt, habe zum Ziel, „eine eindeutige und abschließende, faire Aufteilung der vorhandenen Liefermengen zuzuordnen“. Dass zuvor nicht überall eine bilaterale Einigung habe erreicht werden können, bedauert er.

Mangelware bei BMP Greengas ist offenbar allein Biomethan. „Nur das Biomethan aus dem EEG-Bereich ist von den marktbedingten Mengenverknappungen betroffen, nicht der Kraftstoffbereich“, erklärt Sedlitz. Die erforderlichen Mengenanpassungen beträfen ausschließlich den EEG-Bereich, nicht die anderen Geschäfte wie den Kraftstoffbereich des Unternehmens.

Medl-Geschäftsführer Dönnebrink hält das für BMP Greengas eröffnete Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für eine „missbräuchliche“ Ausnutzung des Insolvenzrechts. „Hier versucht ein Konzernunternehmen beziehungsweise die oberste Konzernmutter, die EnBW AG, auf dem Rechtsweg ein Geschäftsfeld zu sanieren.“

Er vermutet, „dass in den vergangene Jahren das Konzernrisikomanagement und Controlling versagt und die Schieflage im Portfolio von BMP übersehen hat“. „Üblicherweise – und dies wäre das aus unserer Sicht angemessene Verhalten – würde die Muttergesellschaft die Verluste aus schlecht laufenden Geschäftsfeldern mit den Gewinnen aus gut laufenden Geschäftsfeldern stützen und im Rahmen des eigenen Controllings sanieren.“

Durch Patronatserklärung abgesichert

Nicht in Frage kam eine Vertragsanpassung auch für die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen. „Das ist ein Schlag für unsere grüne Wärmestrategie“, sagt Wodan Lichtmeß, Vorstand der Gemeindewerke. Auch in diesem Fall wollte BMP Greengas die Lieferungen um circa 30 Prozent drosseln und den Preis kräftig erhöhen, ist zu erfahren.

„Der Vertrag besteht seit 2014 und hat eine Laufzeit bis 2034“, sagt Lichtmeß. Und er enthält eine Besonderheit. Die Gemeindewerke haben ihn durch eine „Patronatserklärung“ von EnBW abgesichert.

Darin verpflichtet sich die Konzernmutter gegenüber den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen „uneingeschränkt Sorge dafür zu tragen, dass BMP in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, sämtlichen Verpflichtungen aus dem Biomethanliefervertrag nachzukommen“. „Darauf haben wir bei Vertragsschluss bestanden“, betont Lichtmeß. In der Patronatserklärung sei ein Erfüllungsbetrag in Millionenhöhe festgeschrieben, falls sich EnBW nicht daran hält.

Der Chef der Gemeindewerke sieht sich in der Verantwortung, diese Option „zu ziehen“, wenn BMP vertragsbrüchig wird. „Wir setzen seit 2005 auf Erneuerbare, Biomethan spielt für uns eine zentrale Rolle“, sagt Lichtmeß. Mehr als 300 Haushalte erhielten grüne Fernwärme, die Ortsbusse und Müllfahrzeuge tankten Biogas.

Über das Verhalten EnBW nach der BMP-Schieflage zeigt sich der Vorstand der Gemeindewerke irritiert: „Der Konzern ist auf Tauchstation gegangen. Er reagiert nicht auf unsere Anrufe, auch auf E-Mails hat er bisher nicht geantwortet.“

Montag, 7.08.2023, 12:21 Uhr
Manfred Fischer
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BMP will faire Aufteilung der Biomethan-Liefermengen
Viele Stadtwerke haben geänderte Lieferverträge mit dem angeschlagenen Biomethan-Händler BMP Greengas abgelehnt. Sie drohen nach Angaben des Insolvenzverwalters leer auszugehen.
Das Angebot ist für Hendrik Dönnebrink inakzeptabel. „Im Ergebnis würden sich unsere Bezugsmengen um circa 30 Prozent reduzieren und der Preis um circa 40 Prozent erhöhen“, sagt der Geschäftsführer des kommunalen Versorgungsunternehmens Medl in Mülheim an der Ruhr.

Der Anpassung des Liefervertrags, die BMP Greengas vorschlägt, hat er mit Blick auf den finanziellen Schaden nicht zugestimmt. Die zusätzliche Kostenbelastung läge „im einstelligen Millionenbereich pro Jahr“ – und dies für die Restlaufzeit von acht Jahren. „Insgesamt ergäbe sich ein Millionenschaden in deutlich zweistelliger Höhe“, sagte Dönnebrink auf Anfrage der Redaktion.

Doch wie sieht die Alternative aus? Was passiert, wenn sich Kunden nicht auf Vertragsänderungen einlassen? „Wenn mit Kunden im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens leider keine Anpassungseinigung zum bestehenden Vertragsverhältnis erreicht werden konnte, ist die BMP verpflichtet, die Erfüllung des bestehenden Vertragsverhältnisses im Einvernehmen mit dem Sachwalter abzulehnen“, teilte Jochen Sedlitz von der Kanzlei Brug-Grubber, Stuttgart, mit. Der Insolvenzverwalter von BMP Greengas, der während des Verfahrens auch als Co-Geschäftsführer fungiert, verweist auf die Paragrafen 103 und 279 der Insolvenzordnung.

Liefersicherheit bei Änderungsverträgen

Kunden, die den neuen Vertrag unterschreiben, müssen dem Vernehmen nach nicht mit neuen Einschnitten rechnen. Die Frage, ob im Zuge der Sanierung unter Umständen auch noch geänderte Verträge aufgelöst werden müssen, antwortet Sedlitz mit: nein. Das Insolvenzverfahren, so der Fachanwalt, habe zum Ziel, „eine eindeutige und abschließende, faire Aufteilung der vorhandenen Liefermengen zuzuordnen“. Dass zuvor nicht überall eine bilaterale Einigung habe erreicht werden können, bedauert er.

Mangelware bei BMP Greengas ist offenbar allein Biomethan. „Nur das Biomethan aus dem EEG-Bereich ist von den marktbedingten Mengenverknappungen betroffen, nicht der Kraftstoffbereich“, erklärt Sedlitz. Die erforderlichen Mengenanpassungen beträfen ausschließlich den EEG-Bereich, nicht die anderen Geschäfte wie den Kraftstoffbereich des Unternehmens.

Medl-Geschäftsführer Dönnebrink hält das für BMP Greengas eröffnete Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für eine „missbräuchliche“ Ausnutzung des Insolvenzrechts. „Hier versucht ein Konzernunternehmen beziehungsweise die oberste Konzernmutter, die EnBW AG, auf dem Rechtsweg ein Geschäftsfeld zu sanieren.“

Er vermutet, „dass in den vergangene Jahren das Konzernrisikomanagement und Controlling versagt und die Schieflage im Portfolio von BMP übersehen hat“. „Üblicherweise – und dies wäre das aus unserer Sicht angemessene Verhalten – würde die Muttergesellschaft die Verluste aus schlecht laufenden Geschäftsfeldern mit den Gewinnen aus gut laufenden Geschäftsfeldern stützen und im Rahmen des eigenen Controllings sanieren.“

Durch Patronatserklärung abgesichert

Nicht in Frage kam eine Vertragsanpassung auch für die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen. „Das ist ein Schlag für unsere grüne Wärmestrategie“, sagt Wodan Lichtmeß, Vorstand der Gemeindewerke. Auch in diesem Fall wollte BMP Greengas die Lieferungen um circa 30 Prozent drosseln und den Preis kräftig erhöhen, ist zu erfahren.

„Der Vertrag besteht seit 2014 und hat eine Laufzeit bis 2034“, sagt Lichtmeß. Und er enthält eine Besonderheit. Die Gemeindewerke haben ihn durch eine „Patronatserklärung“ von EnBW abgesichert.

Darin verpflichtet sich die Konzernmutter gegenüber den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen „uneingeschränkt Sorge dafür zu tragen, dass BMP in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, sämtlichen Verpflichtungen aus dem Biomethanliefervertrag nachzukommen“. „Darauf haben wir bei Vertragsschluss bestanden“, betont Lichtmeß. In der Patronatserklärung sei ein Erfüllungsbetrag in Millionenhöhe festgeschrieben, falls sich EnBW nicht daran hält.

Der Chef der Gemeindewerke sieht sich in der Verantwortung, diese Option „zu ziehen“, wenn BMP vertragsbrüchig wird. „Wir setzen seit 2005 auf Erneuerbare, Biomethan spielt für uns eine zentrale Rolle“, sagt Lichtmeß. Mehr als 300 Haushalte erhielten grüne Fernwärme, die Ortsbusse und Müllfahrzeuge tankten Biogas.

Über das Verhalten EnBW nach der BMP-Schieflage zeigt sich der Vorstand der Gemeindewerke irritiert: „Der Konzern ist auf Tauchstation gegangen. Er reagiert nicht auf unsere Anrufe, auch auf E-Mails hat er bisher nicht geantwortet.“

Montag, 7.08.2023, 12:21 Uhr
Manfred Fischer

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