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Energie & Management > Stromnetz - Beim Qualitätselement soll alles beim Alten bleiben
Quelle: Shutterstock / Bell Ka Pang
Stromnetz

Beim Qualitätselement soll alles beim Alten bleiben

Das Q-Element belohnt oder bestraft Verteilnetzbetreiber für ihre Stromausfälle im Vergleich zum Durchschnitt. Die Netzagentur will ihre Methodik aufs Jota genau fortschreiben.
Die Bundesnetzagentur will an der Art, wie das Qualitätselement zur Belohnung oder Bestrafung des Zustandes im Strom-Verteilnetz berechnet, wird, alles beim Alten belassen. Die zuständige Beschlusskammer 8 stellte am 11. Oktober einen entsprechenden Festlegungsentwurf zur Konsultation, der über fünf Seiten hinweg auf den Buchstaben genau identisch ist mit der vorherigen Festlegung von 2020. Die einzige Änderung ist der Geltungszeitraum: Waren es bisher die Jahre 2021 bis zum Ende der dritten Regulierungsperiode Strom am 31. Dezember 2023, so ist jetzt die vierte Regulierungsperiode von 2024 bis 2028 Teil des Festlegungs-Tenors.

Das Qualitätselement (Q-Element) ist ein jährlich vom zuständigen Regulierer festzusetzender Bonus oder Malus auf die Erlösobergrenze (EOG) von Strom-Verteilnetzbetreibern (VNB). Es bietet ihnen einen Anreiz, überdurchschnittliche Fortschritte bei der Vermeidung von Stromausfällen zu machen und Netze nicht kaputtzusparen.

Im Vergleich zur kalkulatorischen Eigen- und Fremdkapitalrendite und dem generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) als weiteren Variablen der Regulierungsformel scheint das Q-Element vom Prinzip her wenig umstritten zu sein. Gleichwohl hat die Bundesnetzagentur ihre Methodik mit zwei weiteren Gutachten seit 2020 − von Consentec sowie von E-Bridge, Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung und Forschungsgemeinschaft für elektrische Anlagen und Stromwirtschaft − und mit der Erhebung weiterer Netzdaten laut einer Festlegung von diesem März abgesichert.

Die Auswirkungen auf die EOG und damit auf den jährlichen Euro-Betrag, der als Netzentgelte auf die Verbraucher umgelegt werden darf, stellten sich 2022 wie folgt dar: Die Oldenburger EWE Netz etwa durfte wegen unterdurchschnittlicher Stromausfälle in den Jahren 2018 bis 2020 laut einer Aufstellung der Behörde 3,7 Millionen Euro Q-Element auf ihre EOG draufpacken, während der EnBW-Tochter Netze BW aus dem gegenteiligen Grund 3,8 Millionen Euro Q-Element von ihrer damaligen EOG abgezogen wurden. Insgesamt soll das Q-Element aufkommensneutral sein.

Netzagentur und Landesregulierer hatten für 2022 gut 200 VNB Q-Elemente zugeteilt. Insgesamt gibt es aber mehr als 1.000 VNB. Ausgenommen vom Q-Element sind die kleineren VNB, die im vereinfachten Verfahren reguliert werden. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind ebenfalls ausgenommen, weil in der Höchst-, aber auch in der Hochspannung nach Ansicht der Beschlusskammer die Versorgung ohnehin selten unterbrochen werde und jene Netze ohnehin n-1-redundant aufgebaut seien. Die Beschlusskammer räumt im selben Atemzug ein, dass ihr für jene Spannungsebenen „zurzeit keine Daten“ vorliegen.

Der Wert der verlorenen Freizeit

In der Q-Element-Formel finden jährlich neu Berücksichtigung:
  • die Stromausfall-Kennwerte Saidi für die Niederspannung und Asidi für die Mittelspannung aus den drei letzten verfügbaren Jahren (für 2024 also 2020 bis 2022) im Vergleich zu deren zeitgleichen Bundesdurchschnitten,
  • die Zahl aller Verbraucher in einem Netzgebiet im Verhältnis zu den Betroffenen von Stromausfällen
  • und ein „Monetarisierungsfaktor“, der nach volkswirtschaftlichen statistischen Daten den Wert der in den Stromausfällen verlorenen Wertschöpfung und Freizeit − sogar unterteilt in Beschäftigte und Nichtbeschäftigte − hochrechnet.
Der Festlegungsentwurf und ein dazugehöriger Berichtsentwurf sind auf der Seite der Beschlusskammer 8 einzusehen und herunterzuladen. Die Konsultation läuft bis 3. November.

Mittwoch, 11.10.2023, 16:35 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Stromnetz - Beim Qualitätselement soll alles beim Alten bleiben
Quelle: Shutterstock / Bell Ka Pang
Stromnetz
Beim Qualitätselement soll alles beim Alten bleiben
Das Q-Element belohnt oder bestraft Verteilnetzbetreiber für ihre Stromausfälle im Vergleich zum Durchschnitt. Die Netzagentur will ihre Methodik aufs Jota genau fortschreiben.
Die Bundesnetzagentur will an der Art, wie das Qualitätselement zur Belohnung oder Bestrafung des Zustandes im Strom-Verteilnetz berechnet, wird, alles beim Alten belassen. Die zuständige Beschlusskammer 8 stellte am 11. Oktober einen entsprechenden Festlegungsentwurf zur Konsultation, der über fünf Seiten hinweg auf den Buchstaben genau identisch ist mit der vorherigen Festlegung von 2020. Die einzige Änderung ist der Geltungszeitraum: Waren es bisher die Jahre 2021 bis zum Ende der dritten Regulierungsperiode Strom am 31. Dezember 2023, so ist jetzt die vierte Regulierungsperiode von 2024 bis 2028 Teil des Festlegungs-Tenors.

Das Qualitätselement (Q-Element) ist ein jährlich vom zuständigen Regulierer festzusetzender Bonus oder Malus auf die Erlösobergrenze (EOG) von Strom-Verteilnetzbetreibern (VNB). Es bietet ihnen einen Anreiz, überdurchschnittliche Fortschritte bei der Vermeidung von Stromausfällen zu machen und Netze nicht kaputtzusparen.

Im Vergleich zur kalkulatorischen Eigen- und Fremdkapitalrendite und dem generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) als weiteren Variablen der Regulierungsformel scheint das Q-Element vom Prinzip her wenig umstritten zu sein. Gleichwohl hat die Bundesnetzagentur ihre Methodik mit zwei weiteren Gutachten seit 2020 − von Consentec sowie von E-Bridge, Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung und Forschungsgemeinschaft für elektrische Anlagen und Stromwirtschaft − und mit der Erhebung weiterer Netzdaten laut einer Festlegung von diesem März abgesichert.

Die Auswirkungen auf die EOG und damit auf den jährlichen Euro-Betrag, der als Netzentgelte auf die Verbraucher umgelegt werden darf, stellten sich 2022 wie folgt dar: Die Oldenburger EWE Netz etwa durfte wegen unterdurchschnittlicher Stromausfälle in den Jahren 2018 bis 2020 laut einer Aufstellung der Behörde 3,7 Millionen Euro Q-Element auf ihre EOG draufpacken, während der EnBW-Tochter Netze BW aus dem gegenteiligen Grund 3,8 Millionen Euro Q-Element von ihrer damaligen EOG abgezogen wurden. Insgesamt soll das Q-Element aufkommensneutral sein.

Netzagentur und Landesregulierer hatten für 2022 gut 200 VNB Q-Elemente zugeteilt. Insgesamt gibt es aber mehr als 1.000 VNB. Ausgenommen vom Q-Element sind die kleineren VNB, die im vereinfachten Verfahren reguliert werden. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind ebenfalls ausgenommen, weil in der Höchst-, aber auch in der Hochspannung nach Ansicht der Beschlusskammer die Versorgung ohnehin selten unterbrochen werde und jene Netze ohnehin n-1-redundant aufgebaut seien. Die Beschlusskammer räumt im selben Atemzug ein, dass ihr für jene Spannungsebenen „zurzeit keine Daten“ vorliegen.

Der Wert der verlorenen Freizeit

In der Q-Element-Formel finden jährlich neu Berücksichtigung:
  • die Stromausfall-Kennwerte Saidi für die Niederspannung und Asidi für die Mittelspannung aus den drei letzten verfügbaren Jahren (für 2024 also 2020 bis 2022) im Vergleich zu deren zeitgleichen Bundesdurchschnitten,
  • die Zahl aller Verbraucher in einem Netzgebiet im Verhältnis zu den Betroffenen von Stromausfällen
  • und ein „Monetarisierungsfaktor“, der nach volkswirtschaftlichen statistischen Daten den Wert der in den Stromausfällen verlorenen Wertschöpfung und Freizeit − sogar unterteilt in Beschäftigte und Nichtbeschäftigte − hochrechnet.
Der Festlegungsentwurf und ein dazugehöriger Berichtsentwurf sind auf der Seite der Beschlusskammer 8 einzusehen und herunterzuladen. Die Konsultation läuft bis 3. November.

Mittwoch, 11.10.2023, 16:35 Uhr
Georg Eble

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