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Energie & Management > Wasserkraft - Bayern verabschiedet sich von der Heimholung der Wasserkraft
Quelle: Fotolia / colluceo
Wasserkraft

Bayern verabschiedet sich von der Heimholung der Wasserkraft

Bayerns Politik hatte seit Sommer viel über den Rückkauf von 97 Wasserkraftwerken geredet. Die Forderungen scheinen nun verpufft. Derweil kümmert sich der Freistaat um Windkraft.
Der Freistaat Bayern rechnet nicht mehr mit der Übernahme der Uniper-Wasserkraftwerke. „Also, da ist jetzt nicht geplant, zeitnah, dass Uniper sich aus diesem Geschäft verabschiedet, sondern sie stehen zur Wasserkraft, sehen das als eine ihrer wichtigsten Ertragsquellen, wo wir nachhaltige, ja, grundlastfähige Energie erzeugen“, sagte Landes-Wirtschaftsminister und Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am 5. März nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. In seinen Augen steht es daher nicht mehr zur Debatte, dass der Freistaat Bayern dort einsteigen „wollte, müsste oder auch nur könnte“. 

Im vergangenen August hatte der Freistaat vom Bund Verhandlungen über die Übernahme der Uniper-Wasserkraftwerke gefordert. „Wir streben die Übernahme der gesamten bayerischen Uniper-Wasserkraftwerke in eine landeseigene Betreibergesellschaft an“, hatte damals Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (ebenfalls Freie Wähler) erklärt. Entsprechende Forderungen hatte aber nicht nur er an Berlin adressiert. Oft wurde die Übernahme als „historische Chance“ bezeichnet, um den „Fehler“, die bayerische Wasserkraft zu privatisieren, zu korrigieren. 

Uniper ist unter anderem Deutschlands größter Gashändler. Nachdem Russland die Gaslieferungen eingestellt hatte, war das Unternehmen wegen hoher Kosten für die Ersatzbeschaffung in Schieflage geraten. Der deutsche Staat hatte in der Folge ein milliardenschweres Stabilisierungspaket geschnürt. Seitdem ist der Bund zu fast 100 Prozent Eigentümer des Unternehmens. In Bayern sind Wasserkraftwerke an Isar, Lech, Donau und Main Teil des Uniper-Vermögens. 

In Summe wäre es um die Übernahme von 97 Wasserkraftanlagen mit zusammen rund 970 MW Leistung und rund 4800 Gigawattstunden Stromertrag pro Jahr gegangen. Die Wasserkraftanlagen erzeugen rund ein Drittel der bayerischen Stromproduktion aus Wasserkraft.

Bayern will Vetorecht der Flugsicherung gegen Windkraft lockern

Unterdessen will die bayerische Landesregierung, die den Ausbau der Windkraft durch horizontale Abstände vom Zehnfachen der Anlagenhöhe zur Wohnbebauung massiv einschränkt, per Bundesratsinitiative das Luftverkehrsgesetz zu ihren Gunsten ändern lassen. Der notwendige Ausbau der Windenergie trete immer stärker in Konkurrenz mit den Belangen des Luftverkehrs - sowohl des zivilen als auch des militärischen, teilte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) nach derselben Kabinettssitzung mit. Bayern wolle den Ausbau der Windenergie „durch mehr Flexibilität im Luftverkehrsgesetz des Bundes“ beschleunigen. 

Bislang räume das Gesetz den Belangen des Luftverkehrs pauschal den Vorrang ein. So könnten etwa Windräder mit einer Höhe von mehr als 100 Metern nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörden errichtet werden - was praktisch alle Windräder betreffe, betonte Herrmann. Der Freistaat wolle erreichen, dass die Genehmigungsfähigkeit einer Windenergieanlage künftig im Rahmen einer Abwägungsentscheidung getroffen werde. 

Auf diese Weise könnte geprüft werden, ob der Luftverkehr auch durch zumutbare Anpassungen bei der Abwicklung des zivilen oder militärischen Luftverkehrs sicher bleiben könne, wenn das Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien überwiege. Die Entscheidung zum Bau des Windrades obliege dann der zuständigen Immissionsschutzbehörde. Diese müsse die Stellungnahme der jeweiligen Luftfahrtbehörde zwar berücksichtigen, sei aber nicht an sie gebunden. 

Mit der angestrebten Änderung des Luftverkehrsgesetzes sollten auch die teils langen Verfahrenszeiten verkürzt werden, bis die Flugsicherung Stellung nimmt. Die Flugsicherungsorganisation, in der Praxis die Deutsche Flugsicherung GmbH, müsse ihre Einschätzung dann spätestens zwei Monate nach Erhalt der erforderlichen Informationen mitteilen.

Dienstag, 5.03.2024, 17:47 Uhr
dpa
Energie & Management > Wasserkraft - Bayern verabschiedet sich von der Heimholung der Wasserkraft
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Wasserkraft
Bayern verabschiedet sich von der Heimholung der Wasserkraft
Bayerns Politik hatte seit Sommer viel über den Rückkauf von 97 Wasserkraftwerken geredet. Die Forderungen scheinen nun verpufft. Derweil kümmert sich der Freistaat um Windkraft.
Der Freistaat Bayern rechnet nicht mehr mit der Übernahme der Uniper-Wasserkraftwerke. „Also, da ist jetzt nicht geplant, zeitnah, dass Uniper sich aus diesem Geschäft verabschiedet, sondern sie stehen zur Wasserkraft, sehen das als eine ihrer wichtigsten Ertragsquellen, wo wir nachhaltige, ja, grundlastfähige Energie erzeugen“, sagte Landes-Wirtschaftsminister und Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am 5. März nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. In seinen Augen steht es daher nicht mehr zur Debatte, dass der Freistaat Bayern dort einsteigen „wollte, müsste oder auch nur könnte“. 

Im vergangenen August hatte der Freistaat vom Bund Verhandlungen über die Übernahme der Uniper-Wasserkraftwerke gefordert. „Wir streben die Übernahme der gesamten bayerischen Uniper-Wasserkraftwerke in eine landeseigene Betreibergesellschaft an“, hatte damals Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (ebenfalls Freie Wähler) erklärt. Entsprechende Forderungen hatte aber nicht nur er an Berlin adressiert. Oft wurde die Übernahme als „historische Chance“ bezeichnet, um den „Fehler“, die bayerische Wasserkraft zu privatisieren, zu korrigieren. 

Uniper ist unter anderem Deutschlands größter Gashändler. Nachdem Russland die Gaslieferungen eingestellt hatte, war das Unternehmen wegen hoher Kosten für die Ersatzbeschaffung in Schieflage geraten. Der deutsche Staat hatte in der Folge ein milliardenschweres Stabilisierungspaket geschnürt. Seitdem ist der Bund zu fast 100 Prozent Eigentümer des Unternehmens. In Bayern sind Wasserkraftwerke an Isar, Lech, Donau und Main Teil des Uniper-Vermögens. 

In Summe wäre es um die Übernahme von 97 Wasserkraftanlagen mit zusammen rund 970 MW Leistung und rund 4800 Gigawattstunden Stromertrag pro Jahr gegangen. Die Wasserkraftanlagen erzeugen rund ein Drittel der bayerischen Stromproduktion aus Wasserkraft.

Bayern will Vetorecht der Flugsicherung gegen Windkraft lockern

Unterdessen will die bayerische Landesregierung, die den Ausbau der Windkraft durch horizontale Abstände vom Zehnfachen der Anlagenhöhe zur Wohnbebauung massiv einschränkt, per Bundesratsinitiative das Luftverkehrsgesetz zu ihren Gunsten ändern lassen. Der notwendige Ausbau der Windenergie trete immer stärker in Konkurrenz mit den Belangen des Luftverkehrs - sowohl des zivilen als auch des militärischen, teilte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) nach derselben Kabinettssitzung mit. Bayern wolle den Ausbau der Windenergie „durch mehr Flexibilität im Luftverkehrsgesetz des Bundes“ beschleunigen. 

Bislang räume das Gesetz den Belangen des Luftverkehrs pauschal den Vorrang ein. So könnten etwa Windräder mit einer Höhe von mehr als 100 Metern nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörden errichtet werden - was praktisch alle Windräder betreffe, betonte Herrmann. Der Freistaat wolle erreichen, dass die Genehmigungsfähigkeit einer Windenergieanlage künftig im Rahmen einer Abwägungsentscheidung getroffen werde. 

Auf diese Weise könnte geprüft werden, ob der Luftverkehr auch durch zumutbare Anpassungen bei der Abwicklung des zivilen oder militärischen Luftverkehrs sicher bleiben könne, wenn das Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien überwiege. Die Entscheidung zum Bau des Windrades obliege dann der zuständigen Immissionsschutzbehörde. Diese müsse die Stellungnahme der jeweiligen Luftfahrtbehörde zwar berücksichtigen, sei aber nicht an sie gebunden. 

Mit der angestrebten Änderung des Luftverkehrsgesetzes sollten auch die teils langen Verfahrenszeiten verkürzt werden, bis die Flugsicherung Stellung nimmt. Die Flugsicherungsorganisation, in der Praxis die Deutsche Flugsicherung GmbH, müsse ihre Einschätzung dann spätestens zwei Monate nach Erhalt der erforderlichen Informationen mitteilen.

Dienstag, 5.03.2024, 17:47 Uhr
dpa

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