E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Energiewirtschaftsgesetz - BDEW fordert Nachbesserungen für KWK, Erneuerbare und Wasserstoff
Bild: E&M
Energiewirtschaftsgesetz

BDEW fordert Nachbesserungen für KWK, Erneuerbare und Wasserstoff

Bundeskabinett und der Bundestag erörtern am 14. April die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Das Gesetz soll mit Korrekturen zügig verabschiedet werden, fordert der BDEW.
Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sei wichtig für viele Bereiche und müsse noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, betont der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Allerdings müsse es vorher in einigen Punkten nachgebessert werden.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagte: „Das gilt unter anderem für die vorgesehene Regulierung von Wasserstoffnetzen“. Eine getrennte Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen wie geplant, sei kontraproduktiv.

Wasserstoffnetze sollten laut BDEW in den bewährten Regulierungsrahmen für das Gasnetz integriert werden. Das erst ermögliche eine integrierte Systemplanung aller Infrastrukturen und die Nutzung der vorhandenen Gasinfrastruktur künftig für den Einsatz von klimaneutralen Gasen in allen Sektoren. „Wasserstoff sollte im EnWG als Gas definiert werden“, forderte Andreae. Dies ermögliche eine aufeinander abgestimmte Entwicklung von Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen und würde auch die Finanzierung der Wasserstoffnetzinfrastruktur konsistenter und einfacher machen.

Auch beim Thema „Nutzen statt Abregeln“ bestehe aus BDEW-Sicht dringender Handlungsbedarf. Zuschaltbare Lasten können beispielsweise Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen nutzen, die sonst aufgrund von Netzengpässen hätten abgeregelt werden müssen. Im ehemaligen Netzausbaugebiet und auf der Übertragungsnetzebene wird diese Maßnahme schon erfolgreich genutzt. Sie sollte jedoch auch auf andere Regionen und Netzebenen mit dauerhaftem Bedarf an „negativer Redispatch-Leistung“ ausgeweitet werden. Zudem wäre eine Fortführung dieser Regelung bis mindestens 2030 sehr wichtig, um mehr Energie aus erneuerbaren Energien nutzen zu können.

In der EnWG-Novelle solle auch eine Definition für Energiespeicher auf Basis der EU-Binnenmarktrichtlinie eingeführt werden, wie sie der BDEW schon seit Jahren fordere. Diese soll vermeiden, dass sowohl für den Vorgang des Strombezugs zur Einspeicherung Netzentgelte, Abgaben und Umlagen erhoben werden als auch beim Letztverbrauch. Leider setzt der aktuelle Entwurf des EnWG die Speicher-Definition aus der Binnenmarkt-Richtlinie nicht wörtlich, sondern deutlich verändert um, sodass aus BDEW-Sicht weiterhin die Gefahr einer Doppelbelastung besteht.

Im Zuge der Energiewende muss der erforderliche Um- und Ausbau der Netze in den nächsten Jahrzehnten sichergestellt werden. In der aktuellen Fassung der EnWG-Novelle wird dieser Aspekt bei den vorgesehenen Regelungen zur Entgeltbestimmung nicht abgebildet. Stattdessen fokussierten sich die geplanten Regelungen einseitig auf die effiziente Leistungserbringung. Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch vorausschauende Investitionen sei aber ein wichtiger Aspekt, der berücksichtigt werden muss.

„Die Schaffung einer unternehmensübergreifenden Internet-Plattform aller Verteilnetzbetreiber, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, halten wir nicht für sinnvoll“, sagte Andreae weiter. Der Mehrwert einer solchen kostenintensiven Plattform stünde nicht im Verhältnis zum Aufwand in der Umsetzung und es würden zusätzliche Sicherheitsrisiken entstehen, befürchtet der BDEW.

Regelungen zu EEG und kleinen KWK-Anlagen umsetzen

Darüber hinaus solle die Bundesregierung die verbleibende Zeit dieser Legislaturperiode nutzen, um dringend notwendige Korrekturen am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vorzunehmen. Notwendig sei eine Verlängerung der Übergangsregelung bei der Ausschreibungspflicht für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen unter einem Megawatt. Durch die zu kurz gesetzte Frist bis zum 31. Mai 2021 seien eine Vielzahl von KWK-Projekten in diesem Leistungsspektrum akut bedroht.

Auch die angekündigten Nachbesserungen am EEG sollten endlich umgesetzt werden, um die zahlreichen offen gebliebenen Punkte der EEG-Novelle abzuräumen. Dringend notwendig sei zudem eine gesetzliche Klarstellung im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Diese ist notwendig, da das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als rechtswidrig eingestuft hat, mit der das BSI die Verfügbarkeit von intelligenten Messsystemen festgestellt hatte.

Die komplette BDEW-Stellungnahme zum EnWG steht im Internet bereit.

Mittwoch, 14.04.2021, 11:30 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Energiewirtschaftsgesetz - BDEW fordert Nachbesserungen für KWK, Erneuerbare und Wasserstoff
Bild: E&M
Energiewirtschaftsgesetz
BDEW fordert Nachbesserungen für KWK, Erneuerbare und Wasserstoff
Bundeskabinett und der Bundestag erörtern am 14. April die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Das Gesetz soll mit Korrekturen zügig verabschiedet werden, fordert der BDEW.
Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sei wichtig für viele Bereiche und müsse noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, betont der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Allerdings müsse es vorher in einigen Punkten nachgebessert werden.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagte: „Das gilt unter anderem für die vorgesehene Regulierung von Wasserstoffnetzen“. Eine getrennte Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen wie geplant, sei kontraproduktiv.

Wasserstoffnetze sollten laut BDEW in den bewährten Regulierungsrahmen für das Gasnetz integriert werden. Das erst ermögliche eine integrierte Systemplanung aller Infrastrukturen und die Nutzung der vorhandenen Gasinfrastruktur künftig für den Einsatz von klimaneutralen Gasen in allen Sektoren. „Wasserstoff sollte im EnWG als Gas definiert werden“, forderte Andreae. Dies ermögliche eine aufeinander abgestimmte Entwicklung von Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen und würde auch die Finanzierung der Wasserstoffnetzinfrastruktur konsistenter und einfacher machen.

Auch beim Thema „Nutzen statt Abregeln“ bestehe aus BDEW-Sicht dringender Handlungsbedarf. Zuschaltbare Lasten können beispielsweise Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen nutzen, die sonst aufgrund von Netzengpässen hätten abgeregelt werden müssen. Im ehemaligen Netzausbaugebiet und auf der Übertragungsnetzebene wird diese Maßnahme schon erfolgreich genutzt. Sie sollte jedoch auch auf andere Regionen und Netzebenen mit dauerhaftem Bedarf an „negativer Redispatch-Leistung“ ausgeweitet werden. Zudem wäre eine Fortführung dieser Regelung bis mindestens 2030 sehr wichtig, um mehr Energie aus erneuerbaren Energien nutzen zu können.

In der EnWG-Novelle solle auch eine Definition für Energiespeicher auf Basis der EU-Binnenmarktrichtlinie eingeführt werden, wie sie der BDEW schon seit Jahren fordere. Diese soll vermeiden, dass sowohl für den Vorgang des Strombezugs zur Einspeicherung Netzentgelte, Abgaben und Umlagen erhoben werden als auch beim Letztverbrauch. Leider setzt der aktuelle Entwurf des EnWG die Speicher-Definition aus der Binnenmarkt-Richtlinie nicht wörtlich, sondern deutlich verändert um, sodass aus BDEW-Sicht weiterhin die Gefahr einer Doppelbelastung besteht.

Im Zuge der Energiewende muss der erforderliche Um- und Ausbau der Netze in den nächsten Jahrzehnten sichergestellt werden. In der aktuellen Fassung der EnWG-Novelle wird dieser Aspekt bei den vorgesehenen Regelungen zur Entgeltbestimmung nicht abgebildet. Stattdessen fokussierten sich die geplanten Regelungen einseitig auf die effiziente Leistungserbringung. Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch vorausschauende Investitionen sei aber ein wichtiger Aspekt, der berücksichtigt werden muss.

„Die Schaffung einer unternehmensübergreifenden Internet-Plattform aller Verteilnetzbetreiber, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, halten wir nicht für sinnvoll“, sagte Andreae weiter. Der Mehrwert einer solchen kostenintensiven Plattform stünde nicht im Verhältnis zum Aufwand in der Umsetzung und es würden zusätzliche Sicherheitsrisiken entstehen, befürchtet der BDEW.

Regelungen zu EEG und kleinen KWK-Anlagen umsetzen

Darüber hinaus solle die Bundesregierung die verbleibende Zeit dieser Legislaturperiode nutzen, um dringend notwendige Korrekturen am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vorzunehmen. Notwendig sei eine Verlängerung der Übergangsregelung bei der Ausschreibungspflicht für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen unter einem Megawatt. Durch die zu kurz gesetzte Frist bis zum 31. Mai 2021 seien eine Vielzahl von KWK-Projekten in diesem Leistungsspektrum akut bedroht.

Auch die angekündigten Nachbesserungen am EEG sollten endlich umgesetzt werden, um die zahlreichen offen gebliebenen Punkte der EEG-Novelle abzuräumen. Dringend notwendig sei zudem eine gesetzliche Klarstellung im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Diese ist notwendig, da das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als rechtswidrig eingestuft hat, mit der das BSI die Verfügbarkeit von intelligenten Messsystemen festgestellt hatte.

Die komplette BDEW-Stellungnahme zum EnWG steht im Internet bereit.

Mittwoch, 14.04.2021, 11:30 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.