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Energie & Management > Smart Meter - Allgemeinverfügung steht in Frage
Dennis Laupichler, Referatsleiter beim BSI, bei den Metering Days. Quelle: E&M / Fritz Wilhelm
Smart Meter

Allgemeinverfügung steht in Frage

Die Metering-Szene blickt gespannt auf ein Treffen mit Bundeswirtschaftsminister Habeck am 20. Oktober. Von ihm erwartet sie sich Aufschluss über den künftigen Regulierungsrahmen.
Am 31. Januar 2020 hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Allgemeinverfügung zur Feststellung der Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme veröffentlicht. Diese sogenannte Markterklärung hatte den offiziellen Startschuss für den Smart Meter Rollout markiert, indem sie für bestimmte energiewirtschaftliche Anwendungen ein zertifiziertes Smart Meter Gateway verpflichtend machte. Doch danach hatte es juristische Auseinandersetzungen um den Verwaltungsakt gegeben, die schließlich das BSI dazu veranlassten, die Allgemeinverfügung im Mai dieses Jahres zurückzunehmen.

Nun wartet die Branche auf eine neue Markterklärung, denn mittlerweile sind weitere energiewirtschaftliche Anwendungen verfügbar, die allerdings noch nicht in die Fläche gebracht werden können, weil eben der regulatorische Rahmen noch fehlt. Allenfalls nach einem aufwändigen Abstimmungsprozess mit den Anlagenbetreibern ist die Steuerung über das Smart Meter Gateway derzeit möglich. Vor diesem Hintergrund kam mehrfach in einer Diskussion auf den Metering Days in Fulda die Frage auf, ob überhaupt noch eine Markterklärung notwendig sei.

Die Voraussetzungen für die Rollout-Freigabe seien an sich erfüllt, sagte auch Dennis Laupichler. Die Gerätetechnik, beispielsweise zum Steuern von Anlagen, sei vorhanden und genüge auch gesetzlichen Vorgaben, so der Leiter des Referats Cybersicherheit für die Digitalisierung der Energiewirtschaft beim BSI. Nun gelte es eigentlich nur noch, den passenden regulatorischen Rahmen zu schaffen. Aus Sicht der Behörde sei es zu begrüßen, die Freigabe des Einbaus künftig gleich mit dem Gesetz zu regeln und nicht erst durch einen eigenen Verwaltungsakt. Damit wäre auch die Gefahr verringert, dass Klagen gegen die Markterklärung für Rechtsunsicherheit sorgen und so die Branche beim Rollout gebremst wird. Er hoffe, dass sich der entsprechende Input des BSI dann in den gesetzlichen Grundlagen wiederfinden werde.

Neustart, aber kein Rückfall ins Jahr 2016

Die Energiewirtschaft blickt derweil gespannt auf einen Termin am 20. Oktober dieses Jahres. Es wird erwartet, dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bei einem Treffen mit der Metering-Branche zu den künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, etwa einer Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes, Stellung nehmen wird. Eingeladen hat die Deutsche Energie-Agentur (Dena), die in ihrem Future Energy Lab von 19 Uhr an mit dem Minister sowie Verbänden, Anwendern und Smart-Meter-Gateway-Herstellern das Thema diskutieren will: „Neustart für den Smart Meter Rollout – Aufbruch in ein digitales Energiesystem“.
 
 
Wobei Ministerialrat Christoph Scholten aus dem Bundeswirtschaftsministerium in Fulda gleich darauf hinwies, dass „Neustart“ auf keinen Fall als Rückfall in das Jahr 2016 zum Anfang der Rollout-Diskussion zu verstehen ist. „Wir sind jetzt viel weiter“, versicherte er. Der Leiter des Referats „Digitalisierung der Energiewende“ vermied es allerdings explizit, Stellung zu Detailerwartungen der Branche zu nehmen. Er sei nicht nur Podiumsteilnehmer der Metering Days, sondern auch Zuhörer, der die Argumente der Unternehmen und Verbände hinsichtlich des Regulierungsrahmens aufnehme.

Erst kürzlich hatte Ingo Schönberg im Gespräch mit E&M die Auffassung vertreten, es sei jetzt an der Zeit, zu überdenken, ob man überhaupt noch eine Markterklärung des BSI als Verwaltungsakt brauche. „Am Anfang war es sicherlich gut, einen offiziellen Startschuss für die mit dem Smart Meter Rollout verbundenen Fristen zu haben und zu signalisieren: Es gibt drei zertifizierte Gateway-Hersteller“, so der Vorstandsvorsitzende des Smart-Meter-Gateway-Herstellers PPC. Aber jetzt sei der Rollout angelaufen. „Die Geräte sind technisch in der Lage, so gut wie alle energiewirtschaftlichen Anwendungsfälle abzudecken. Warum sollte man dann nicht auf einen Schlag ihren Einbau für alle Anwendungen vorsehen?“, fragte er rhetorisch. Das bisherige Verfahren passe einfach nicht mehr in die Zeit.

Diesen Gedanken griff er in Fulda auf: Er betonte, es müsste jetzt eine Zielvorgabe erfolgen, wie viele intelligente Messsysteme für welche Anwendungsfälle bis 2030 installiert sein müssen. Und dann solle es Übergangsfristen für die Anwendungsfälle geben. Die aktuelle Situation, dass vor einer Markterklärung „keiner wirklich kann und darf und dann eine Sekunde nach der Markterklärung plötzlich alle zu hundert Prozent können und auch müssen“, sei nicht zuletzt innovationsfeindlich.

In die gleiche Kerbe schlug Ruwen Konzelmann vom Gateway-Hersteller Theben: Er gab zu bedenken, man müsse diejenigen belohnen, die sich in den vergangenen Jahren engagiert hätten und den Rollout konsequent vorbereitet und vorangetrieben hätten, und dürfe sie nicht ausbremsen.
 

Mittwoch, 12.10.2022, 11:21 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Smart Meter - Allgemeinverfügung steht in Frage
Dennis Laupichler, Referatsleiter beim BSI, bei den Metering Days. Quelle: E&M / Fritz Wilhelm
Smart Meter
Allgemeinverfügung steht in Frage
Die Metering-Szene blickt gespannt auf ein Treffen mit Bundeswirtschaftsminister Habeck am 20. Oktober. Von ihm erwartet sie sich Aufschluss über den künftigen Regulierungsrahmen.
Am 31. Januar 2020 hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Allgemeinverfügung zur Feststellung der Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme veröffentlicht. Diese sogenannte Markterklärung hatte den offiziellen Startschuss für den Smart Meter Rollout markiert, indem sie für bestimmte energiewirtschaftliche Anwendungen ein zertifiziertes Smart Meter Gateway verpflichtend machte. Doch danach hatte es juristische Auseinandersetzungen um den Verwaltungsakt gegeben, die schließlich das BSI dazu veranlassten, die Allgemeinverfügung im Mai dieses Jahres zurückzunehmen.

Nun wartet die Branche auf eine neue Markterklärung, denn mittlerweile sind weitere energiewirtschaftliche Anwendungen verfügbar, die allerdings noch nicht in die Fläche gebracht werden können, weil eben der regulatorische Rahmen noch fehlt. Allenfalls nach einem aufwändigen Abstimmungsprozess mit den Anlagenbetreibern ist die Steuerung über das Smart Meter Gateway derzeit möglich. Vor diesem Hintergrund kam mehrfach in einer Diskussion auf den Metering Days in Fulda die Frage auf, ob überhaupt noch eine Markterklärung notwendig sei.

Die Voraussetzungen für die Rollout-Freigabe seien an sich erfüllt, sagte auch Dennis Laupichler. Die Gerätetechnik, beispielsweise zum Steuern von Anlagen, sei vorhanden und genüge auch gesetzlichen Vorgaben, so der Leiter des Referats Cybersicherheit für die Digitalisierung der Energiewirtschaft beim BSI. Nun gelte es eigentlich nur noch, den passenden regulatorischen Rahmen zu schaffen. Aus Sicht der Behörde sei es zu begrüßen, die Freigabe des Einbaus künftig gleich mit dem Gesetz zu regeln und nicht erst durch einen eigenen Verwaltungsakt. Damit wäre auch die Gefahr verringert, dass Klagen gegen die Markterklärung für Rechtsunsicherheit sorgen und so die Branche beim Rollout gebremst wird. Er hoffe, dass sich der entsprechende Input des BSI dann in den gesetzlichen Grundlagen wiederfinden werde.

Neustart, aber kein Rückfall ins Jahr 2016

Die Energiewirtschaft blickt derweil gespannt auf einen Termin am 20. Oktober dieses Jahres. Es wird erwartet, dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bei einem Treffen mit der Metering-Branche zu den künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, etwa einer Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes, Stellung nehmen wird. Eingeladen hat die Deutsche Energie-Agentur (Dena), die in ihrem Future Energy Lab von 19 Uhr an mit dem Minister sowie Verbänden, Anwendern und Smart-Meter-Gateway-Herstellern das Thema diskutieren will: „Neustart für den Smart Meter Rollout – Aufbruch in ein digitales Energiesystem“.
 
 
Wobei Ministerialrat Christoph Scholten aus dem Bundeswirtschaftsministerium in Fulda gleich darauf hinwies, dass „Neustart“ auf keinen Fall als Rückfall in das Jahr 2016 zum Anfang der Rollout-Diskussion zu verstehen ist. „Wir sind jetzt viel weiter“, versicherte er. Der Leiter des Referats „Digitalisierung der Energiewende“ vermied es allerdings explizit, Stellung zu Detailerwartungen der Branche zu nehmen. Er sei nicht nur Podiumsteilnehmer der Metering Days, sondern auch Zuhörer, der die Argumente der Unternehmen und Verbände hinsichtlich des Regulierungsrahmens aufnehme.

Erst kürzlich hatte Ingo Schönberg im Gespräch mit E&M die Auffassung vertreten, es sei jetzt an der Zeit, zu überdenken, ob man überhaupt noch eine Markterklärung des BSI als Verwaltungsakt brauche. „Am Anfang war es sicherlich gut, einen offiziellen Startschuss für die mit dem Smart Meter Rollout verbundenen Fristen zu haben und zu signalisieren: Es gibt drei zertifizierte Gateway-Hersteller“, so der Vorstandsvorsitzende des Smart-Meter-Gateway-Herstellers PPC. Aber jetzt sei der Rollout angelaufen. „Die Geräte sind technisch in der Lage, so gut wie alle energiewirtschaftlichen Anwendungsfälle abzudecken. Warum sollte man dann nicht auf einen Schlag ihren Einbau für alle Anwendungen vorsehen?“, fragte er rhetorisch. Das bisherige Verfahren passe einfach nicht mehr in die Zeit.

Diesen Gedanken griff er in Fulda auf: Er betonte, es müsste jetzt eine Zielvorgabe erfolgen, wie viele intelligente Messsysteme für welche Anwendungsfälle bis 2030 installiert sein müssen. Und dann solle es Übergangsfristen für die Anwendungsfälle geben. Die aktuelle Situation, dass vor einer Markterklärung „keiner wirklich kann und darf und dann eine Sekunde nach der Markterklärung plötzlich alle zu hundert Prozent können und auch müssen“, sei nicht zuletzt innovationsfeindlich.

In die gleiche Kerbe schlug Ruwen Konzelmann vom Gateway-Hersteller Theben: Er gab zu bedenken, man müsse diejenigen belohnen, die sich in den vergangenen Jahren engagiert hätten und den Rollout konsequent vorbereitet und vorangetrieben hätten, und dürfe sie nicht ausbremsen.
 

Mittwoch, 12.10.2022, 11:21 Uhr
Fritz Wilhelm

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