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Der Energieversorger Enercity fordert Änderungen am geplanten EEG. Das Unternehmen warnt vor Nachteilen für KWK mit Biomethan, ebenso wie der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern.
Der Energieversorger Enercity aus Hannover fordert Nachbesserungen an den überarbeiteten Referentenentwürfen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zum Netzpaket. Laut dem Unternehmen enthalten die Entwürfe zwar Verbesserungen, etwa beim Redispatch, sie ließen jedoch weiterhin wesentliche Fragen offen.
Besonders kritisch bewertet Enercity-CEO Aurelie Alemany die geplante Abschaffung der Biomethanausschreibungen im EEG. Nach Angaben des Unternehmens würde damit der bislang etablierte Investitionsrahmen für neue Biomethananlagen in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) entfallen. Sie fordert deshalb, die Ausschreibungen sowie den Flexibilisierungszuschlag beizubehalten und weiterzuentwickeln.
Gesicherte Leistung im Inland bewahren
Alemany argumentiert, hochflexible Biomethan-KWK-Anlagen könnten in Zeiten geringer Stromerzeugung aus Wind- und Solaranlagen sowie bei Netzengpässen verlässlich erneuerbaren Strom und Wärme bereitstellen. Sie trügen zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit bei und stärkten die regionale Wertschöpfung.
„Erneuerbare gesicherte Leistung darf gegenüber fossiler gesicherter Leistung nicht benachteiligt werden“, erklärt die Enercity-Chefin. Die vorgesehene Streichung von § 28d EEG sende nach ihrer Einschätzung das falsche Signal und sollte zurückgenommen werden.
Biogasanlagen vor dem Aus?
Unterstützung erhält die Forderung nach verlässlichen Rahmenbedingungen vom Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern. Der Verband verweist darauf, dass von den 546 Biogasanlagen im Bundesland die meisten zwischen 2006 und 2012 errichtet wurden. Bei mehr als der Hälfte laufe in den kommenden fünf Jahren die auf 20 Jahre befristete EEG-Förderung aus. Erste Entscheidungen über einen Weiterbetrieb stünden bereits ab Ende 2026 an.
Nach Angaben des Bauernverbands sind Biogasanlagen für viele landwirtschaftliche Betriebe ein wichtiges wirtschaftliches Standbein. Sie verwerteten Energiepflanzen, Gülle und andere Reststoffe und lieferten bedarfsgerecht Strom und Wärme, insbesondere dann, wenn Wind- und Solarenergie nicht ausreichend verfügbar seien. Bauernpräsident Karsten Trunk forderte deshalb verlässliche politische Rahmenbedingungen im neuen EEG.
Anschlussförderung unwirtschaftlich
Der Verband kritisiert speziell die geplanten Regelungen für die Anschlussförderung nach Auslaufen der EEG-Vergütung. Künftig soll die Einspeisung von Biogasstrom nur noch für maximal 3.000 Stunden pro Jahr vergütet werden. Nach Einschätzung des Bauernverbands würden viele Betreiber dadurch nur noch einen Bruchteil ihrer bisherigen Erlöse erzielen.
Naturschutzverbände bewerten die Förderung von Biogasanlagen dagegen kritischer. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu), Landesverband Schleswig-Holstein, hatte bereits im vergangenen Jahr gefordert, die Einspeisevergütung für Biogasanlagen auslaufen zu lassen, die Mais oder andere Energiepflanzen einsetzen.
Der Verband argumentiert, Biogas aus Energiepflanzen sei energetisch vergleichsweise ineffizient und leiste nur einen geringen Beitrag zum Klimaschutz. Zudem habe sich die über 20 Jahre garantierte EEG-Förderung aus Sicht des Nabu als energie- und umweltpolitischer Fehlanreiz erwiesen. (sh)
Montag, 27.07.2026, 13:59 Uhr
Susanne Harmsen
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