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Energie & Management > Stromnetz - Bedarfsplan im Bundestag favorisiert Freileitungen
Quelle: Jonas Rosenberger
Stromnetz

Bedarfsplan im Bundestag favorisiert Freileitungen

Die Bundesregierung will den Ausbau der Stromübertragungsnetze beschleunigen. Der Gesetzentwurf im Bundestag sieht neue Leitungen, vereinfachte Verfahren und mehr Freileitungen vor.
Die Bundesregierung hat einen Monat nach dem Kabinettbeschluss den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus im Bundestag vorgelegt. Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ soll insbesondere der Ausbau der Höchstspannungsnetze schneller umgesetzt werden. Hintergrund ist laut Bundesregierung der steigende Strombedarf sowie die stärkere Einbindung erneuerbarer Energien in das Energiesystem.

Der Entwurf sieht vor, den Bundesbedarfsplan zu erweitern und anzupassen. Geplant sind demnach 45 neue Netzausbauvorhaben sowie Änderungen an 13 bestehenden Projekten. Der Bundesbedarfsplan gilt als zentrales Instrument für die Planung und den Ausbau der Stromübertragungsnetze in Deutschland. Grundlage für die neuen Vorhaben ist der von der Bundesnetzagentur bestätigte Netzentwicklungsplan Strom 2023–2037/2045.

Nach Angaben der Bundesregierung sollen neue Leitungen erforderlich sein, um Strom aus Windenergieanlagen in Norddeutschland zu den Verbrauchszentren im Süden und Westen Deutschlands zu transportieren. Ziel sei es außerdem, strukturelle Engpässe im Übertragungsnetz zu vermeiden.

Verbindliche Netzplanung

Mit der Aufnahme der Vorhaben in den Bundesbedarfsplan werde deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit gesetzlich festgestellt. Dadurch könnten spätere Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, da der Bedarf der Leitungen nicht erneut geprüft werden müsse. Laut Bundesregierung sollen die Verfahren dadurch deutlich entlastet werden.

Der Gesetzentwurf stärke zudem den Vorrang des Netzausbaus in Genehmigungsverfahren. Die Realisierung der Vorhaben werde als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft. Bis die Stromversorgung in Deutschland nahezu treibhausgasneutral sei, solle der Ausbau der Hochspannungsleitungen laut Entwurf bei Abwägungen grundsätzlich vorrangig berücksichtigt werden. Eine Ausnahme gilt für Belange der Landes- und Bündnisverteidigung.

Freileitung statt Erdkabel

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs betrifft die Bauweise neuer Gleichstromleitungen. Für neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen soll der bisherige Vorrang von Erdkabeln entfallen. Neue Projekte sollen grundsätzlich als Freileitungen umgesetzt werden. Die Bundesregierung begründet dies mit geringeren Kosten und einer schnelleren Umsetzung.

In der Gesetzesbegründung heißt es, Freileitungen könnten gegenüber Erdkabeln erhebliche Einsparungen ermöglichen. Bei paralleler Führung zweier Systeme ließen sich etwa die Hälfte der Kosten einsparen. Zudem könne eine beschleunigte Bauphase mögliche Verzögerungen in der Planung ausgleichen.

Teilverkabelungen bleiben laut Entwurf aber weiterhin möglich. Dies soll etwa gelten, wenn Freileitungen technisch nicht umsetzbar sind oder eine Erdverkabelung kostengünstiger wäre. Als Beispiel nennt die Bundesregierung die Querung großer Bundeswasserstraßen wie Rhein oder Elbe. Auch bei räumlichen Konflikten könne eine Teilverkabelung vorgesehen werden.

45 Milliarden Euro Investitionen

Die Übertragungsnetzbetreiber sollen für die neuen Vorhaben Investitionen von rund 44,65 Milliarden Euro aufbringen. Nach Berechnungen der Bundesregierung könnten sich die zusätzlichen Kosten auf die Netzentgelte auswirken. Für typische Haushaltskunden werde ein durchschnittlicher Anstieg von rund 30 bis 35 Euro pro Jahr erwartet. Für Gewerbekunden rechne die Bundesregierung mit Mehrkosten von etwa 400 Euro jährlich.

Der Gesetzentwurf enthält zudem Vorgaben für grenzüberschreitende Leitungen. Für sogenannte Interkonnektoren soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, Erdkabel einzusetzen. Damit solle laut Bundesregierung die technische Kompatibilität mit den Stromnetzen der Nachbarstaaten erhalten bleiben.

Auch Umweltaspekte sollen laut Entwurf berücksichtigt werden. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Umweltberichte der Bundesnetzagentur aus den Netzentwicklungsplänen in die Anpassungen des Bundesbedarfsplans eingeflossen seien. Die Auswahl der Vorhaben sei nach Prüfung verschiedener Alternativen erfolgt.

Der konkrete Verlauf neuer Trassen wird im Bundesbedarfsplan allerdings noch nicht festgelegt. Darüber entscheiden erst die späteren Planungs- und Genehmigungsverfahren. Gleiches gilt für die genaue Ausgestaltung einzelner Projekte sowie Standorte neuer Umspannwerke.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung nach eigener Darstellung die Voraussetzungen schaffen, um Netzengpässe schneller zu beseitigen und die Integration erneuerbarer Energien in das Stromsystem zu unterstützen.

Freitag, 29.05.2026, 13:40 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Stromnetz - Bedarfsplan im Bundestag favorisiert Freileitungen
Quelle: Jonas Rosenberger
Stromnetz
Bedarfsplan im Bundestag favorisiert Freileitungen
Die Bundesregierung will den Ausbau der Stromübertragungsnetze beschleunigen. Der Gesetzentwurf im Bundestag sieht neue Leitungen, vereinfachte Verfahren und mehr Freileitungen vor.
Die Bundesregierung hat einen Monat nach dem Kabinettbeschluss den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus im Bundestag vorgelegt. Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ soll insbesondere der Ausbau der Höchstspannungsnetze schneller umgesetzt werden. Hintergrund ist laut Bundesregierung der steigende Strombedarf sowie die stärkere Einbindung erneuerbarer Energien in das Energiesystem.

Der Entwurf sieht vor, den Bundesbedarfsplan zu erweitern und anzupassen. Geplant sind demnach 45 neue Netzausbauvorhaben sowie Änderungen an 13 bestehenden Projekten. Der Bundesbedarfsplan gilt als zentrales Instrument für die Planung und den Ausbau der Stromübertragungsnetze in Deutschland. Grundlage für die neuen Vorhaben ist der von der Bundesnetzagentur bestätigte Netzentwicklungsplan Strom 2023–2037/2045.

Nach Angaben der Bundesregierung sollen neue Leitungen erforderlich sein, um Strom aus Windenergieanlagen in Norddeutschland zu den Verbrauchszentren im Süden und Westen Deutschlands zu transportieren. Ziel sei es außerdem, strukturelle Engpässe im Übertragungsnetz zu vermeiden.

Verbindliche Netzplanung

Mit der Aufnahme der Vorhaben in den Bundesbedarfsplan werde deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit gesetzlich festgestellt. Dadurch könnten spätere Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, da der Bedarf der Leitungen nicht erneut geprüft werden müsse. Laut Bundesregierung sollen die Verfahren dadurch deutlich entlastet werden.

Der Gesetzentwurf stärke zudem den Vorrang des Netzausbaus in Genehmigungsverfahren. Die Realisierung der Vorhaben werde als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft. Bis die Stromversorgung in Deutschland nahezu treibhausgasneutral sei, solle der Ausbau der Hochspannungsleitungen laut Entwurf bei Abwägungen grundsätzlich vorrangig berücksichtigt werden. Eine Ausnahme gilt für Belange der Landes- und Bündnisverteidigung.

Freileitung statt Erdkabel

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs betrifft die Bauweise neuer Gleichstromleitungen. Für neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen soll der bisherige Vorrang von Erdkabeln entfallen. Neue Projekte sollen grundsätzlich als Freileitungen umgesetzt werden. Die Bundesregierung begründet dies mit geringeren Kosten und einer schnelleren Umsetzung.

In der Gesetzesbegründung heißt es, Freileitungen könnten gegenüber Erdkabeln erhebliche Einsparungen ermöglichen. Bei paralleler Führung zweier Systeme ließen sich etwa die Hälfte der Kosten einsparen. Zudem könne eine beschleunigte Bauphase mögliche Verzögerungen in der Planung ausgleichen.

Teilverkabelungen bleiben laut Entwurf aber weiterhin möglich. Dies soll etwa gelten, wenn Freileitungen technisch nicht umsetzbar sind oder eine Erdverkabelung kostengünstiger wäre. Als Beispiel nennt die Bundesregierung die Querung großer Bundeswasserstraßen wie Rhein oder Elbe. Auch bei räumlichen Konflikten könne eine Teilverkabelung vorgesehen werden.

45 Milliarden Euro Investitionen

Die Übertragungsnetzbetreiber sollen für die neuen Vorhaben Investitionen von rund 44,65 Milliarden Euro aufbringen. Nach Berechnungen der Bundesregierung könnten sich die zusätzlichen Kosten auf die Netzentgelte auswirken. Für typische Haushaltskunden werde ein durchschnittlicher Anstieg von rund 30 bis 35 Euro pro Jahr erwartet. Für Gewerbekunden rechne die Bundesregierung mit Mehrkosten von etwa 400 Euro jährlich.

Der Gesetzentwurf enthält zudem Vorgaben für grenzüberschreitende Leitungen. Für sogenannte Interkonnektoren soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, Erdkabel einzusetzen. Damit solle laut Bundesregierung die technische Kompatibilität mit den Stromnetzen der Nachbarstaaten erhalten bleiben.

Auch Umweltaspekte sollen laut Entwurf berücksichtigt werden. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Umweltberichte der Bundesnetzagentur aus den Netzentwicklungsplänen in die Anpassungen des Bundesbedarfsplans eingeflossen seien. Die Auswahl der Vorhaben sei nach Prüfung verschiedener Alternativen erfolgt.

Der konkrete Verlauf neuer Trassen wird im Bundesbedarfsplan allerdings noch nicht festgelegt. Darüber entscheiden erst die späteren Planungs- und Genehmigungsverfahren. Gleiches gilt für die genaue Ausgestaltung einzelner Projekte sowie Standorte neuer Umspannwerke.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung nach eigener Darstellung die Voraussetzungen schaffen, um Netzengpässe schneller zu beseitigen und die Integration erneuerbarer Energien in das Stromsystem zu unterstützen.

Freitag, 29.05.2026, 13:40 Uhr
Susanne Harmsen

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