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Energie & Management > Strom - 417 Millionen Euro Überschusserlöse abgeschöpft
Quelle: Fotolia
Strom

417 Millionen Euro Überschusserlöse abgeschöpft

Das Bundeswirtschaftsministerium hat erste Zahlen zur Überschusserlös-Abschöpfung aus den ersten vier Monaten im Kraftwerks-Bereich bekannt gegeben. 
Auf 417 Millionen Euro beliefen sich die insgesamt abzuschöpfenden gemeldeten Überschusserlöse vom 1. Dezember 2022 bis 31. März dieses Jahres. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium für den ersten Abrechnungszeitraum − 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 − mit. Laut Strompreisbremsengesetz (StromPBG) trat der Mechanismus der Überschusserlös-Abschöpfung am 1. Dezember 2022 in Kraft und endete am 30. Juni 2023. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) rechnet im November dieses Jahres mit Informationen über die insgesamt erzielte Abschöpfungssumme. Urprünglich hatte es mit Einnahmen von 1 Milliarde Euro monatlich gerechnet.

Über die Erlösabschöpfung von Zufallsgewinnen im Stromsektor finanzierte die Bundesregierung die Strompreisbremse zur Entlastung der Verbraucher. Die Erlöse stammten von Betreibern bestimmter Kraftwerke, die einen bestimmten Betrag überschreiten. 90 Prozent der Überschusserlöse wurden vom Staat abgeschöpft. Durch diese Beschränkung der Abschöpfung stellte die Bundesregierung sicher, dass Betreiber ihre Anlagen weiterhin nach den Strommarktsignalen ausrichteten.

Der Mechanismus der Erlösabschöpfung geht von der Existenz von Überschusserlösen aus, sobald die Referenzerlöse am Strommarkt über einem technologiespezifischen Referenzwert liegen, der die typischen Kosten der Stromerzeugung abbildet. Die Höhe der abzuschöpfenden Beträge wird hierzu, basierend auf Spotmarktpreisen, zu einem bestimmten Zeitpunkt ermittelt. Davon werden die Referenzkosten und ein Sicherheitszuschlag für die vom jeweiligen Anlagenbetreiber eingespeiste Strommenge abgezogen.

Da die Preise am Spotmarkt seit Jahresbeginn tendenziell rückläufig sind, ist der im ersten Abrechnungszeitraum abzuschöpfende Gesamtbetrag geringer ausgefallen, als es die noch höheren Strompreise im Herbst vergangenen Herbst vermuten ließen. 

Zeitgleich zum Mechanismus der Erlösabschöpfung war im vergangenen Krisenjahr 2022 auf EU-Ebene die sogenannte "Solidarity Contribution" als zweiter Mechanismus verabschiedet worden. Dieser zielt auf Unternehmen, die in den Bereichen Erdöl, Erdgas und Kohle tätig sind und mindestens 75 Prozent ihres Umsatzes durch Förderung, Bergbau, Raffination oder Herstellung von Koksofen-Produkten erzielten. Die Umsetzung der Solidarity Contribution und der Energiepreisbremsen erfolgten unabhängig voneinander.

Mit August hatte das Bundeskabinett den Bericht zur Wirkung der Energiepreisbremsen beschlossen. Demnach wirkte die beabsichtigte Entlastung für die Verbraucher effektiv (wir berichteten).

Montag, 21.08.2023, 14:33 Uhr
Davina Spohn
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Strom
417 Millionen Euro Überschusserlöse abgeschöpft
Das Bundeswirtschaftsministerium hat erste Zahlen zur Überschusserlös-Abschöpfung aus den ersten vier Monaten im Kraftwerks-Bereich bekannt gegeben. 
Auf 417 Millionen Euro beliefen sich die insgesamt abzuschöpfenden gemeldeten Überschusserlöse vom 1. Dezember 2022 bis 31. März dieses Jahres. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium für den ersten Abrechnungszeitraum − 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 − mit. Laut Strompreisbremsengesetz (StromPBG) trat der Mechanismus der Überschusserlös-Abschöpfung am 1. Dezember 2022 in Kraft und endete am 30. Juni 2023. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) rechnet im November dieses Jahres mit Informationen über die insgesamt erzielte Abschöpfungssumme. Urprünglich hatte es mit Einnahmen von 1 Milliarde Euro monatlich gerechnet.

Über die Erlösabschöpfung von Zufallsgewinnen im Stromsektor finanzierte die Bundesregierung die Strompreisbremse zur Entlastung der Verbraucher. Die Erlöse stammten von Betreibern bestimmter Kraftwerke, die einen bestimmten Betrag überschreiten. 90 Prozent der Überschusserlöse wurden vom Staat abgeschöpft. Durch diese Beschränkung der Abschöpfung stellte die Bundesregierung sicher, dass Betreiber ihre Anlagen weiterhin nach den Strommarktsignalen ausrichteten.

Der Mechanismus der Erlösabschöpfung geht von der Existenz von Überschusserlösen aus, sobald die Referenzerlöse am Strommarkt über einem technologiespezifischen Referenzwert liegen, der die typischen Kosten der Stromerzeugung abbildet. Die Höhe der abzuschöpfenden Beträge wird hierzu, basierend auf Spotmarktpreisen, zu einem bestimmten Zeitpunkt ermittelt. Davon werden die Referenzkosten und ein Sicherheitszuschlag für die vom jeweiligen Anlagenbetreiber eingespeiste Strommenge abgezogen.

Da die Preise am Spotmarkt seit Jahresbeginn tendenziell rückläufig sind, ist der im ersten Abrechnungszeitraum abzuschöpfende Gesamtbetrag geringer ausgefallen, als es die noch höheren Strompreise im Herbst vergangenen Herbst vermuten ließen. 

Zeitgleich zum Mechanismus der Erlösabschöpfung war im vergangenen Krisenjahr 2022 auf EU-Ebene die sogenannte "Solidarity Contribution" als zweiter Mechanismus verabschiedet worden. Dieser zielt auf Unternehmen, die in den Bereichen Erdöl, Erdgas und Kohle tätig sind und mindestens 75 Prozent ihres Umsatzes durch Förderung, Bergbau, Raffination oder Herstellung von Koksofen-Produkten erzielten. Die Umsetzung der Solidarity Contribution und der Energiepreisbremsen erfolgten unabhängig voneinander.

Mit August hatte das Bundeskabinett den Bericht zur Wirkung der Energiepreisbremsen beschlossen. Demnach wirkte die beabsichtigte Entlastung für die Verbraucher effektiv (wir berichteten).

Montag, 21.08.2023, 14:33 Uhr
Davina Spohn

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