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Energie & Management > Regenerative - Ampel ignorierte EEG-Mehrbedarf im Haushalt 2024
Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
Regenerative

Ampel ignorierte EEG-Mehrbedarf im Haushalt 2024

Die Regierung hat im Januar von den Übertragungsnetzbetreibern vom Mehrbedarf auf dem EEG-Konto erfahren. Sie begründet nun, warum diese Prognose nicht mehr in den Etat 2024 einfloss.
Das Wirtschaftsministerium (BMWK) hat zwar schon Mitte Januar von den Übertragungsnetzbetreibern erfahren, dass sie für dieses Jahr von einem Erneuerbaren-Finanzierungsbedarf von 18,4 statt 10,6 Milliarden Euro ausgehen, aber erst im Mai beim Finanzressort (BMF) die überplanmäßige Ausgabe von 8,8 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds (KTF) beantragt.

Im Februar verabschiedete die Ampelmehrheit im Bundestag den Etat 2024, ohne dass der EEG-Mehrbedarf darin berücksichtigt wurde. Das Thema schlug im Juni durch einen BMF-Antrag auf eine „überplanmäßige Ausgabe“ von 8,8 Milliarden Euro wieder im Parlament auf, genauer im Haushaltsausschuss. 7,8 Milliarden davon entfallen aufs EEG. Der Mehrbedarf des KTF wurde Mitte Juli im Kabinettsentwurf zu einem Nachtragshaushalt 2024 schon mit 10,4 Milliarden Euro beziffert. Er berücksichtigt auch Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel.

Die Unionsfraktion im Bundestag wollte nun von der Bundesregierung wissen, warum so lange mit der Anpassung der Budgetansätze gewartet wurde. Aus dem KTF wird bislang das Defizit des EEG-Kontos ausgeglichen; er wird als eines der Sondervermögen zusammen mit dem Kernhaushalt verabschiedet.

„Abschließende Aussage“ zum Jahresbedarf „bis heute nicht möglich“

In ihrer Antwort teilte die Regierung jetzt mit, sie habe erst im Mai das Verfahren für eine außerplanmäßige Ausgabe eingeleitet, „weil sich (erst) zu diesem Zeitpunkt die Entwicklung der EEG-Konten verstetigt und bestätigt hatte“. Die Übertragungsnetzbetreiber, die die Konten treuhänderisch verwalten, müssen der Antwort zufolge der Regierung auf Basis eines Vertrags monatlich einen Monitoring-Bericht zum Geldbedarf erstatten.

Dieser sei „sehr volatil“, weil die EEG-Förderkosten „sehr stark von der Entwicklung der Strompreise und dem Wetter abhängen, und könne sich im Laufe des Jahres in substanziellen Größenordnungen sowohl nach oben als auch nach unten verändern“. Eine abschließende Aussage zum 2024er-Gesamtbedarf sei angesichts dessen „bis heute nicht möglich gewesen“.

Das sei auch der Grund dafür, dass das Kabinett mit seinen Haushaltsbeschlüssen von Mitte Juli dem Bundestag einen Übergang der EEG-Finanzierung per 2025 vom KTF in den Kernhaushalt, genauer, im Einzelplan 60, vorgeschlagen hatte.

Den gestiegenen Bedarf auf dem EEG-Konto wegen der sinkenden Stromgroßhandels-Erlöse aus der Vermarktung des geförderten Ökostroms habe man aus dem KTF ausgeglichen (wir berichteten). Im ersten Halbjahr summierten sich diese Zuschüsse auf 9,8 Milliarden Euro − fast so viel wie der Etatansatz fürs Gesamtjahr. In den ersten sieben Monaten von 2024 lag der durchschnittliche Strom-Spotpreis bei 7 Cent/kWh − im Herbst 2023 hatten die ÜNB noch 12 Cent vorhergesagt.

Zunächst wird die beantragte Mehrausgabe des KTF von knapp 8,8 Milliarden Euro „auf einem vorläufigen Deckungskonto des KTF verbucht“, erfährt man in der Antwort weiter. Bis Jahresende sei es durch Minderausgaben und Mehreinnahmen im KTF auszugleichen.

So geht es 2025 weiter: Zuschussprojektion und Klimageld

Für 2025 rechnet die Regierung, so geht es aus dem Schreiben hervor, mit einem EEG-Finanzierungsbedarf in Höhe von 15,9 Milliarden Euro. Dabei stellt sie keine eigenen Berechnungen an, sondern vertraut den Prognosen der ÜNB, weil sie sich bisher stets als „plausibel“ herausgestellt hätten.

Indirekt bestätigt das Kabinett auch die frühere Aussage von Finanzminister Christian Lindner (FDP), wonach das Klimageld zur sozialen Abfederung der steigenden CO2-Abgabenlast allenfalls in der nächsten Wahlperiode kommt; es taucht auch im Etatentwurf 2025 nicht auf. Auf eine entsprechende Frage der CDU/CSU-Fraktion antwortet die Regierung, sie arbeite „an einem Direktauszahlungsmechanismus, der perspektivisch auch für ein Klimageld genutzt werden könnte, wenn er vollständig finalisiert ist“.

Die gesamte Anfrage mit Querverweisen ist auf einem Server des Bundestages abrufbar.

Dienstag, 6.08.2024, 17:14 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Regenerative - Ampel ignorierte EEG-Mehrbedarf im Haushalt 2024
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Regenerative
Ampel ignorierte EEG-Mehrbedarf im Haushalt 2024
Die Regierung hat im Januar von den Übertragungsnetzbetreibern vom Mehrbedarf auf dem EEG-Konto erfahren. Sie begründet nun, warum diese Prognose nicht mehr in den Etat 2024 einfloss.
Das Wirtschaftsministerium (BMWK) hat zwar schon Mitte Januar von den Übertragungsnetzbetreibern erfahren, dass sie für dieses Jahr von einem Erneuerbaren-Finanzierungsbedarf von 18,4 statt 10,6 Milliarden Euro ausgehen, aber erst im Mai beim Finanzressort (BMF) die überplanmäßige Ausgabe von 8,8 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds (KTF) beantragt.

Im Februar verabschiedete die Ampelmehrheit im Bundestag den Etat 2024, ohne dass der EEG-Mehrbedarf darin berücksichtigt wurde. Das Thema schlug im Juni durch einen BMF-Antrag auf eine „überplanmäßige Ausgabe“ von 8,8 Milliarden Euro wieder im Parlament auf, genauer im Haushaltsausschuss. 7,8 Milliarden davon entfallen aufs EEG. Der Mehrbedarf des KTF wurde Mitte Juli im Kabinettsentwurf zu einem Nachtragshaushalt 2024 schon mit 10,4 Milliarden Euro beziffert. Er berücksichtigt auch Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel.

Die Unionsfraktion im Bundestag wollte nun von der Bundesregierung wissen, warum so lange mit der Anpassung der Budgetansätze gewartet wurde. Aus dem KTF wird bislang das Defizit des EEG-Kontos ausgeglichen; er wird als eines der Sondervermögen zusammen mit dem Kernhaushalt verabschiedet.

„Abschließende Aussage“ zum Jahresbedarf „bis heute nicht möglich“

In ihrer Antwort teilte die Regierung jetzt mit, sie habe erst im Mai das Verfahren für eine außerplanmäßige Ausgabe eingeleitet, „weil sich (erst) zu diesem Zeitpunkt die Entwicklung der EEG-Konten verstetigt und bestätigt hatte“. Die Übertragungsnetzbetreiber, die die Konten treuhänderisch verwalten, müssen der Antwort zufolge der Regierung auf Basis eines Vertrags monatlich einen Monitoring-Bericht zum Geldbedarf erstatten.

Dieser sei „sehr volatil“, weil die EEG-Förderkosten „sehr stark von der Entwicklung der Strompreise und dem Wetter abhängen, und könne sich im Laufe des Jahres in substanziellen Größenordnungen sowohl nach oben als auch nach unten verändern“. Eine abschließende Aussage zum 2024er-Gesamtbedarf sei angesichts dessen „bis heute nicht möglich gewesen“.

Das sei auch der Grund dafür, dass das Kabinett mit seinen Haushaltsbeschlüssen von Mitte Juli dem Bundestag einen Übergang der EEG-Finanzierung per 2025 vom KTF in den Kernhaushalt, genauer, im Einzelplan 60, vorgeschlagen hatte.

Den gestiegenen Bedarf auf dem EEG-Konto wegen der sinkenden Stromgroßhandels-Erlöse aus der Vermarktung des geförderten Ökostroms habe man aus dem KTF ausgeglichen (wir berichteten). Im ersten Halbjahr summierten sich diese Zuschüsse auf 9,8 Milliarden Euro − fast so viel wie der Etatansatz fürs Gesamtjahr. In den ersten sieben Monaten von 2024 lag der durchschnittliche Strom-Spotpreis bei 7 Cent/kWh − im Herbst 2023 hatten die ÜNB noch 12 Cent vorhergesagt.

Zunächst wird die beantragte Mehrausgabe des KTF von knapp 8,8 Milliarden Euro „auf einem vorläufigen Deckungskonto des KTF verbucht“, erfährt man in der Antwort weiter. Bis Jahresende sei es durch Minderausgaben und Mehreinnahmen im KTF auszugleichen.

So geht es 2025 weiter: Zuschussprojektion und Klimageld

Für 2025 rechnet die Regierung, so geht es aus dem Schreiben hervor, mit einem EEG-Finanzierungsbedarf in Höhe von 15,9 Milliarden Euro. Dabei stellt sie keine eigenen Berechnungen an, sondern vertraut den Prognosen der ÜNB, weil sie sich bisher stets als „plausibel“ herausgestellt hätten.

Indirekt bestätigt das Kabinett auch die frühere Aussage von Finanzminister Christian Lindner (FDP), wonach das Klimageld zur sozialen Abfederung der steigenden CO2-Abgabenlast allenfalls in der nächsten Wahlperiode kommt; es taucht auch im Etatentwurf 2025 nicht auf. Auf eine entsprechende Frage der CDU/CSU-Fraktion antwortet die Regierung, sie arbeite „an einem Direktauszahlungsmechanismus, der perspektivisch auch für ein Klimageld genutzt werden könnte, wenn er vollständig finalisiert ist“.

Die gesamte Anfrage mit Querverweisen ist auf einem Server des Bundestages abrufbar.

Dienstag, 6.08.2024, 17:14 Uhr
Georg Eble

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