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Energie & Management > KWK - B.KWK feiert 20-jähriges Bestehen
Bild: Fotolia, XtravaganT
KWK

B.KWK feiert 20-jähriges Bestehen

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) ist vor 20 Jahren am 22. Januar gegründet worden. Knapp zwei Jahre später trat das erste KWK-Gesetz in Kraft.
Der damalige Präsident Johannes van Bergen, Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch-Hall, wollte mit dem neu gegründeten B.KWK "in einem breiten, gesellschaftlichen Bündnis eine konsequente Nutzung der Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung für Klimaschutz und Arbeitsplätze erreichen", schrieb der Verband in seiner Pressemitteilung vom 23. Januar 2001. Ein Tag zuvor wurde der B.KWK in Berlin offiziell gegründet. Schon damals forderte der Branchenverband für die KWK-Unternehmen "dringend klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die anstehenden Investitionen". Damals war ein Hauptziel der Verbandsarbeit, ein Gesetz für den KWK-Ausbau auf den Weg zu bringen.

Das "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWKG) wurde tatsächlich erstmals 2002 verabschiedet und trat zum 1. April 2002 in Kraft. Damit steht das KWKG seit mehr als 18 Jahren als Instrument zur Verfügung. "Aber mit den letzten Novellen dieses Gesetzes und den energiepolitischen Rahmenbedingungen stehen wir mit unserer Forderung an ähnlicher Stelle wie vor 20 Jahren", sagt der heutige Präsident Claus-Heinrich Stahl. "Heute wie damals benötigten wir dringend klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die anstehenden Investitionen".

Überraschende Änderungen im KWKG wie die kurzfristige Absenkung der Ausschreibungspflicht für KWK-Anlagen von 1 MW auf 500 kW mit Wegfall der Eigenerzeugungsmöglichkeit sorgen nach Ansicht des Verbandes dafür, dass für geplante und in Bau befindliche Anlagen die Inbetriebnahme infrage gestellt wird und selbst laufende Anlagen gedrosselt oder abgeschaltet werden, da sie wirtschaftlich nicht mehr rentabel sind.

Wandel zu flexiblen Anlagen und grünen Gasen

Das Marktumfeld habe sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich geändert – hin zu einem netzdienlichen Verbund in der Sektorenkopplung Strom und Wärme. "Für die KWK bedeutet das die Flexibilisierung der Anlagen und einen Wandel hin zu grünen Gasen", so der B.KWK. "Damit finden KWK-Anlagen als Säule zur Residuallast-Abdeckung ihren Platz im zukünftigen Energiesystem, das getragen ist von erneuerbaren Energien. Damit dies gelingt, wünschen wir uns einen Ausbau der Quartierswärme und Fernwärmenetze derart, dass wir den Pfad zu erneuerbaren Energien auch in der Wärmeversorgung gut beschreiten können."

"Wir sind aber überzeugt, dass es sich auch weiterhin lohnt, für gute Rahmenbedingungen der KWK zu kämpfen. Dafür ist die politische Arbeit natürlich eine wesentliche Säule unserer Verbandsarbeit", fasst Stahl zusammen.

Freitag, 22.01.2021, 15:59 Uhr
Heidi Roider
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B.KWK feiert 20-jähriges Bestehen
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) ist vor 20 Jahren am 22. Januar gegründet worden. Knapp zwei Jahre später trat das erste KWK-Gesetz in Kraft.
Der damalige Präsident Johannes van Bergen, Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch-Hall, wollte mit dem neu gegründeten B.KWK "in einem breiten, gesellschaftlichen Bündnis eine konsequente Nutzung der Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung für Klimaschutz und Arbeitsplätze erreichen", schrieb der Verband in seiner Pressemitteilung vom 23. Januar 2001. Ein Tag zuvor wurde der B.KWK in Berlin offiziell gegründet. Schon damals forderte der Branchenverband für die KWK-Unternehmen "dringend klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die anstehenden Investitionen". Damals war ein Hauptziel der Verbandsarbeit, ein Gesetz für den KWK-Ausbau auf den Weg zu bringen.

Das "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWKG) wurde tatsächlich erstmals 2002 verabschiedet und trat zum 1. April 2002 in Kraft. Damit steht das KWKG seit mehr als 18 Jahren als Instrument zur Verfügung. "Aber mit den letzten Novellen dieses Gesetzes und den energiepolitischen Rahmenbedingungen stehen wir mit unserer Forderung an ähnlicher Stelle wie vor 20 Jahren", sagt der heutige Präsident Claus-Heinrich Stahl. "Heute wie damals benötigten wir dringend klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die anstehenden Investitionen".

Überraschende Änderungen im KWKG wie die kurzfristige Absenkung der Ausschreibungspflicht für KWK-Anlagen von 1 MW auf 500 kW mit Wegfall der Eigenerzeugungsmöglichkeit sorgen nach Ansicht des Verbandes dafür, dass für geplante und in Bau befindliche Anlagen die Inbetriebnahme infrage gestellt wird und selbst laufende Anlagen gedrosselt oder abgeschaltet werden, da sie wirtschaftlich nicht mehr rentabel sind.

Wandel zu flexiblen Anlagen und grünen Gasen

Das Marktumfeld habe sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich geändert – hin zu einem netzdienlichen Verbund in der Sektorenkopplung Strom und Wärme. "Für die KWK bedeutet das die Flexibilisierung der Anlagen und einen Wandel hin zu grünen Gasen", so der B.KWK. "Damit finden KWK-Anlagen als Säule zur Residuallast-Abdeckung ihren Platz im zukünftigen Energiesystem, das getragen ist von erneuerbaren Energien. Damit dies gelingt, wünschen wir uns einen Ausbau der Quartierswärme und Fernwärmenetze derart, dass wir den Pfad zu erneuerbaren Energien auch in der Wärmeversorgung gut beschreiten können."

"Wir sind aber überzeugt, dass es sich auch weiterhin lohnt, für gute Rahmenbedingungen der KWK zu kämpfen. Dafür ist die politische Arbeit natürlich eine wesentliche Säule unserer Verbandsarbeit", fasst Stahl zusammen.

Freitag, 22.01.2021, 15:59 Uhr
Heidi Roider

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