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Energie & Management > Österreich - Beirat: Wasserstoffstrategie braucht Geld und Macht
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Beirat: Wasserstoffstrategie braucht Geld und Macht

Zwölf Empfehlungen für die Umsetzung der österreichischen Wasserstoffstrategie erarbeitete der zuständige Beirat. Primär geht es um die Rechtsgrundlagen und – auch privates – Kapital.
Seine Empfehlungen zur Umsetzung der „Wasserstoffstrategie für Österreich“ präsentierte am 13. März Wolfgang Anzengruber, der Vorsitzende des Beirats der sogenannten „Hydrogen Partnership Austria“ (Hypa). Zu erarbeiten hatte der Beirat seine Empfehlungen im Auftrag des Energieministeriums (BMK) und des Wirtschaftsministeriums (BMAW). Grundsätzlich besteht seine Funktion darin, die Umsetzung der Strategie zu begleiten und die beiden Ministerien in dieser Hinsicht zu beraten. Primär geht es bei seinen nunmehrigen Empfehlungen um zweierlei: um die rechtlich-regulatorischen Grundlagen, also die demokratisch legitimierte Gestaltungsmacht, und – auch privates – Kapital für die nötigen Investitionen.

Insgesamt enthält das jetzt vorliegende Dokument zwölf Empfehlungen mit teils ambitioniertem Zeitplan. So sollen bereits bis Ende des ersten Quartals 2024 die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, „um Investitionen in ein Wasserstoffsystem zu attraktivieren.“ Als eine dieser Grundlagen genannt wird das Wasserstoffförderungsgesetz, das sich bis 25. März und damit faktisch Ende des ersten Quartals in Begutachtung befindet. Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) zeigte sich bei der Präsentation der Empfehlungen optimistisch, den Beschluss im Parlament in der bis Ende September laufenden Legislaturperiode zustande zu bringen. Eingearbeitet wird die von Finanzminister Magnus Brunner (Österreichische Volkspartei / ÖVP, konservativ) angekündigte Aufstockung der Fördermittel für die Wasserstoffproduktion, versicherte Gewessler der Redaktion. Wie berichtet, belaufen sich die Mittel von heuer bis einschließlich 2026 auf 40 Millionen Euro pro Jahr. Im Zeitraum 2027 bis inklusive 2033 sind es nach der Ankündigung Brunners jährlich 100 Millionen Euro. Somit stünden von 2024 bis 2033 insgesamt 820 Millionen Euro zur Verfügung.

Unter den vom Hypa-Beirat empfohlenen rechtlichen Grundlagen ist ferner die Benennung einer für das Thema Wasserstoff zuständigen Regulierungsbehörde. Wie der Beirat anregt, könnte dies die E-Control sein, die derzeit für Strom und Erdgas verantwortlich ist. In österreichisches Recht zu übernehmen wären „wesentliche Teile des EU-Wasserstoff- und Dekarbonisierungspakets sowie der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie“, also der RED III. Ausdrücklich verweist der Beirat darauf, dass die RED III Projekten für die Energiewende ein „überragendes öffentliches Interesse“ zubilligt.

Staatlich finanziertes „Startnetz“

Bereits bis Ende des zweiten Quartals 2024 sollten den Empfehlungen zufolge die „Tarifierungsprinzipien für den Wasserstofftransport und den Zugang zu Wasserstoffnetzen sowie -speichern“ geschaffen werden. Dabei spricht sich der Beirat für ein Entry-Exit-System nach Art des für die Erdgas-Infrastruktur geltenden Modells aus. Zumindest in der Phase des Aufbaus der Wasserstoff-Infrastruktur müsste die Tarifierung einem „Cost-Plus“-Ansatz folgen.

Als notwendig erachtet der Beirat auch die Schaffung eines „staatlich vorfinanzierten Startnetzes“ für Wasserstoff. Umfassen würde dieses Ausbauten und Adaptierungen der West-Austria-Gasleitung (WAG) vom Netzknoten Baumgarten nordöstlich von Wien nach Oberkappel an der österreichisch-bayerischen Grenze sowie der Trans-Austria-Gasleitung (TAG) von Baumgarten nach Arnoldstein an der Grenze zwischen Österreich und Italien, aber auch neue Leitungen wie den rund 60 Kilometer langen H2-Collector Ost vom Nordburgenland, wo bei großen Windparks Elektrolyseure mit 60 MW in Planung sind, in den Großraum Wien. Einer weiteren Empfehlung des Beirats zufolge wäre das österreichische „Startnetz“ mit seinem Gegenstück in Deutschland sowie dem gesamteuropäischen Wasserstoff-„Backbone“ zu verbinden.

Darüber hinaus empfiehlt der Beirat die Etablierung von „Rahmenbedingungen für rasche und konzentrierte Anlagengenehmigungen.“ Dies umfasst Genehmigungsverfahren, die jenen für die Erdgas-Infrastruktur nachgebildet sind, die Etablierung eines „One-Stop-Shops für Wasserstoff“ für dem Bund obliegende Anlagengenehmigungen sowie die „Anerkennung und Ausweitung von bestehenden Wegerechten der Erdgasleitungen für den Transport aller Gase.“ Gemeint sind damit „grüne“ Gase inklusive Wasserstoff, aber auch aus Kraftwerks- und Fabriksabgasen abgeschiedenes CO2.

Privatkapital nötig

Auf die Frage der Redaktion nach den Kosten für die Umsetzung der Empfehlungen gab sich Anzengruber zurückhaltend. Die voraussichtlichen 820 Millionen Euro aus dem Wasserstoffförderungsgesetz seien „sicher hilfreich.“ Leitungen und Speicher kämen auf weitere etwa zwei bis drei Milliarden Euro. Und natürlich könne der Staat Österreichs Wasserstoffwirtschaft nicht alleine finanzieren: „Da wird es privates Kapital brauchen.“ Zu den Empfehlungen des Beirats gehört daher auch die Intensivierung des Dialogs mit der Finanzwirtschaft.

Verfügbar sind die Empfehlungen auf der Website des Beirats.

Donnerstag, 14.03.2024, 09:42 Uhr
Klaus Fischer
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Beirat: Wasserstoffstrategie braucht Geld und Macht
Zwölf Empfehlungen für die Umsetzung der österreichischen Wasserstoffstrategie erarbeitete der zuständige Beirat. Primär geht es um die Rechtsgrundlagen und – auch privates – Kapital.
Seine Empfehlungen zur Umsetzung der „Wasserstoffstrategie für Österreich“ präsentierte am 13. März Wolfgang Anzengruber, der Vorsitzende des Beirats der sogenannten „Hydrogen Partnership Austria“ (Hypa). Zu erarbeiten hatte der Beirat seine Empfehlungen im Auftrag des Energieministeriums (BMK) und des Wirtschaftsministeriums (BMAW). Grundsätzlich besteht seine Funktion darin, die Umsetzung der Strategie zu begleiten und die beiden Ministerien in dieser Hinsicht zu beraten. Primär geht es bei seinen nunmehrigen Empfehlungen um zweierlei: um die rechtlich-regulatorischen Grundlagen, also die demokratisch legitimierte Gestaltungsmacht, und – auch privates – Kapital für die nötigen Investitionen.

Insgesamt enthält das jetzt vorliegende Dokument zwölf Empfehlungen mit teils ambitioniertem Zeitplan. So sollen bereits bis Ende des ersten Quartals 2024 die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, „um Investitionen in ein Wasserstoffsystem zu attraktivieren.“ Als eine dieser Grundlagen genannt wird das Wasserstoffförderungsgesetz, das sich bis 25. März und damit faktisch Ende des ersten Quartals in Begutachtung befindet. Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) zeigte sich bei der Präsentation der Empfehlungen optimistisch, den Beschluss im Parlament in der bis Ende September laufenden Legislaturperiode zustande zu bringen. Eingearbeitet wird die von Finanzminister Magnus Brunner (Österreichische Volkspartei / ÖVP, konservativ) angekündigte Aufstockung der Fördermittel für die Wasserstoffproduktion, versicherte Gewessler der Redaktion. Wie berichtet, belaufen sich die Mittel von heuer bis einschließlich 2026 auf 40 Millionen Euro pro Jahr. Im Zeitraum 2027 bis inklusive 2033 sind es nach der Ankündigung Brunners jährlich 100 Millionen Euro. Somit stünden von 2024 bis 2033 insgesamt 820 Millionen Euro zur Verfügung.

Unter den vom Hypa-Beirat empfohlenen rechtlichen Grundlagen ist ferner die Benennung einer für das Thema Wasserstoff zuständigen Regulierungsbehörde. Wie der Beirat anregt, könnte dies die E-Control sein, die derzeit für Strom und Erdgas verantwortlich ist. In österreichisches Recht zu übernehmen wären „wesentliche Teile des EU-Wasserstoff- und Dekarbonisierungspakets sowie der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie“, also der RED III. Ausdrücklich verweist der Beirat darauf, dass die RED III Projekten für die Energiewende ein „überragendes öffentliches Interesse“ zubilligt.

Staatlich finanziertes „Startnetz“

Bereits bis Ende des zweiten Quartals 2024 sollten den Empfehlungen zufolge die „Tarifierungsprinzipien für den Wasserstofftransport und den Zugang zu Wasserstoffnetzen sowie -speichern“ geschaffen werden. Dabei spricht sich der Beirat für ein Entry-Exit-System nach Art des für die Erdgas-Infrastruktur geltenden Modells aus. Zumindest in der Phase des Aufbaus der Wasserstoff-Infrastruktur müsste die Tarifierung einem „Cost-Plus“-Ansatz folgen.

Als notwendig erachtet der Beirat auch die Schaffung eines „staatlich vorfinanzierten Startnetzes“ für Wasserstoff. Umfassen würde dieses Ausbauten und Adaptierungen der West-Austria-Gasleitung (WAG) vom Netzknoten Baumgarten nordöstlich von Wien nach Oberkappel an der österreichisch-bayerischen Grenze sowie der Trans-Austria-Gasleitung (TAG) von Baumgarten nach Arnoldstein an der Grenze zwischen Österreich und Italien, aber auch neue Leitungen wie den rund 60 Kilometer langen H2-Collector Ost vom Nordburgenland, wo bei großen Windparks Elektrolyseure mit 60 MW in Planung sind, in den Großraum Wien. Einer weiteren Empfehlung des Beirats zufolge wäre das österreichische „Startnetz“ mit seinem Gegenstück in Deutschland sowie dem gesamteuropäischen Wasserstoff-„Backbone“ zu verbinden.

Darüber hinaus empfiehlt der Beirat die Etablierung von „Rahmenbedingungen für rasche und konzentrierte Anlagengenehmigungen.“ Dies umfasst Genehmigungsverfahren, die jenen für die Erdgas-Infrastruktur nachgebildet sind, die Etablierung eines „One-Stop-Shops für Wasserstoff“ für dem Bund obliegende Anlagengenehmigungen sowie die „Anerkennung und Ausweitung von bestehenden Wegerechten der Erdgasleitungen für den Transport aller Gase.“ Gemeint sind damit „grüne“ Gase inklusive Wasserstoff, aber auch aus Kraftwerks- und Fabriksabgasen abgeschiedenes CO2.

Privatkapital nötig

Auf die Frage der Redaktion nach den Kosten für die Umsetzung der Empfehlungen gab sich Anzengruber zurückhaltend. Die voraussichtlichen 820 Millionen Euro aus dem Wasserstoffförderungsgesetz seien „sicher hilfreich.“ Leitungen und Speicher kämen auf weitere etwa zwei bis drei Milliarden Euro. Und natürlich könne der Staat Österreichs Wasserstoffwirtschaft nicht alleine finanzieren: „Da wird es privates Kapital brauchen.“ Zu den Empfehlungen des Beirats gehört daher auch die Intensivierung des Dialogs mit der Finanzwirtschaft.

Verfügbar sind die Empfehlungen auf der Website des Beirats.

Donnerstag, 14.03.2024, 09:42 Uhr
Klaus Fischer

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