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Energie & Management > Förderung - Änderungen beim KfW-Programm für Brennstoffzellen
Bild: Thomas Klewar
Förderung

Änderungen beim KfW-Programm für Brennstoffzellen

Das Förderprogramm 433 für Brennstoffzellen wurde zum 1. Februar geändert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW hat dazu ein neues Merkblatt veröffentlicht.
Ab Februar kann nun keine Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für Brennstoffzellen mehr beantragt werden, wenn über das KfW-Programm 433 ebenfalls eine Förderung in Anspruch genommen wird. Darauf weist der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) hin. Die KfW-Förderung falle jedoch höher aus als eine Förderung nach dem KWKG. Das Förderprogramm 433 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ ist für Brennstoffzellensysteme mit einer elektrischen Leistung von mindestens 0,25 kWel bis maximal 5,0 kWel. Förderfähig sind sowohl Anlagen im Bestand als auch in Neubauten.

Eine Beispielrechnung kommt vom Hersteller Senertec: Bislang setzte sich der Zuschuss aus einem Festbetrag von 5.700 Euro und einem variablen Bonus (Zusatzförderung), abhängig von der elektrischen Leistung der Brennstoffzelle, zusammen. Für eine Brennstoffzellen-Heizgerät wie etwa den „Dachs 0.8“ von Senertec bedeutete das bislang einen Gesamtbetrag von 9.300 Euro. Dieser Zuschuss wurde zum 1. Februar auf insgesamt 11.200 Euro erhöht.

Die KfW-Förderung ist allerdings nicht mehr wie bisher mit dem KWKG-Zuschlag für KWK-Anlagen kumulierbar, womit zugleich künftig eine Einmalzahlung von 1.800 Euro für KWK-Anlagen entfällt. Damit steige zwar die Höhe der Förderung insgesamt nur geringfügig an, habe dennoch aber einen Vorteil. Andre Merz, Experte für Energierecht bei Senertec, erklärt: „Zukünftig muss nur noch ein Förderprogramm beantragt werden, das heißt: deutlich weniger Aufwand und das Geld gibt es dafür wesentlich schneller, da die beihilferechtliche Überprüfung entfällt.“

Das aktualisierte Merkblatt der KfW „Energieeffizient Bauen und Sanieren –Zuschuss Brennstoffzelle“ ist auf der Internetseite der Bank abrufbar.

Donnerstag, 4.02.2021, 16:45 Uhr
Heidi Roider
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Bild: Thomas Klewar
Förderung
Änderungen beim KfW-Programm für Brennstoffzellen
Das Förderprogramm 433 für Brennstoffzellen wurde zum 1. Februar geändert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW hat dazu ein neues Merkblatt veröffentlicht.
Ab Februar kann nun keine Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für Brennstoffzellen mehr beantragt werden, wenn über das KfW-Programm 433 ebenfalls eine Förderung in Anspruch genommen wird. Darauf weist der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) hin. Die KfW-Förderung falle jedoch höher aus als eine Förderung nach dem KWKG. Das Förderprogramm 433 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ ist für Brennstoffzellensysteme mit einer elektrischen Leistung von mindestens 0,25 kWel bis maximal 5,0 kWel. Förderfähig sind sowohl Anlagen im Bestand als auch in Neubauten.

Eine Beispielrechnung kommt vom Hersteller Senertec: Bislang setzte sich der Zuschuss aus einem Festbetrag von 5.700 Euro und einem variablen Bonus (Zusatzförderung), abhängig von der elektrischen Leistung der Brennstoffzelle, zusammen. Für eine Brennstoffzellen-Heizgerät wie etwa den „Dachs 0.8“ von Senertec bedeutete das bislang einen Gesamtbetrag von 9.300 Euro. Dieser Zuschuss wurde zum 1. Februar auf insgesamt 11.200 Euro erhöht.

Die KfW-Förderung ist allerdings nicht mehr wie bisher mit dem KWKG-Zuschlag für KWK-Anlagen kumulierbar, womit zugleich künftig eine Einmalzahlung von 1.800 Euro für KWK-Anlagen entfällt. Damit steige zwar die Höhe der Förderung insgesamt nur geringfügig an, habe dennoch aber einen Vorteil. Andre Merz, Experte für Energierecht bei Senertec, erklärt: „Zukünftig muss nur noch ein Förderprogramm beantragt werden, das heißt: deutlich weniger Aufwand und das Geld gibt es dafür wesentlich schneller, da die beihilferechtliche Überprüfung entfällt.“

Das aktualisierte Merkblatt der KfW „Energieeffizient Bauen und Sanieren –Zuschuss Brennstoffzelle“ ist auf der Internetseite der Bank abrufbar.

Donnerstag, 4.02.2021, 16:45 Uhr
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