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Kaum hat die Bundesnetzagentur ihren Konsultationsentwurf vorgelegt, gibt es deutliche Kritik daran.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert von der Bundesnetzagentur Änderungen an der geplanten Kapitalverzinsung für Gasnetzbetreiber. „Der vorgelegte Entwurf zur Festlegung der kalkulatorischen Zinsen verkennt die wirtschaftlichen Realitäten“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, am 14. August.
Die Bundesnetzagentur hatte zuvor ihren Entwurf für die Kapitalverzinsung der Gasnetzbetreiber ab der fünften Regulierungsperiode vorgelegt (wir berichteten). Mit diesen Regelungen kann nach Ansicht des Branchenverbands BDEW das „erforderliche Kapital für die Transformation der Gasnetze nicht beschafft werden“. Andreae: „Die vorgeschlagenen Zinssätze sind international nicht wettbewerbsfähig und manifestieren ein grundsätzliches Problem. Die Bundesnetzagentur muss hier dringend nachbessern.“
Im Mittelpunkt der Kritik steht die vorgesehene Verzinsung des Eigen- und Fremdkapitals. Für die Jahre 2028 bis 2032 sieht der Entwurf nach Angaben des BDEW für einen Eigenkapitalanteil von maximal 40 Prozent einen Zinssatz von 5,76 Prozent vor. Damit läge die Verzinsung zwar über dem bisherigen Satz von 5,07 Prozent. Nach Einschätzung des Verbandes reicht der Anstieg jedoch nicht aus, um die Anforderungen von Kapitalgebern zu erfüllen. Deutschland konkurriere bei der Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen mit anderen Märkten und Anlageklassen.
BDEW kritisiert Fremdkapitalzins
Noch stärker kritisiert der Verband den vorgesehenen Fremdkapitalzins von 2,43 Prozent. Dieser liege unter den Refinanzierungsbedingungen am Markt. Der Verband argumentiert deshalb, dass die Regulierung den Netzbetreibern Kapital entziehe, das sie für den Umbau ihrer Infrastruktur benötigten.
Hinzu kommt aus Sicht des BDEW der Wagniszuschlag. Dieser falle geringer aus als in früheren Regulierungsperioden. Der Verband hält dies angesichts der Entwicklung des Gasgeschäfts für nicht angemessen. Die Bundesnetzagentur unterschätzt laut BDEW die Herausforderungen und verkennt die Risikoentwicklung im Gasgeschäft.
Andreae kritisiert zudem, dass die Bundesnetzagentur mit dem Entwurf die Unsicherheiten für Investoren nicht ausräume, die aus den NEST-Festlegungen resultierten. Die vorgesehenen Zinssätze seien aus Sicht des Verbandes im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsfähig. Damit verbindet der BDEW die konkrete Diskussion über die Höhe der Kapitalverzinsung mit der Frage, unter welchen regulatorischen Bedingungen Netzbetreiber in den kommenden Jahren Eigen- und Fremdkapital aufnehmen können.
Der Verband schlägt der Bundesnetzagentur deshalb eine Investorenkonferenz für Fernleitungs- und Gasverteilnetze vor. Dort solle die Behörde die Anforderungen von Kapitalgebern an Rendite und Risiko ermitteln. Der BDEW will damit erreichen, dass die Kapitalmarktbedingungen stärker in die Festlegung der regulatorischen Verzinsung einfließen.
Neben den Zinssätzen wendet sich der Verband gegen die Dauer des Konsultationsverfahrens. Die Unternehmen müssten ausreichend Zeit erhalten, um deren Auswirkungen und die zugrunde liegenden Annahmen zu prüfen. Der BDEW fordert die Bundesnetzagentur daher auf, der Prüfung Vorrang vor einem schnellen Abschluss des Verfahrens zu geben.
Im anstehenden Konsultationsverfahren wird es jetzt darauf ankommen, dass die Regulierungsbehörde ihre Sichtweise mit den Argumenten der Branche überdenkt und deutliche Anpassungen vornimmt, so Andreae weiter. „Angesichts der Komplexität raten wir dazu, sich ausreichend Zeit für solche fundamentalen Zukunftsentscheidungen zu nehmen, auch wenn die Festlegung dann 2027 erfolgt.“ (hr)
Freitag, 14.08.2026, 15:39 Uhr
Heidi Roider
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