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Energie & Management > Regulierung - Behörde schreibt Biomethan und Innovationen aus
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Regulierung

Behörde schreibt Biomethan und Innovationen aus

Die Bundesnetzagentur hat die diesjährige Ausschreibungsrunde für Biomethan und Innovationen eröffnet. Zum Gebotstermin 1. September beträgt das Volumen für Biomethan 300.000 kW.
Für die Bereiche Biomethan und Innovationen sind die Ausschreibungen der Bundesnetzagentur zum Gebotstermin 1. September eröffnet.

Für Biomethan beträgt das Volumen 300.000 kW bei einem Höchstwert von 19,31 Cent/kWh für Neuanlagen. Die in § 39k Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) normierte Begrenzung auf die Südregion wurde beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt, betont die Behörde. Insgesamt wurde mit der Ausschreibung vom 1. April für 2023 eine Gesamtleistung von 600.000 kW für dieses Jahr ausgeschrieben.

Um am aktuellen Ausschreibungstermin teilnehmen zu können, müssen die Biomethananlagen bis zum 4. August 2023 genehmigt und an das Marktstammdatenregister gemeldet worden sein. Je Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Wird eine Bürgschaft eingereicht, so ist eine Bürgschaft je Gebot einzureichen.

Auch für die aktuellen Innovationsausschreibungen ist der Abgabetermin der 1. September. In diesem Bereich werden 400.000 kW ausgeschrieben zu einem Höchstpreis von 9,18 Cent/kWh. Sie gelten speziell für erneuerbare Energieanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten. In diesem Bereich werden für 2023 insgesamt 800.000 kW ausgeschrieben, die erste Runde war im Frühjahr.

Um am aktuellen Ausschreibungstermin teilnehmen zu können, müssen die Windkraft- oder Biomasseanlagen bis zum 4. August 2023 genehmigt und an das Marktstammdatenregister gemeldet worden sein. Solaranlagen, Speicher, Geothermie- oder Wasserkraftanlagen müssen bis zum Gebotstermin als Projekt im Marktstammdatenregister registriert werden (§ 6 Abs. 3 Innovationsausschreibungsverordnung InnAusV).

Die Behörde verweist zusätzlich auf die Bundesländer, in denen teilweise noch Zuschlagsverfahren nicht abgeschlossen sind, wodurch sich die Ausschreibungsmengen verändern können. Eine Liste steht im Internet auf der Ausschreibungsseite bereit.

Die Bundesnetzagentur stellt auf ihrer Internetseite die Formulare zur Biomethanausschreibung und zur Innovationsausschreibung bereit.

Mittwoch, 2.08.2023, 11:03 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regulierung - Behörde schreibt Biomethan und Innovationen aus
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Behörde schreibt Biomethan und Innovationen aus
Die Bundesnetzagentur hat die diesjährige Ausschreibungsrunde für Biomethan und Innovationen eröffnet. Zum Gebotstermin 1. September beträgt das Volumen für Biomethan 300.000 kW.
Für die Bereiche Biomethan und Innovationen sind die Ausschreibungen der Bundesnetzagentur zum Gebotstermin 1. September eröffnet.

Für Biomethan beträgt das Volumen 300.000 kW bei einem Höchstwert von 19,31 Cent/kWh für Neuanlagen. Die in § 39k Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) normierte Begrenzung auf die Südregion wurde beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt, betont die Behörde. Insgesamt wurde mit der Ausschreibung vom 1. April für 2023 eine Gesamtleistung von 600.000 kW für dieses Jahr ausgeschrieben.

Um am aktuellen Ausschreibungstermin teilnehmen zu können, müssen die Biomethananlagen bis zum 4. August 2023 genehmigt und an das Marktstammdatenregister gemeldet worden sein. Je Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Wird eine Bürgschaft eingereicht, so ist eine Bürgschaft je Gebot einzureichen.

Auch für die aktuellen Innovationsausschreibungen ist der Abgabetermin der 1. September. In diesem Bereich werden 400.000 kW ausgeschrieben zu einem Höchstpreis von 9,18 Cent/kWh. Sie gelten speziell für erneuerbare Energieanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten. In diesem Bereich werden für 2023 insgesamt 800.000 kW ausgeschrieben, die erste Runde war im Frühjahr.

Um am aktuellen Ausschreibungstermin teilnehmen zu können, müssen die Windkraft- oder Biomasseanlagen bis zum 4. August 2023 genehmigt und an das Marktstammdatenregister gemeldet worden sein. Solaranlagen, Speicher, Geothermie- oder Wasserkraftanlagen müssen bis zum Gebotstermin als Projekt im Marktstammdatenregister registriert werden (§ 6 Abs. 3 Innovationsausschreibungsverordnung InnAusV).

Die Behörde verweist zusätzlich auf die Bundesländer, in denen teilweise noch Zuschlagsverfahren nicht abgeschlossen sind, wodurch sich die Ausschreibungsmengen verändern können. Eine Liste steht im Internet auf der Ausschreibungsseite bereit.

Die Bundesnetzagentur stellt auf ihrer Internetseite die Formulare zur Biomethanausschreibung und zur Innovationsausschreibung bereit.

Mittwoch, 2.08.2023, 11:03 Uhr
Susanne Harmsen

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