E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Österreich - Anreizregulierung: Österreichs E-Wirtschaft präsentiert Forderungen
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich

Anreizregulierung: Österreichs E-Wirtschaft präsentiert Forderungen

Noch in diesem Jahr beginnen die Verhandlungen über die Systematik der Anreizregulierung für die Jahre 2024 bis 2028. Die E-Wirtschaft fordert erneut eine „intelligente“ Regulierung.
Ab 21. Dezember verhandeln die österreichische Elektrizitätswirtschaft und die Regulierungsbehörde E-Control über die Systematik für die fünfte Periode der Anreizregulierung für die Stromnetztarife. Das berichtete der Spartensprecher Netze des E-Wirtschaftsverbands "Oesterreichs Energie" und Geschäftsführer der Energienetze Steiermark, Franz Strempfl, bei einem Hintergrundgespräch am 12. Dezember.

In die Verhandlungen sind auch Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sowie der Arbeiterkammer (AK) eingebunden. Die künftige Regulierungssystematik gilt vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2028 und betrifft sowohl die Übertragungs- als auch die Verteilnetze. Sie legt fest, nach welchen Grundsätzen die Regulierungskommission der E-Control die jährlichen Verordnungen zur Bestimmung der Stromnetztarife zu erlassen hat.

Geplant ist laut Strempfl, den Entwurf der Systematik bis Sommer 2023 zu erarbeiten und bis September 2023 zu finalisieren. Dann folgen die Kostenprüfungen der E-Control bei den Netzbetreibern. Per 1. Januar 2024 sollen die Verordnung zur Festlegung der Stromnetztarife und die darauf beruhenden Bescheide für die einzelnen Netzbetreiber in Kraft treten.

Strempfl wiederholte bei dem Hintergrundgespräch seine in den vergangenen Wochen mehrfach erhobene Forderung nach einer „intelligenten“ Regulierung. Auf Anfrage der Redaktion erläuterte er, die E-Control müsse eine angemessene Verzinsung der Investitionen in die Netze gewährleisten. Selbstverständlich sei weiterhin auf Effizienz zu achten, wie dies seit Beginn der Liberalisierung der Fall gewesen sei. Doch müsse die E-Control verstärkte Anreize für die Ertüchtigung und den Ausbau der Netze bieten, die die Basis für das Gelingen der Energiewende seien.

Laut Strempfl verzeichnen die Netzbetreiber im Zuge der „Wende“ einen erheblichen Anstieg ihrer Betriebskosten. Dieser ist unter anderem durch die massiv wachsende Zahl von Anträgen auf den Netzanschluss von Ökostromanlagen bedingt. Allein die Energienetze Steiermark waren ihm zufolge heuer mit rund 20.000 Anträgen konfrontiert, die Photovoltaikanlagen betrafen. Im Jahr 2018 waren es noch 2.000 solche Anträge gewesen. Um derlei zu bewältigen, müssen die Verteilnetzbetreiber ihre IT-Systeme adaptieren. Zum Teil wird auch zusätzliches Personal benötigt, betonte Strempfl.

Viele Kostenfaktoren

Diese Entwicklung wird sich laut Strempfl mit dem zunehmendem Einsatz von Strom im Wärmesektor sowie mit der anwachsenden Elektromobilität verstärken. Erst am 12. Dezember hatte Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) mit dem Vorstandschef der Autobahn- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (Asfinag), Hartwig Hufnagl, diesbezügliche Ausbauten angekündigt. Gewessler und Hufnagl zufolge sollen im hochrangigen Straßennetz ab 2030 für PKWs 1.500 Ladepunkte mit je 150 kW Leistung verfügbar sein. Die Kosten für den Ausbau bezifferte Hufnagl mit 300 Millionen Euro.

Überdies sind bis Ende 2024 mindestens 95 Prozent der Netzanschlüsse von Kleinkunden mit digitalen Stromzählern (Smart Metern) auszustatten. Generell gilt es, die Netze insbesondere mittels digitaler Technologien noch stärker zu automatisieren sowie gegen die immer mehr zunehmenden Cyberattacken zu schützen, konstatierte Strempfl. Das alles verursache Kosten, die im Rahmen der künftigen Regulierungssystematik berücksichtigt werden müssten.

Wie schon beim „Netzservice-Forum“ von Oesterreichs Energie Ende November verwies Strempfl dabei auf eine Studie, die das Beratungsunternehmen Frontier Economics im Auftrag der E-Wirtschaft durchführte. Ihr zufolge sind die volkswirtschaftlichen Kosten eines unzureichenden Netzausbaus um bis zu 1,9 Milliarden Euro pro Jahr höher als die Aufwendungen für einen „großzügigeren“ Ausbau, wie ihn die E-Wirtschaft empfiehlt.

Verzögerungen beim UVP-Gesetz

Die Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, Barbara Schmidt, plädierte bei dem Hintergrundgespräch einmal mehr für die Schaffung rechtlicher Grundlagen, die einen zügigen Ausbau der Infrastrukturen für die Energiewende ermöglichen. Bedauerlich ist ihr zufolge vor allem, dass die geplante Novelle zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) heuer nicht mehr beschlossen werden kann. Innerhalb der Regierungskoalition aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen ergaben sich zuletzt neue Kontroversen über Details des bereits in parlamentarischer Behandlung befindlichen Entwurfs.

Dienstag, 13.12.2022, 11:30 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Anreizregulierung: Österreichs E-Wirtschaft präsentiert Forderungen
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich
Anreizregulierung: Österreichs E-Wirtschaft präsentiert Forderungen
Noch in diesem Jahr beginnen die Verhandlungen über die Systematik der Anreizregulierung für die Jahre 2024 bis 2028. Die E-Wirtschaft fordert erneut eine „intelligente“ Regulierung.
Ab 21. Dezember verhandeln die österreichische Elektrizitätswirtschaft und die Regulierungsbehörde E-Control über die Systematik für die fünfte Periode der Anreizregulierung für die Stromnetztarife. Das berichtete der Spartensprecher Netze des E-Wirtschaftsverbands "Oesterreichs Energie" und Geschäftsführer der Energienetze Steiermark, Franz Strempfl, bei einem Hintergrundgespräch am 12. Dezember.

In die Verhandlungen sind auch Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sowie der Arbeiterkammer (AK) eingebunden. Die künftige Regulierungssystematik gilt vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2028 und betrifft sowohl die Übertragungs- als auch die Verteilnetze. Sie legt fest, nach welchen Grundsätzen die Regulierungskommission der E-Control die jährlichen Verordnungen zur Bestimmung der Stromnetztarife zu erlassen hat.

Geplant ist laut Strempfl, den Entwurf der Systematik bis Sommer 2023 zu erarbeiten und bis September 2023 zu finalisieren. Dann folgen die Kostenprüfungen der E-Control bei den Netzbetreibern. Per 1. Januar 2024 sollen die Verordnung zur Festlegung der Stromnetztarife und die darauf beruhenden Bescheide für die einzelnen Netzbetreiber in Kraft treten.

Strempfl wiederholte bei dem Hintergrundgespräch seine in den vergangenen Wochen mehrfach erhobene Forderung nach einer „intelligenten“ Regulierung. Auf Anfrage der Redaktion erläuterte er, die E-Control müsse eine angemessene Verzinsung der Investitionen in die Netze gewährleisten. Selbstverständlich sei weiterhin auf Effizienz zu achten, wie dies seit Beginn der Liberalisierung der Fall gewesen sei. Doch müsse die E-Control verstärkte Anreize für die Ertüchtigung und den Ausbau der Netze bieten, die die Basis für das Gelingen der Energiewende seien.

Laut Strempfl verzeichnen die Netzbetreiber im Zuge der „Wende“ einen erheblichen Anstieg ihrer Betriebskosten. Dieser ist unter anderem durch die massiv wachsende Zahl von Anträgen auf den Netzanschluss von Ökostromanlagen bedingt. Allein die Energienetze Steiermark waren ihm zufolge heuer mit rund 20.000 Anträgen konfrontiert, die Photovoltaikanlagen betrafen. Im Jahr 2018 waren es noch 2.000 solche Anträge gewesen. Um derlei zu bewältigen, müssen die Verteilnetzbetreiber ihre IT-Systeme adaptieren. Zum Teil wird auch zusätzliches Personal benötigt, betonte Strempfl.

Viele Kostenfaktoren

Diese Entwicklung wird sich laut Strempfl mit dem zunehmendem Einsatz von Strom im Wärmesektor sowie mit der anwachsenden Elektromobilität verstärken. Erst am 12. Dezember hatte Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) mit dem Vorstandschef der Autobahn- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (Asfinag), Hartwig Hufnagl, diesbezügliche Ausbauten angekündigt. Gewessler und Hufnagl zufolge sollen im hochrangigen Straßennetz ab 2030 für PKWs 1.500 Ladepunkte mit je 150 kW Leistung verfügbar sein. Die Kosten für den Ausbau bezifferte Hufnagl mit 300 Millionen Euro.

Überdies sind bis Ende 2024 mindestens 95 Prozent der Netzanschlüsse von Kleinkunden mit digitalen Stromzählern (Smart Metern) auszustatten. Generell gilt es, die Netze insbesondere mittels digitaler Technologien noch stärker zu automatisieren sowie gegen die immer mehr zunehmenden Cyberattacken zu schützen, konstatierte Strempfl. Das alles verursache Kosten, die im Rahmen der künftigen Regulierungssystematik berücksichtigt werden müssten.

Wie schon beim „Netzservice-Forum“ von Oesterreichs Energie Ende November verwies Strempfl dabei auf eine Studie, die das Beratungsunternehmen Frontier Economics im Auftrag der E-Wirtschaft durchführte. Ihr zufolge sind die volkswirtschaftlichen Kosten eines unzureichenden Netzausbaus um bis zu 1,9 Milliarden Euro pro Jahr höher als die Aufwendungen für einen „großzügigeren“ Ausbau, wie ihn die E-Wirtschaft empfiehlt.

Verzögerungen beim UVP-Gesetz

Die Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, Barbara Schmidt, plädierte bei dem Hintergrundgespräch einmal mehr für die Schaffung rechtlicher Grundlagen, die einen zügigen Ausbau der Infrastrukturen für die Energiewende ermöglichen. Bedauerlich ist ihr zufolge vor allem, dass die geplante Novelle zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) heuer nicht mehr beschlossen werden kann. Innerhalb der Regierungskoalition aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen ergaben sich zuletzt neue Kontroversen über Details des bereits in parlamentarischer Behandlung befindlichen Entwurfs.

Dienstag, 13.12.2022, 11:30 Uhr
Klaus Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.